Normale Arbeit anno 2004
Der Trend zu Prekarisierung und
Niedriglohn
Von Dirk Hauer
Blätter für deutsche und internationale Politik
12/2004
Mit Hartz IV und der aktuellen Mindestlohndiskussion ist die Debatte um den
so genannten Niedriglohnsektor neu entbrannt.
In der Tat wurde die Schaffung eines solchen Niedriglohnsektors zum direkten
Ziel staatlicher Arbeitsmarktpolitik erklärt - ein Ziel, von dem man vorgeblich
noch weit entfernt ist: Bereits jetzt hat BDI-Präsident Michael Rogowski zur
Durchsetzung flächendeckender Niedriglöhne eine Absenkung des zukünftigen
ALG II gefordert.
Transfereinkommen an und unter der Armutsgrenze sind demnach die
Mittel, mit denen Erwerbslose wie Beschäftigte dazu gezwungen werden sollen,
Löhne an und knapp über der Armutsgrenze zu akzeptieren.
Doch auch wenn sie jetzt besonders virulent erscheint - die Verknüpfung von
staatlichen Arbeitsmarktprogrammen mit der Thematik des Niedriglohns ist nicht
neu.
Seit den 90er Jahren begegnet einem diese Koppelung immer wieder.
Aber so sehr die Verzahnung von staatlich organisiertem Arbeitsmarkt und
Niedriglohn bei der Absenkung von ABM-Tarifen, staatlich organisierter
Leiharbeit, Minijobs oder der sukzessiven Einführung der gemeinnützigen Arbeit
auch auf der Hand liegen mag - die Konzentration auf diese Aspekte verbaut ein
angemessenes Verständnis von Niedriglohnarbeit.
Zum einen wird darüber leicht übersehen, dass es in Deutschland seit
langem einen »ganz normalen« Niedriglohnsektor gibt.
Niedriglöhne resultieren aus der zunehmenden Prekarisierung von
Arbeitsverhältnissen, eine Entwicklung, die in erheblichem Maße von der
gewerkschaftlichen Tarifpolitik begleitet wird.
Die Etablierung eines Niedriglohnsektors findet ihren Anstoß weniger in den
staatlichen Impulsen von »außen«, sondern vollzieht sich vielmehr aus der
»Mitte« des Arbeitsmarktes heraus.
Zum Zweiten verstärkt die Diskussion um einen staatlich
induzierten Niedriglohnsektor das Bild eines ökonomischen Randbereichs, der
zwar rein quantitativ zunimmt, ansonsten aber relativ hermetisch von den
zentralen Bereichen des Arbeitsmarktes getrennt ist.
Eine solche dichotome Sichtweise korrespondiert mit einer verbreiteten
innergewerkschaftlichen Auffassung, nach der in den allermeisten Betrieben
»irreguläre« prekäre Randbelegschaften von den »regulären« Kernen zu
unterscheiden seien.
Diese Perspektive ist nicht nur trügerisch, sondern inzwischen schlicht
falsch.
In nahezu jedem größeren Unternehmen arbeiten Beschäftigte zu völlig
unterschiedlichen Konditionen nebeneinander - Leiharbeiter, Beschäftigte von
Zulieferern, Beschäftigte von ausgelagerten Betriebsteilen, neu Angestellte
und Beschäftigte mit einer längeren Betriebsangehörigkeit.
Egal, ob die Beschäftigten unter den Tariflohn fallen oder nicht: Für alle
differieren inzwischen die Löhne und Gehälter zum Teil erheblich.
Der Niedriglohnsektor hat längst in die ganz normale Betriebs- und Bürorealität
Eingang gefunden.
Dass staatliche Maßnahmen bei der Implementierung von Niedriglohnbereichen
eine wichtige Rolle spielen, steht völlig außer Frage.
Allerdings liegt deren Bedeutung weniger in der direkten ökonomischen
Bereitstellung billiger Arbeitskraft als vielmehr in der ideologischen
Funktion.
Wo jede Arbeit »zumutbar« ist und erzwungen werden kann, gibt es keinen Platz
mehr für Fragen und Anforderungen an Löhne und Arbeitsbedingungen - von einem
Rechtsanspruch ganz zu schweigen.
Wo Arbeit als abstraktes Prinzip zum Maßstab gemacht wird,
werden Arbeitsplätze und »Arbeitsgelegenheiten« selbst zum Lohn.
Niedriglohn als Normalzustand
Was als Niedriglohn angesehen wird, ist abhängig von den
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, den sozialen und politischen
Auseinandersetzungen und den entsprechenden Kräfteverhältnissen.
In der momentanen Mindestlohndebatte kursieren beispielsweise
zehn Euro pro Stunde
(1),
im Umkehrschluss wäre jeder
Lohn bis zu dieser Grenze ein Armuts- und damit auf jeden Fall ein
Niedriglohn. In ihrer Anfrage an die Bundesregierung zum Thema »Wandel der
Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts« erfragte die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch den Umfang des Niedriglohnsektors und
orientierte sich dabei an Stundenlohnsegmenten bis zu 11 Euro.
(2)
Das Düsseldorfer WSI geht bei seiner Niedriglohndefinition von den Abweichungen
vom durchschnittlichen Bruttoverdienst aus. Danach gelten Löhne und Gehälter,
die lediglich zwischen 50 und 75 Prozent des Durchschnitts betragen, als
Prekärlöhne. Jeder Lohn, der nicht einmal die Hälfte des Durchschnittsbruttos
erreicht, ist ein Armutslohn. Armuts- und Prekärlöhne zusammen bilden den
Bereich der Niedriglöhne.
(3)
Wenn vom Niedriglohnsektor und von Billigjobs
die Rede ist, dann bezieht sich das häufig zunächst auf den Bereich der so
genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, also die »400-Euro-Jobs«
oder auch Minijobs.
Seit der Neuregelung des Arbeitsmarktes im ersten
Hartz-Paket vom April 2003 ist deren Zahl sprunghaft gestiegen.
5,88 Millionen
Menschen haben im September 2003 in solchen Jobs gearbeitet, im April
desselben Jahres waren es noch 4,1 Millionen.
Das entspricht einem Anstieg um
43 Prozent innerhalb eines knappen halben Jahres - Minijobs haben sich zur
absoluten »Boombranche« entwickelt.
Die Relevanz dieser Zahlen zeigt sich noch
deutlicher, wenn man bedenkt, dass die Gesamtzahl aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland im Januar 2004
26,5 Millionen betrug.
Im Vergleich dazu machen die Minijobber also mehr
als 20 Prozent aus.
Überdurchschnittlich viele dieser Minijobs gibt es in der Gebäudereinigung,
im Gesundheitswesen und im Einzelhandel.
Aber auch in Restaurants, Speditionen,
Detekteien, Wach- und Schutzdiensten nehmen solche Beschäftigungsformen
rasant zu.
Gewissermaßen per Definition handelt es sich dabei um Arbeit, von
der man nicht leben kann.
Es ist somit wenig verwunderlich, dass Minijobs in
aller Regel als Zweit- und Drittjobs dienen.
Dabei ist diese Form der
Billigarbeit ganz überwiegend weiblich.
Zu 65 Prozent sind es Frauen, die zu
diesen Bedingungen arbeiten, im Einzelhandel sind es sogar 78,1 Prozent
(Westdeutschland) bzw. 72,8 Prozent (Ostdeutschland).
(4)
Geringfügige
Beschäftigung und ähnlich ungesicherte Arbeitsverhältnisse sind zwar
wesentliche Bestandteile des Niedriglohnsektors in Deutschland.
Eine
Fokussierung lediglich auf diese Arbeitsverhältnisse würde jedoch zu einer
erheblich verkürzten Perspektive führen.
Nach Angaben der Bundesregierung
betrug im Oktober 2001 der durchschnittliche Bruttomonatslohn aller
Vollzeitbeschäftigten 2813 Euro.
Zugleich verdienen rund 33 Prozent der
Beschäftigten nicht mehr als 75 Prozent des Durchschnittslohns.
Mit anderen
Worten: Legt man an diese Zahlen die Kriterien des WSI an, so haben im Herbst
2001 rund ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland Armuts- und
Prekärlöhne, also Niedriglöhne, bezogen.
(5)
Das WSI selbst kommt auf der Basis
der effektiv gezahlten Löhne zu ganz ähnlichen empirischen Ergebnissen: 6,3
Millionen bzw. 35,9 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten haben demnach einen
Niedriglohnjob.
4,2 Millionen oder fast 24 Prozent erhalten für ihre
Erwerbsarbeit Prekärlöhne, und rund 2,1 Millionen Vollzeitbeschäftigte bzw.
12 Prozent erzielen sogar nur Armutslöhne.
Und dabei ist die prekäre
Beschäftigung in Minijobs, (Schein-)Selbstständigkeit oder in befristeten
Beschäftigungsverhältnissen noch nicht mitgezählt.
In Deutschland existiert also bereits in erheblichem Umfang ein
Niedriglohnsektor, und zwar seit langem:
Schon 1980 arbeiteten 31,3 Prozent
aller Vollzeitbeschäftigten für Niedriglöhne.
(6)
Allerdings hat sich die
Dynamik seitdem erheblich verschärft: Schon 1997 hatte sich die Zahl der in
Vollzeit
beschäftigten Niedriglöhner gegenüber 1980 um 400000 Personen erhöht, während
im gleichen Zeitraum allein in Westdeutschland die Gesamtzahl der
Vollzeitbeschäftigten um 1,4 Millionen gesunken ist.
Und nichts spricht dafür,
dass dieser Trend seitdem gebrochen wäre - im Gegenteil.
(7)
Diese Zunahme betrifft dabei vor allem den Bereich der Prekärlöhne.
Sie sind
von 19,3 Prozent im Jahr 1980 auf 23,8 Prozent im Jahr 1997
gestiegen.
Hintergrund dieser Entwicklung ist eine andauernde und zunehmende
Lohnspreizung:
Neben dem massiven Anstieg des Niedriglohnbereichs (+ 4,6 Prozent)
und einem gleichzeitigen Zuwachs bei den hohen Löhnen (+ 0,9 Prozent)
ist der Bereich der mittleren Löhne (75-125 Prozent des Durchschnitts)
drastisch zurückgegangen (- 5,8 Prozent).
Während also im Bereich der
Vollzeitbe- schäftigung schlecht bezahlte und
» in deutlich geringerem Umfang« sehr gut bezahlte Arbeit zunehmen,
erodiert der gesamte Bereich der mittleren Einkommen, also der Bereich der
tradierten »normalen« Lohnverhältnisse.
Diese Erosion wie auch die Zunahme von Niedriglöhnen bei
Vollzeitbeschäftigung
belegen, dass Niedriglöhne mittlerweile auch unter den so genannten
Normalarbeitsverhältnissen ein Massenphänomen darstellen.
Auch wenn man
ganzjährige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse betrachtet, also das, was man
als »Kern des Normalarbeitsverhältnisses« bezeichnen könnte, bestätigt sich
diese Einschätzung.
Denn mit 28,4 Prozent bezieht fast ein Drittel aller
Beschäftigten Niedriglöhne.
Die These vom Niedriglohn als Normalzustand wird
auch dadurch bestärkt, dass nicht nur so genannte »Problemgruppen« am
Arbeitsmarkt betroffen sind.
So stellen sich Niedriglöhne keineswegs als ein
»Jugendproblem« dar.
Nahezu zwei Drittel aller Bezieher von Armuts- oder
Prekärlöhnen sind 30 Jahre oder älter - mit deutlichem Schwerpunkt bei den 30-
bis 55jährigen
(8).
Ähnlich breit verteilt sind sie bei unterschiedlichen
Ausbildungs- und Bildungsstufen. Keine Qualifikationsgruppe bleibt von ihnen
verschont, und unter den Beziehern von Niedriglöhnen stellen nicht etwa
Unqualifizierte die größte Gruppe, sondern diejenigen mit Berufsausbildung,
aber ohne Abitur.
Noch breiter als bei den formalen Qualifikationen ist die
Streuung bei den tatsächlichen Tätigkeitsmerkmalen - ebenfalls ein starker
Beleg dafür, dass es im Arbeitsalltag kaum noch Nischen gibt, die vor
Niedriglöhnen geschützt wären.
Mit dem Verweis auf die so genannte »Dienstleistungslücke« ist von Seiten
der Politik und der Wirtschaftsverbände immer wieder der Dienstleistungssektor
als
besondere Domäne niedriger Löhne ins Visier genommen worden.
(9)
In der Tat
findet man 63 Prozent der Armuts- und 52 Prozent der Prekärlöhne dort
wieder.
Doch eine vorschnelle Pauschalbetrachtung führt auch hier leicht zu
Fehlschlüssen.
In Bezug auf die Armutslöhne sind es im Wesentlichen die
Haushaltsbezogenen Dienstleistungen, die mit 36,5 Prozent den größten Teil der
Niedriglöhner beschäftigen, gefolgt von der Land- und Forstwirtschaft (24,2
Prozent) und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (15,2 Prozent).
Ansonsten
sind die Armutslöhne relativ gleichmäßig über die einzelnen Branchen
verteilt, auch innerhalb des Dienstleistungssektors.
Dieses Bild wird durch
die Prekärlöhne noch verstärkt:
Hier dominieren Land- und Forstwirtschaft
(38,9 Prozent) sowie die Nahrungs- und Genussmittelindustrie (32,1
Prozent). Die Anteile anderer Wirtschaftszweige wie beispielsweise die
Verbrauchsgüterproduktion oder die verschiedenen Segmente des
Dienstleistungsbereichs liegen zwischen 22,4 und 29,1 Prozent relativ eng bei
einander.
Auch unter dem Aspekt der Branchenverteilung zeigt sich also, dass
Niedriglöhne keineswegs auf einzelne Segmente beschränkt sind.
Auf zwei Aspekte bei der Dynamik der Niedriglohnbereiche sei zusätzlich
hingewiesen.
Zum einen sind es nach wie vor allem Frauen, deren Arbeit - egal
welche und egal wo - niedrig entlohnt wird.
Bei den Armutslöhnen sind Frauen
mit ca. 70 Prozent vertreten, bei den Prekärlöhnen mit ca. 50 Prozent.
Allerdings scheint es hier eine kontinuierliche Verschiebung zu
geben, denn 1980 lag der Anteil von Frauen in beiden Segmenten der
Niedriglöhne deutlich höher:
Bei den Armutslöhnen machten sie 76,1 Prozent
und bei den Prekärlöhnen 68 Prozent aus.
Man kann in diesen Zahlen also
durchaus ein statistisches Indiz für die These von der »Feminisierung der
Lohnarbeit« sehen:
Schlechte und niedrig bezahlte Arbeit ist zwar immer noch
im Wesentlichen Frauenarbeit, doch weiten sich Arbeitsbedingungen, die Frauen
bereits seit Jahren bekannt sind, zunehmend auch auf Männer aus.
Zum Zweiten findet man Niedriglöhne überdurchschnittlich häufig in kleinen
und mittleren Betrieben und hier mit einer steigenden Tendenz:
1980 lag der
Anteil der Betriebe bis zu 99 Beschäftigten an den Armutslöhnen bei 73,7
Prozent, 1997 bereits bei 80,9 Prozent.
Bei den Prekärlöhnen entwickelten sich
die Zahlen von 51 Prozent im Jahr 1980 auf 62,2 Prozent 1997.
Hierbei schlägt
sich natürlich zum einen die Realität des Betriebsalltags nieder: So es denn
überhaupt tarifliche Regelungen gibt, fallen sie in Klein- und Mittelbetrieben
häufig schlechter aus als in großen Unternehmen.
Gleichzeitig ist hier die
Lücke zwischen den Tarifbestimmungen und den effektiv gezahlten Löhnen am
größten.
Zum anderen liegt die Vermutung nahe, dass sich in der zunehmenden
Konzentration von Niedriglöhnen in Klein- und Mittelbetrieben auch die
Tendenz zur Auslagerung und Fremdvergabe niederschlägt, mit der größere
private und öffentliche Unternehmen seit längerem versuchen, ihre
Personalkosten zu senken.
Niedriglohn nach Tarif
Schon rein quantitativ sind Niedriglohnbereiche also alles andere als
Ausnahmeerscheinungen am Arbeitsmarkt.
Sowohl nach Umfang wie auch nach
Verbreitung prägen sie für immer mehr Menschen die ganz normale
Arbeitsrealität.
Wie wenig es sich dabei um einen klar abgrenzbaren »Sektor«
des Arbeitsmarktes handelt, zeigt auch ein Blick auf die
Tarifwirklichkeit.
Konnte man früher noch, wenn auch mehr schlecht als recht,
einen Niedriglohnsektor an der Grenze zwischen tariflich gebundenen und
»irregulären« Beschäftigungsverhältnissen festmachen, ist das heute
schlechterdings nicht mehr möglich.
Weder sind niedrig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse »irregulär« noch sind Tariflöhne automatisch
Mittel- oder gar Hochlöhne: »Wer glaubt, dass allein durch Tarifverträge ein
ausreichendes und sozial akzeptables Einkommensniveau gesichert werden kann,
kennt die Tarifverträge nicht«, so Reinhard Bispinck vom
WSI-Tarifarchiv.
(10)
Auch in Branchen mit gültigen Tarifverträgen gibt es reguläre Niedriglöhne
mit
einer tariflichen Grundvergütung zwischen vier und zehn Euro in der
Stunde.
Auch wenn in ganz Ostdeutschland von vorneherein gegenüber dem Westen
nach abgesenkten Tarifen entlohnt wird und somit hier weite Teile per se ein
Niedriglohnterritorium darstellen:
Niedriglöhne nach Tarif werden auch im
Westen gezahlt, und sie gelten keineswegs nur für Un- oder Angelernte,
Jugendliche oder Arbeiter in einfachen Tätigkeiten.
Eine Friseurmeisterin in
Rheinland-Pfalz bekommt nach Tarif 8,19 Euro pro Stunde, in Sachsen sind es
5,59 Euro.
Ein gelernter Konditor verdient im ersten Jahr in Hamburg 7,87
Euro, in Brandenburg 7,68 Euro.
Eine Floristin im dritten Berufsjahr verdient
in Westdeutschland tariflich 7,66 Euro, in Sachsen-Anhalt nur 5,33
Euro.
Weitere Beispiele sind: Verkäuferin im Einzelhandel im zweiten
Berufsjahr: Niedersachen 8,44 Euro, Mecklenburg-Vorpommern 8,27 Euro;
Gebäudereiniger: in Nordrhein Westfalen 8,17 Euro, in Sachsen-Anhalt 5,79
Euro; Wachmann im Veranstaltungsdienst: Schleswig-Holstein 5,60 Euro, Sachsen
4,32 Euro. Filmvorführer mit drei Berufsjahren: 8,17 Euro in Ost und
West.
Näherinnen in der Bekleidungsindustrie in Bayern bekommen 9,44 Euro,
Industriekaufleute in der Papier verarbeitenden Industrie im Saarland 9,84
Euro, Autoverkäuferinnen in Schleswig-Holstein 9,42 Euro, ein
Stahlfacharbeiter in Nordrhein-Westfalen ohne Berufserfahrung ist mit 10,43
Euro Tariflohn »Spitzenreiter«.
(11)
Eine vollständige Erfassung aller
tariflichen Niedriglöhne liegt bis heute nicht vor, allerdings gibt es eine
Auswertung des Bundesministeriums für Arbeit über tarifvertraglich vereinbarte
Stundenentgelte bis zu sechs Euro.
Mit dem Stand vom 31. Dezember 2003 sahen
demnach 130 von 2800 gültigen Verbandsentgelttarifverträgen im gesamten
Bundesgebiet Vergütungen unter sechs Euro die Stunde bzw. unter 1000 Euro im
Monat vor, nicht selten mit Stundenlöhnen von drei bis vier Euro.
(12)
Es handelt sich hier also um Entgelte, die nach der WSI-Definition nicht über
den Status von Armutslöhnen hinauskommen.
Die Anzahl aller regulären
Niedriglohntarife, also einschließlich der Prekärlöhne, dürfte folglich
deutlich größer sein.
Die gewerkschaftliche Tarifpolitik selbst hat also zu
einem guten Teil dazu beigetragen, dass der Niedriglohnsektor im Herzen des
Normalarbeitsverhältnisses angekommen ist.
Die alte gewerkschaftliche Parole,
nach der jeder Tarif besser sei als keiner, hat inzwischen viel von ihrer
früheren Plausibilität verloren.
Mit der Tarifierung von Löhnen am und unter
dem Sozialhilfesatz in Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes bis hin zur
freiwilligen Tarifierung des gesamten Leiharbeitssektors im Jahr 2003 hat die
gewerkschaftliche Tarifpolitik die Etablierung von Niedriglöhnen begleitet und
teilweise auch abgesichert.
(13)
Mit den aktuellen oder bevorstehenden
Abschlüssen bei Siemens, DaimlerChrysler, Karstadt/Quelle oder Opel/GM und VW
lässt sich auch nicht mehr sagen, dass die Kernbereiche der tariflich
regulierten
Arbeitsverhältnisse vor einem tariflich begleiteten Abgleiten in
Niedriglohnbereiche verschont wären: Niedrigere Sondertarife für
Berufsanfänger oder Neueinsteiger, für ausgegründete Unternehmensteile oder
auch tariflich regulierte Einbußen bei anderen Teilen des Lohns bzw. bei den
Arbeitszeiten führen zwar noch nicht dazu, dass die Mehrzahl der ehemaligen
»Kernbelegschaften« plötzlich zu Niedriglohnbedingungen arbeiten müssen.
Doch
die schiefe Bahn ist gelegt, auf der eben nicht nur die so genannten Ränder
ins Rutschen kommen.
(14)
Immerhin zeigt sich in der innergewerkschaftlichen
Debatte um Mindestlöhne, dass die Fixierung auf eine Tarifpolitik, die nicht
die gesamtgesellschaftliche Einkommensstruktur mit berücksichtigt, zumindest
in Teilen der Gewerkschaften in die Kritik gerät.
(15)
Konturen eines neuen Normalarbeitsverhältnisses
Niedriglöhne gehören also längst zur Normalität der
Arbeitswelt.
Entsprechend
irreführend ist es, immer noch von einem klar abgrenzbaren Niedriglohnsektor
zu sprechen. Es gilt vielmehr, die Niedriglohn-Diskussion nicht auf einen
Teilaspekt von Arbeitsmarkt- oder Beschäftigungspolitik zu
verkürzen.
Stattdessen sollte sie als Bestandteil einer umfassenden
Neugestaltung der bisherigen Normalarbeitsverhältnisse begriffen werden.
Das, was - oftmals reichlich pauschal - als fordistisches
Normalarbeitsverhältnis bezeichnet worden ist, befindet sich seit Jahren in
einem fortschreitenden Auflösungsprozess.
Die Art und Weise, wie die
Verwertung der Ware Arbeitskraft in den Betrieben und Büros organisiert und
kontrolliert wird, ist genauso im Fluss wie Arbeits- und
Entlohnungsbedingungen und die sozialstaatliche Regulierung der
Reproduktionsbedingungen.
Vielfältige Patchwork-Szenarien in den betrieblichen
Alltagswirklichkeiten weisen zwar darauf hin, dass sich bisher noch keine neue
Form eines Normalarbeitsverhältnisses fest etabliert hat, dass wir uns
gewissermaßen in einer Phase des Übergangs oder des Experimentierens
befinden.
(16)
Jedoch deutet sich eine tief greifende Prekarisierung im Sinne
einer (Zwangs-) Flexibilisierung von Lebens- und Arbeitsverhältnissen an, die
jeglicher Garantien beraubt sind.
Demnach bildet sich in den prekären
Lebensumständen das Normalarbeitsverhältnis des 21. Jahrhunderts heraus.
(17)
Die tarifliche wie außertarifliche Prekarisierung ganz normaler
Vollzeitbeschäftigung (Flexibilisierungsregelungen, Auflösung des
Flächentarifs, Lohnsenkungen und Lohnspreizung
etc., Honorarverhältnisse) belegt das genauso wie die Vielzahl »klassischer«
prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs, Leih- und Heimarbeit,
(Schein-)Selbstständigkeit, Ich-AGs usw.
Die Prozesse, die an dieser Art von Prekarisierung und Neudefinition von
»Normalarbeit« beteiligt sind, firmieren unter Schlagworten wie
»Flexibilisierung«, »Eigenverantwortung« und »Aktivierung«.
Sie schlagen sich
in der Auflösung des Flächentarifs genauso nieder wie in der Aushöhlung der
Sozialversicherungssysteme oder in dem wachsenden Heer der neuen
Selbstständigen, der »Arbeitskraftunternehmer«.
Es ist also keineswegs ein
Zufall, wenn Gerhard Schröder in seiner berühmt-berüchtigten Agenda-2010-Rede
vom 14. März 2003 die
Umgestaltung der Sozialversicherungssysteme, die Drohungen gegenüber
Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern und die Attacke auf die Tarifautonomie
in einem Atemzug nennt.
(18)
Genauso wenig zufällig ist der Umstand, dass die
Umsetzung der Hartz IV-Maßnahmen zusammenfällt mit direkten unternehmerischen
Angriffen auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in den industriellen
Kernbereichen.
Hartz IV und die Auseinandersetzungen bei Siemens,
DaimlerChrysler, Opel etc. sind bloß zwei Seiten einer Medaille.
In vielerlei Hinsicht kommt dabei mit Hartz IV eine Entwicklung zu ihrem
vorläufigen Abschluss, die sich bereits in den letzten zehn Jahren immer
deutlicher abgezeichnet hat.
Seit Jahren ist der gesamte Bereich der
öffentlichen Beschäftigung für Sozialhilfeempfänger und Erwerbslose zu einem
einzigen Niedriglohnbereich umgewandelt worden.
Mit der Abkehr von Zielen wie
»Tariflohn statt Sozialhilfe«, die bis Anfang der 90er Jahre noch staatliche
aktive Arbeitsmarktpolitik dominiert hatten, sind die Beschäftigungsmaßnahmen
nicht nur zurückgefahren, sondern dabei auch die Löhne kontinuierlich bis auf
das Sozialhilfeniveau abgesenkt worden.
Die Einführung der staatlich
organisierten Leiharbeit, die aktive Förderung von Minijobs oder der
flächendeckende Ausbau der gemeinnützigen Pflichtarbeit für einen Euro pro
Stunde sind in ihrem Kern also keineswegs neue Entwicklungen.
In welcher Weise
auch immer dabei mit Lohnkostensubventionierung, Leistungskürzungen bei
Arbeitslosen- und Sozialhilfe bzw. »Anreizen« für Erwerbslose experimentiert
wurde: Erklärtes Ziel war es immer, »Beschäftigung im Niedriglohnsektor«
zu schaffen.
Auch wenn der Bereich der öffentlich geförderten
Beschäftigung ein Niedriglohnbereich par excellence ist, so liegt die
eigentliche Bedeutung der staatlichen Niedriglohnstrategie nicht im
quantitativen Umfang niedrig entlohnter staatlicher
Beschäftigungsprogramme.
Bedeutsamer scheint die ideologische und strafende
Funktion der staatlichen »Aktivierungspolitik« des »Förderns und
Forderns«.
(19)
Weniger tatsächliche Job-Perspektiven oder Integrationschancen,
sondern vielmehr die Disziplinierung und das Brechen ȟberzogener
Anspruchshaltungen« bei Erwerbslosen standen und stehen bei den
arbeitsmarktpolitischen Akteuren im Vordergrund. Niedriglohnstrategien
im Bereich der staatlichen Beschäftigungsprogramme beinhalteten daher
stets Elemente der »Nachsozialisation«, des »Gewöhnens an realistische
Verwertungschancen«.
(20)
Niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen
müssen gegen die Bedürfnisse und Interessen von Erwerbslosen durchgesetzt
werden, was in nicht unerheblichem Umfang den offenen Zwangscharakter solcher
Maßnahmen erklärt.
(21)
Der staatliche Niedriglohnsektor mit seinen
Zwangselementen soll Erwerbslosen also klar machen, dass sich ihre Perspektiven
nicht an einem
irgendwie gearteten schönen Leben, sondern an der tristen Wirklichkeit von
schlechter und schlecht bezahlter Arbeit zu orientieren haben.
Je mehr also im
öffentlichen Diskurs die »Arbeit« als nacktes Prinzip überhöht und ihre
Bedeutung für die individuelle und gesellschaftliche Identitäts- und
Sinnstiftung beschworen wird, umso weniger wird über Ansprüche an die
Arbeit, über konkrete Arbeitsbedingungen und Löhne gesprochen, umso mehr
werden solche Ansprüche denunziert.
Wenn das neue SGB II eine »Grundsicherung« definiert und diese staatliche
Transferzahlung gleichzeitig an die prinzipielle Verpflichtung knüpft, jede
zumutbare Arbeit anzunehmen, so wird das Arbeiten im staatlichen wie
nicht-staatlichen Niedriglohnbereich zur eigentlichen Form der Grundsicherung,
für die es keine unbedingte Garantie mehr gibt.
Staatliche Aktivierungspolitik
exerziert mit ihren Zwangsinstrumentarien die Flexibilisierung
durch, die auf dem Arbeitsmarkt zur neuen Norm werden sollen.
Hilmar Schneider
vom Institut Zukunft der Arbeit hat dieses Credo wie folgt auf den Punkt
gebracht: »Entweder gibt es ein hohes Niveau an sozialer Sicherheit oder einen
funktionierenden Arbeitsmarkt«.
(22)
Die Debatte um Niedriglöhne ist vor diesem
Hintergrund also eine politische Debatte darüber, welche Arbeitsbedingungen
und Löhne als »normal« anerkannt werden sollen. Sie ist somit auch eine
Debatte darüber, was einem Menschen im Namen der Arbeit zugemutet werden darf,
oder - wie es Vivianne Forrester einmal genannt hat - wo und wie dem »Terror
der Ökonomie« Grenzen gesetzt werden.
(23)
Blätter für deutsche und internationale Politik 12/2004
Anmerkungen
(1)
Vgl. Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne:
Thesen zum gesetzlichen Mindestlohn,
www.labournet.de/diskussion/arbeit/

(2)
Bundestagsdrucksache (BT-Ds.)15/2932, 19.4.2004, S. 7.

(3)
Claus Schäfer: Effektiv gezahlte Niedriglöhne in Deutschland,
in: »WSI-Mitteilungen«, 7/2003, S. 420-428.

(4)
Bert Warich, Minijobs im Einzelhandel. Analyse zu Umfang und Struktur
geringfügiger Beschäfti- gungsverhältnisse im Einzelhandel der Bundesrepublik
Deutschland, Studie im Auftrag von ver.di, Ressort Handel, Berlin 2004.

(5)
BT-Ds. 15/2932, 19.4.2004, Anlage 1; die Bundesregierung räumt
dabei gleichzeitig ein, dass in ihren Zahlen nicht alle Beschäftigten erfasst
sind.

(6)
Schäfer, a.a.O., S. 422.

(7)
Der Bezugszeitraum 1980 bis 1997 liegt darin begründet, dass die
aktuellsten
und umfassenden Daten über Effektivlöhne erst für das Jahr 1997 vorliegen.
Sie basieren auf der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
im Rahmen der IAB-Regionalstichprobe; vgl. Schäfer, a.a.O., S. 420.

(8)
Das heißt nicht, dass Jugendliche nicht in hohem Maße von
Niedriglöhnen
betroffen wären. So waren 1997 63,9 Prozent aller Jugendlichen unter 20 Jahren
- ohne Auszubildende! - Bezieher von Armutslöhnen, und 31,1 Prozent haben
Prekärlöhne bezogen. Zwischen 20 und 25 Jahren bezogen 20,8 Prozent
Armutslöhne und 51,3 Prozent Prekärlöhne; vgl. Schäfer, a.a.O., S. 424 f.

(9)
So bereits 1997 vom Institut der Deutschen Wirtschaft,
vgl. »IW-Trends«,3/1997.

(10)
WSI-Pressemitteilung vom 17.3.2004.

(11)
WSI-Tarifarchiv, 31.12.2003.

(12)
BT-Ds., 15/2932, S. 7 f. sowie Anlage 2.

(13)
In Hamburg etwa hatten ÖTV bzw. ver.di bei den staatlichen
Beschäftigungsgesellschaften der Absenkung der Löhne auf das Niveau der
Sozialhilfe stets zugestimmt. Die gewerkschaftliche Tarifierung der
Leiharbeit hat z.B. das Gleichstellungsgebot unterlaufen und Niedriglöhne erst
zementiert; vgl. dazu Mag Wompel, Schmuddeltarif. DGB tarifiert Leiharbeit,
in: »analyse + kritik« (ak), 21.3.2003, S. 32.

(14)
Zu dieser schiefen Bahn gehört zurzeit insbesondere die indirekte
Lohnsenkung durch die Ausdeh- nung von Arbeitszeiten. In eine vollständige
Bilanz des Niedriglohnsektors gehören also auch Aspekte, die durch die reinen
Lohnstatistiken nicht hinreichend erfasst werden.

(15)
So etwa Detlef Hensche, Hunger-, Niedrig-, Mindestlohn, in: »Blätter«,
10/2004, S. 1163-1166. Ähnlich auch Martin Dieckmann, der darauf hingewiesen
hat, dass ständig schlechtere Tarifregelungen auch zu einem
gesamtgesellschaftlichem Absenken dessen führen, was als »zumutbare«
Arbeits- und Entlohnungsbedingungen gilt; vgl. Martin Dieckmann, Was von der
Stunde übrig bleibt? Sozialpolitische Anmerkungen zur Tarifpolitik,
in: ak. 15.10.2004, S. 12-13.

(16)
Vgl. Gruppe Blauer Montag, Arbeitskraftunternehmer, Ich-AG und
aktivierender Sozialstaat?. Die neuen Hierarchien des Arbeitsmarktes, in:
»Das Argument«, 5/6 2002, S. 709-723.

(17)
Vgl. Dies., Prekäres Leben ? prekäre Kämpfe. Zur Normalität des
Prekären und den Ambivalenzen des Widerstandes, in: ak, 18.6.2004, S.13-14.

(18)
Vgl. die Dokumentation in: »Blätter«, 5/2003, S. 616-624.

(19)
Das gilt selbst für die flächendeckende Einführung von 1-Euro-Jobs. Das
Lohndumping-Potenzial dieser Pflichtarbeiten ist sicherlich
unübersehbar, doch inwieweit sie tatsächlich der Rammbock für den
regulären Arbeitsmarkt sind, ist fraglich. Selbst die führenden
Wirtschaftsinstitute gehen nicht von einer direkten Ausstrahlung auf den
Arbeitsmarkt aus; vgl. »die tageszeitung« (taz), 20.10.2004.

(20)
So etwa Detlef Scheele, Arbeitsmarktstratege der Hamburger SPD;
vgl. Detlef Scheele: Gerecht gefördert. Anmerkungen zur Entlohnung von
Jungerwachsenen ohne Berufsausbildung in der Beschäfti- gungsförderung,
Hamburg 1999.

(21)
Zur verbreiteten Klage über »sozio-kulturelle« und »mentale«
Einstellungen als Blockade für Niedriglohnverhältnisse vgl. Bodo Hombach,
Die neue Republik. Wagnis rot-grün?, in: »Der Spiegel», 41/1998, S. 41-43
sowie Roland Kopfleisch et al: Möglichkeiten des Wiedereinstiegs ins
Erwerbsleben für Langzeitarbeitslose in Hessen, Darmstadt 1998.

(22)
»Arbeit gibt es schließlich genug«, taz, 29.4.2002.

(23)
Vivianne Forrester, Der Terror der Ökonomie, Wien 1997.

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