Vermitteln oder Vergraulen
Um ihre Zahlen zu verschönern scheuen die
Agenturen keine Schikane - und treiben Arbeitslose systematisch aus
der offiziellen Statistik.
Von Rolf Winkel
(Süddeutsche Zeitung vom 21.02.04)
München Der Vermittler sitzt hinter einem grauen
Schreibtisch. Auf der Tischplatte steht ein großer
Monitor, daneben liegen viele Akten in rosafarbenen Deckeln.
Weit über 700 Arbeitssuchende hat der Mann von der Arbeitsargentur
in einer deutschen Großstadt zu betreuen. Wenn er über den Alltag
der Behörde spricht, klingt Verbitterung durch: "Wie soll
man denn da nicht zynisch werden"?, fragt er und weist auf eine
Dienstanweisung hin. Sie trägt die Überschrift
"Geschäftspolitik 2003, Ziel:
Bestand der Arbeitslosen senken".
Um den "Bestand" an Arbeitslosen zu senken gebe
es zwei Wege, meint der Mann vom Amt: Arbeitslose
zu vermitteln oder sie zu vergraulen. Das Papier beschäftigte sich
mit Letzterem. In der Dienstanweisung sind so genannte
"Ergebnisziele" festgelegt. Diese sind für
"Teams" definiert, zu denen jeweils vier bis fünf
Vermittler gehören. Jedes Team soll danach pro Monat
"60 Fälle 1. MV" und "7 Fälle 2. MV"
produzieren. "MV" steht für "Meldeversäumnis".
Das heißt: Arbeitslose, die auf eine Vorladung vom Amt
nicht reagieren, werden mit einer "Säumnisstrafe" belegt:
Leistungsbezieher erhalten dann eine Zeit lang kein Geld. Wer ein
zweites Mal nicht zum Meldetermin kommt, fliegt auch aus der
Arbeitslosenstatistik.
Anders erfasst
4,6 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland offiziell
als arbeitslos registriert. Keiner liest diese Zahl gern - und alle
finden sie zu hoch: Der Aufschwung lässt auf sich warten. Doch
selbst wenn die Konjunktur anspringt, wird es nach Auffassung
der Experten kurzfristig keine wesentliche Besserung am Arbeitsmarkt
geben.
Da soll wenigstens die Statistik besser aussehen. So werden seit
Jahresbeginn die Arbeitslosen anders erfasst: Wer von der Arbeitsargentur
"trainiert" wird - in neuen Fertigkeiten oder schlicht
für die nächste Bewerbung - zählt jetzt offiziell nicht mehr als
arbeitslos. Im Januar verschwanden so 81.100 Arbeitssuchende aus
der Statistik. Schon lange zählen auch die von den
Ämtern geförderten Teilnehmer an Weiterbildungskursen,
Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungs - Maßnahmen nicht als
erwerbslos. Würden sie mitgezählt, hätte es im
letzten Monat noch 331.000 registrierte Arbeitslose mehr gegeben.
»Jetzt müssen wir aber die Strafen
planmäßig massenhaft produzieren«
Keiner der Zahlentricks ist so raffiniert wie der mit den
"Meldeversäumnis". "Eigentlich sollten das nur
Sanktionen im Einzelfall sein", sagt der Vermittler von
der Arbeitsargentur, der nicht namentlich genannt werden möchte.
"Jetzt müssen wir aber die Strafen planmäßig und
massenhaft produzieren". Insgesamt soll nach der Dienstanweisung allein
in seinem Amt jedes Team 1200 so genannte Säumnistage pro
Monat erzielen. Entsprechend lang würden dann bei Leistungsbeziehern
auch fällige Zahlungen von der Arbeitsargentur eingespart.
"Taktung und Häufigkeit der Einladungsaktionen pro Tag/Woche sind
so zu planen, dass o. a. Ergebnisziele erreicht werden", heißt
es in dem amtlichen Papier. Und das bedeutet: "Wenn die Zahl der
angestrebten Meldeversäumnisse nicht erreicht ist müssen die
Arbeitslosen eben nochmal eingeladen werden", sagt der Mann vom
Amt.
In Massen vorgeladen
Der Phantasie der Vermittler sind offenbar keine Grenzen gesetzt.
Je mehr Arbeitslose nicht kommen, desto besser stehen die Team,s da -
statistisch gesehen. "Die Vorladungstermine kann man auch auf den
Nachmittag oder - zwischen Feiertag und Wochenende - auf Brückentage
verlegen". weiß der Vermittler. "Da ist die Wahrscheinlichkeit
größer, dass Arbeitslose die Meldung versäumen."
Damit die Produktion von Meldeversäumnissen planmäßig
vonstatten geht, können - so empfiehlt es die Leitung der
örtlichen Arbeitsargentur - "möglichst große
Gruppen mit bis zu 200 Personen" zusammengestellt werden.
Für solche Massenvorladungen steht der Hörsaal
des benachbarten Berufsinformationszentrums zur Verfügung. Diese
Großgruppen-Veranstaltungen liefen unterschiedlich ab, erzählt der
Vermittler. Zum Teil würde den Eingeladenen im Hörsaal noch etwas
über ihre Rechte und Pflichten erzählt. "Zum Teil
gehen die Leute aber auch auf der einen Seite in den Saal rein, auf der
anderen Seite wieder raus" - dort ist die Anwesenheitskontrolle.
Das nützt zwar keinem Arbeitslosen und sei wegen der vielen
Einladungen auch ziemlich aufwendig. Aber so würden durch
Säumniszeiten einige tausend Euro gespart und zugleich werde die
Statistik verschönert. "Und darum geht es ja" sagt er.
Erfahrungsgemäß fallen durch solche Schikanen (Amtsjargon:
"Konsequente Einforderung der Meldepflichten") vor allem
diejenigen aus der Statistik, die ohnehin kaum (noch) etwas von der
Arbeitsargentur erwarten könne. Die Zahl der in Nürnberg
registrierten "Nichtleistungsempfänger" hat sich so
stark verringert. Bezogen früher rund 30 Prozent der registrierten
Arbeitslosen keine Leistungen, sind es nun nur noch 18 Prozent.
Besondere Angebote
Doch es gibt auch eine große Gruppe von Arbeitslosengeld- und
Arbeitslosenhilfe-Beziehern, die von den Arbeitsargenturen systematisch
aus der Statistik und vom Arbeitsmarkt gedrängt werden: Die Älteren
ab 58.
»Die Jüngeren bekommen immer den
Vorzug«
Menschen wie Karin Lis aus dem niederrheinischen Städtchen Viersen.
"Ich gehöre noch zu denen, die lange ganz auf das Konzept Ehe
gesetzt haben", sagt die 59-Jährige. "Meine zwei Mädchen
und die Familie waren mir das Wichtigste." Erst als ihre Ehe zerbrach,
kümmerte sie sich um eine Berufsausbildung. Mit 46 Jahren begann sie eine
Lehre zur Groß- und Außenhandelskauffrau. Danach fand sie eine
Stell bei einem kleinen Importeur für Designerleuchten. "aber als
es in der Firma nicht mehr so richtig lief, musste ich als erste gehen",
sagte sie. Seit 1997 ist sie nun ohne Job. Zunächst bezog sie
Arbeitslosengeld, danach Arbeitslosenhilfe. Auch rund 100 Bewerbungen
änderten nichts an ihrer Langzeitarbeitslosigkeit. Ihre bittere
Erfahrung: "Die Jüngere bekommen immer den Vorzug."
"Ein einziges Stellenangebot vom Arbeitsamt habe ich bekommen",
stellt Lis fest. Ansonsten hat die Kauffrau nicht viel vom Arbeitsamt
gehört. Das änderte sich allerdings vor ihrem 58. Geburtstag:
Die Behörde fragte zunächst ganz freundlich an, ob sie das
ihr zustehende Geld künftig "unter den erleichterten
Voraussetzungen des § 428 Sozialgesetzbuch III" beziehen
möchte oder nicht. Im Begleitschreiben erfuhr Karin Lis dann, dass dieser
"erleichterte" Bezug ein besonderes Angebot für Arbeitslose
ab 58 Jahren sei. Sie könne erklären, dass sich nicht mehr
arbeiten wolle - und dennoch weiter Geld vom Amt erhalten. Wenn sie sich
mit ihrer Unterschrift dazu entscheide, brauche sie für die
Jobvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen und könne sogar
bis zu vier Monaten am Stück in Urlaub fahren. Im Gegenzug müsse
sie sich allerdings verpflichten, Altersrente zu beantragen, sobald sie diese
"abschlagsfrei" beanspruchen könne.
Über die Vorteile für die Arbeitsverwaltung informiert das
Schreiben nicht: Mit einen Ja zu dieser Erklärung würde Karin Lis
offiziell nicht mehr als Arbeitslos zählen. Frau Lis reagierte auf
die amtliche Nachfrage erst einmal gar nicht. "Schließlich will
ich ja arbeiten, warum soll ich das dann unterschreiben?" Doch
inzwischen wird bei den Ämtern nachgehakt, damit möglichst viele
Ältere den Vorruhestands - Paragrafen unterzeichnen.
In einem "Handlungsleitfaden" des Arbeitsamts in Solingen
zur "Beratung von 58-Jährigen und Älteren
über § 428 SGB III"
vom 21. Mai 2003 gibt es sogar einen Stufenplan zum Umgang mit
Unterschriftsverweigerern. Stufe 1: "Unterschreibt der Arbeitslose
die Erklärung zu § 428 SGB II nicht, wird er darauf hingewiesen,
dass er demnächst zu einer Gruppeninformationsveranstaltung eingeladen
wird, an der er teilnehmen muss, weil sonst leistungsrechliche
Konsequenzen eintreten." Stufe 2: Auf der Gruppenveranstaltung
"wird der Erklärungsvordruck zu § 428 erneut ausgehändigt.
Teilnehmer, die immer noch nicht bereit sich, den Vordruck zu
unterschreiben, werden unter Terminsetzung (10 Wochen) aufgefordert,
die Erklärung unterschrieben zurückzugeben."
Unterschreib' und geh'
Nach einem ähnlichen Plan verfuhr auch das Arbeitsamt Viersen mit
Lis. Als sie auf zwei Mahnschreiben, sie möge doch endlich die
Vorruhestandserklärung unterschreiben, nicht reagierte, wurde sie zur
Gruppeninformationsveranstaltung geladen. "25 Leute haben
teilgenommen, der Raum war voll", erinnert sie sich an den Termin
im letzten November. "Zwei junge Damen vom Arbeitsamt redeten nur
über Erleichterungen und den längeren Urlaub, den wir
nach der Unterschrift hätten. Wir hätten in unserem Alter
sowieso keine Chance mehr auf einen Arbeitsplatz." Nach einer
Viertelstunde bat man zur Unterschrift.
Karin Lis unterschrieb nicht. Sie gehört inzwischen zu einer
Minderheit unter den älteren Arbeitslosen. Im Juli 2003 hatten 74,4
Prozent aller Arbeitslosen ab 58 die Erklärung zu § 428 unterzeichnet.
Zurzeit gibt es 392.000 ältere "nichtarbeitslose
Leistungsempfänger", wie sie im Amtsdeutsch heißen. Und
damit weitere 392.000 registrierte Arbeitslose weniger. 3.8 Millionen
vormals Arbeitslose verschwanden vergangenes Jahr, wegen Vorruhestand,
Nichterneuerung ihrer Meldung, fehlender Mitwirkung oder Krankheit
in dieser stillen Reserve der "sonstigen
Nichterwerbstätigen".
»Ich würde doch Stellenangebote
annehmen,
warum soll ich das Gegenteil unterschreiben?«
Zum Vergleich: Wegen eines neuen Jobs meldeten sich 2003 nur
3,3 Millionen Menschen aus der registrierten Arbeitslosigkeit ab.
Lis will trotzdem standhaft bleiben: "Ich würde doch
Stellenangebote annehmen, warum soll ich das Gegenteil
unterschreiben"
(SZ vom 21.2.2004)

|