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Normale Arbeit anno 2004

Der Trend zu Prekarisierung und Niedriglohn

Von Dirk Hauer

Blätter für deutsche und internationale Politik 12/2004


Mit Hartz IV und der aktuellen Mindestlohndiskussion ist die Debatte um den so genannten Niedriglohnsektor neu entbrannt. In der Tat wurde die Schaffung eines solchen Niedriglohnsektors zum direkten Ziel staatlicher Arbeitsmarktpolitik erklärt - ein Ziel, von dem man vorgeblich noch weit entfernt ist: Bereits jetzt hat BDI-Präsident Michael Rogowski zur Durchsetzung flächendeckender Niedriglöhne eine Absenkung des zukünftigen ALG II gefordert. Transfereinkommen an und unter der Armutsgrenze sind demnach die Mittel, mit denen Erwerbslose wie Beschäftigte dazu gezwungen werden sollen, Löhne an und knapp über der Armutsgrenze zu akzeptieren.

Doch auch wenn sie jetzt besonders virulent erscheint - die Verknüpfung von staatlichen Arbeitsmarktprogrammen mit der Thematik des Niedriglohns ist nicht neu. Seit den 90er Jahren begegnet einem diese Koppelung immer wieder. Aber so sehr die Verzahnung von staatlich organisiertem Arbeitsmarkt und Niedriglohn bei der Absenkung von ABM-Tarifen, staatlich organisierter Leiharbeit, Minijobs oder der sukzessiven Einführung der gemeinnützigen Arbeit auch auf der Hand liegen mag - die Konzentration auf diese Aspekte verbaut ein angemessenes Verständnis von Niedriglohnarbeit.

Zum einen wird darüber leicht übersehen, dass es in Deutschland seit langem einen »ganz normalen« Niedriglohnsektor gibt. Niedriglöhne resultieren aus der zunehmenden Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, eine Entwicklung, die in erheblichem Maße von der gewerkschaftlichen Tarifpolitik begleitet wird. Die Etablierung eines Niedriglohnsektors findet ihren Anstoß weniger in den staatlichen Impulsen von »außen«, sondern vollzieht sich vielmehr aus der »Mitte« des Arbeitsmarktes heraus.

Zum Zweiten verstärkt die Diskussion um einen staatlich induzierten Niedriglohnsektor das Bild eines ökonomischen Randbereichs, der zwar rein quantitativ zunimmt, ansonsten aber relativ hermetisch von den zentralen Bereichen des Arbeitsmarktes getrennt ist. Eine solche dichotome Sichtweise korrespondiert mit einer verbreiteten innergewerkschaftlichen Auffassung, nach der in den allermeisten Betrieben »irreguläre« prekäre Randbelegschaften von den »regulären« Kernen zu unterscheiden seien. Diese Perspektive ist nicht nur trügerisch, sondern inzwischen schlicht falsch. In nahezu jedem größeren Unternehmen arbeiten Beschäftigte zu völlig unterschiedlichen Konditionen nebeneinander - Leiharbeiter, Beschäftigte von Zulieferern, Beschäftigte von ausgelagerten Betriebsteilen, neu Angestellte und Beschäftigte mit einer längeren Betriebsangehörigkeit. Egal, ob die Beschäftigten unter den Tariflohn fallen oder nicht: Für alle differieren inzwischen die Löhne und Gehälter zum Teil erheblich. Der Niedriglohnsektor hat längst in die ganz normale Betriebs- und Bürorealität Eingang gefunden.

Dass staatliche Maßnahmen bei der Implementierung von Niedriglohnbereichen eine wichtige Rolle spielen, steht völlig außer Frage. Allerdings liegt deren Bedeutung weniger in der direkten ökonomischen Bereitstellung billiger Arbeitskraft als vielmehr in der ideologischen Funktion. Wo jede Arbeit »zumutbar« ist und erzwungen werden kann, gibt es keinen Platz mehr für Fragen und Anforderungen an Löhne und Arbeitsbedingungen - von einem Rechtsanspruch ganz zu schweigen. Wo Arbeit als abstraktes Prinzip zum Maßstab gemacht wird, werden Arbeitsplätze und »Arbeitsgelegenheiten« selbst zum Lohn.

Niedriglohn als Normalzustand

Was als Niedriglohn angesehen wird, ist abhängig von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, den sozialen und politischen Auseinandersetzungen und den entsprechenden Kräfteverhältnissen. In der momentanen Mindestlohndebatte kursieren beispielsweise zehn Euro pro Stunde (1), im Umkehrschluss wäre jeder Lohn bis zu dieser Grenze ein Armuts- und damit auf jeden Fall ein Niedriglohn. In ihrer Anfrage an die Bundesregierung zum Thema »Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts« erfragte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch den Umfang des Niedriglohnsektors und orientierte sich dabei an Stundenlohnsegmenten bis zu 11 Euro. (2) Das Düsseldorfer WSI geht bei seiner Niedriglohndefinition von den Abweichungen vom durchschnittlichen Bruttoverdienst aus. Danach gelten Löhne und Gehälter, die lediglich zwischen 50 und 75 Prozent des Durchschnitts betragen, als Prekärlöhne. Jeder Lohn, der nicht einmal die Hälfte des Durchschnittsbruttos erreicht, ist ein Armutslohn. Armuts- und Prekärlöhne zusammen bilden den Bereich der Niedriglöhne. (3)

Wenn vom Niedriglohnsektor und von Billigjobs die Rede ist, dann bezieht sich das häufig zunächst auf den Bereich der so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, also die »400-Euro-Jobs« oder auch Minijobs. Seit der Neuregelung des Arbeitsmarktes im ersten Hartz-Paket vom April 2003 ist deren Zahl sprunghaft gestiegen. 5,88 Millionen Menschen haben im September 2003 in solchen Jobs gearbeitet, im April desselben Jahres waren es noch 4,1 Millionen. Das entspricht einem Anstieg um 43 Prozent innerhalb eines knappen halben Jahres - Minijobs haben sich zur absoluten »Boombranche« entwickelt. Die Relevanz dieser Zahlen zeigt sich noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die Gesamtzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland im Januar 2004 26,5 Millionen betrug. Im Vergleich dazu machen die Minijobber also mehr als 20 Prozent aus.

Überdurchschnittlich viele dieser Minijobs gibt es in der Gebäudereinigung, im Gesundheitswesen und im Einzelhandel. Aber auch in Restaurants, Speditionen, Detekteien, Wach- und Schutzdiensten nehmen solche Beschäftigungsformen rasant zu. Gewissermaßen per Definition handelt es sich dabei um Arbeit, von der man nicht leben kann. Es ist somit wenig verwunderlich, dass Minijobs in aller Regel als Zweit- und Drittjobs dienen. Dabei ist diese Form der Billigarbeit ganz überwiegend weiblich. Zu 65 Prozent sind es Frauen, die zu diesen Bedingungen arbeiten, im Einzelhandel sind es sogar 78,1 Prozent (Westdeutschland) bzw. 72,8 Prozent (Ostdeutschland). (4)

Geringfügige Beschäftigung und ähnlich ungesicherte Arbeitsverhältnisse sind zwar wesentliche Bestandteile des Niedriglohnsektors in Deutschland. Eine Fokussierung lediglich auf diese Arbeitsverhältnisse würde jedoch zu einer erheblich verkürzten Perspektive führen. Nach Angaben der Bundesregierung betrug im Oktober 2001 der durchschnittliche Bruttomonatslohn aller Vollzeitbeschäftigten 2813 Euro. Zugleich verdienen rund 33 Prozent der Beschäftigten nicht mehr als 75 Prozent des Durchschnittslohns. Mit anderen Worten: Legt man an diese Zahlen die Kriterien des WSI an, so haben im Herbst 2001 rund ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland Armuts- und Prekärlöhne, also Niedriglöhne, bezogen. (5) Das WSI selbst kommt auf der Basis der effektiv gezahlten Löhne zu ganz ähnlichen empirischen Ergebnissen: 6,3 Millionen bzw. 35,9 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten haben demnach einen Niedriglohnjob. 4,2 Millionen oder fast 24 Prozent erhalten für ihre Erwerbsarbeit Prekärlöhne, und rund 2,1 Millionen Vollzeitbeschäftigte bzw. 12 Prozent erzielen sogar nur Armutslöhne. Und dabei ist die prekäre Beschäftigung in Minijobs, (Schein-)Selbstständigkeit oder in befristeten Beschäftigungsverhältnissen noch nicht mitgezählt.

In Deutschland existiert also bereits in erheblichem Umfang ein Niedriglohnsektor, und zwar seit langem: Schon 1980 arbeiteten 31,3 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten für Niedriglöhne. (6) Allerdings hat sich die Dynamik seitdem erheblich verschärft: Schon 1997 hatte sich die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Niedriglöhner gegenüber 1980 um 400000 Personen erhöht, während im gleichen Zeitraum allein in Westdeutschland die Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten um 1,4 Millionen gesunken ist. Und nichts spricht dafür, dass dieser Trend seitdem gebrochen wäre - im Gegenteil. (7)

Diese Zunahme betrifft dabei vor allem den Bereich der Prekärlöhne. Sie sind von 19,3 Prozent im Jahr 1980 auf 23,8 Prozent im Jahr 1997 gestiegen. Hintergrund dieser Entwicklung ist eine andauernde und zunehmende Lohnspreizung:

Neben dem massiven Anstieg des Niedriglohnbereichs (+ 4,6 Prozent) und einem gleichzeitigen Zuwachs bei den hohen Löhnen (+ 0,9 Prozent) ist der Bereich der mittleren Löhne (75-125 Prozent des Durchschnitts) drastisch zurückgegangen (- 5,8 Prozent). Während also im Bereich der Vollzeitbe- schäftigung schlecht bezahlte und » in deutlich geringerem Umfang« sehr gut bezahlte Arbeit zunehmen, erodiert der gesamte Bereich der mittleren Einkommen, also der Bereich der tradierten »normalen« Lohnverhältnisse.

Diese Erosion wie auch die Zunahme von Niedriglöhnen bei Vollzeitbeschäftigung belegen, dass Niedriglöhne mittlerweile auch unter den so genannten Normalarbeitsverhältnissen ein Massenphänomen darstellen. Auch wenn man ganzjährige Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse betrachtet, also das, was man als »Kern des Normalarbeitsverhältnisses« bezeichnen könnte, bestätigt sich diese Einschätzung. Denn mit 28,4 Prozent bezieht fast ein Drittel aller Beschäftigten Niedriglöhne. Die These vom Niedriglohn als Normalzustand wird auch dadurch bestärkt, dass nicht nur so genannte »Problemgruppen« am Arbeitsmarkt betroffen sind. So stellen sich Niedriglöhne keineswegs als ein »Jugendproblem« dar. Nahezu zwei Drittel aller Bezieher von Armuts- oder Prekärlöhnen sind 30 Jahre oder älter - mit deutlichem Schwerpunkt bei den 30- bis 55jährigen (8). Ähnlich breit verteilt sind sie bei unterschiedlichen Ausbildungs- und Bildungsstufen. Keine Qualifikationsgruppe bleibt von ihnen verschont, und unter den Beziehern von Niedriglöhnen stellen nicht etwa Unqualifizierte die größte Gruppe, sondern diejenigen mit Berufsausbildung, aber ohne Abitur. Noch breiter als bei den formalen Qualifikationen ist die Streuung bei den tatsächlichen Tätigkeitsmerkmalen - ebenfalls ein starker Beleg dafür, dass es im Arbeitsalltag kaum noch Nischen gibt, die vor Niedriglöhnen geschützt wären.

Mit dem Verweis auf die so genannte »Dienstleistungslücke« ist von Seiten der Politik und der Wirtschaftsverbände immer wieder der Dienstleistungssektor als besondere Domäne niedriger Löhne ins Visier genommen worden. (9) In der Tat findet man 63 Prozent der Armuts- und 52 Prozent der Prekärlöhne dort wieder. Doch eine vorschnelle Pauschalbetrachtung führt auch hier leicht zu Fehlschlüssen. In Bezug auf die Armutslöhne sind es im Wesentlichen die Haushaltsbezogenen Dienstleistungen, die mit 36,5 Prozent den größten Teil der Niedriglöhner beschäftigen, gefolgt von der Land- und Forstwirtschaft (24,2 Prozent) und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (15,2 Prozent). Ansonsten sind die Armutslöhne relativ gleichmäßig über die einzelnen Branchen verteilt, auch innerhalb des Dienstleistungssektors. Dieses Bild wird durch die Prekärlöhne noch verstärkt: Hier dominieren Land- und Forstwirtschaft (38,9 Prozent) sowie die Nahrungs- und Genussmittelindustrie (32,1 Prozent). Die Anteile anderer Wirtschaftszweige wie beispielsweise die Verbrauchsgüterproduktion oder die verschiedenen Segmente des Dienstleistungsbereichs liegen zwischen 22,4 und 29,1 Prozent relativ eng bei einander.

Auch unter dem Aspekt der Branchenverteilung zeigt sich also, dass Niedriglöhne keineswegs auf einzelne Segmente beschränkt sind.

Auf zwei Aspekte bei der Dynamik der Niedriglohnbereiche sei zusätzlich hingewiesen. Zum einen sind es nach wie vor allem Frauen, deren Arbeit - egal welche und egal wo - niedrig entlohnt wird. Bei den Armutslöhnen sind Frauen mit ca. 70 Prozent vertreten, bei den Prekärlöhnen mit ca. 50 Prozent. Allerdings scheint es hier eine kontinuierliche Verschiebung zu geben, denn 1980 lag der Anteil von Frauen in beiden Segmenten der Niedriglöhne deutlich höher: Bei den Armutslöhnen machten sie 76,1 Prozent und bei den Prekärlöhnen 68 Prozent aus. Man kann in diesen Zahlen also durchaus ein statistisches Indiz für die These von der »Feminisierung der Lohnarbeit« sehen: Schlechte und niedrig bezahlte Arbeit ist zwar immer noch im Wesentlichen Frauenarbeit, doch weiten sich Arbeitsbedingungen, die Frauen bereits seit Jahren bekannt sind, zunehmend auch auf Männer aus.

Zum Zweiten findet man Niedriglöhne überdurchschnittlich häufig in kleinen und mittleren Betrieben und hier mit einer steigenden Tendenz: 1980 lag der Anteil der Betriebe bis zu 99 Beschäftigten an den Armutslöhnen bei 73,7 Prozent, 1997 bereits bei 80,9 Prozent. Bei den Prekärlöhnen entwickelten sich die Zahlen von 51 Prozent im Jahr 1980 auf 62,2 Prozent 1997. Hierbei schlägt sich natürlich zum einen die Realität des Betriebsalltags nieder: So es denn überhaupt tarifliche Regelungen gibt, fallen sie in Klein- und Mittelbetrieben häufig schlechter aus als in großen Unternehmen. Gleichzeitig ist hier die Lücke zwischen den Tarifbestimmungen und den effektiv gezahlten Löhnen am größten. Zum anderen liegt die Vermutung nahe, dass sich in der zunehmenden Konzentration von Niedriglöhnen in Klein- und Mittelbetrieben auch die Tendenz zur Auslagerung und Fremdvergabe niederschlägt, mit der größere private und öffentliche Unternehmen seit längerem versuchen, ihre Personalkosten zu senken.

Niedriglohn nach Tarif

Schon rein quantitativ sind Niedriglohnbereiche also alles andere als Ausnahmeerscheinungen am Arbeitsmarkt. Sowohl nach Umfang wie auch nach Verbreitung prägen sie für immer mehr Menschen die ganz normale Arbeitsrealität. Wie wenig es sich dabei um einen klar abgrenzbaren »Sektor« des Arbeitsmarktes handelt, zeigt auch ein Blick auf die Tarifwirklichkeit. Konnte man früher noch, wenn auch mehr schlecht als recht, einen Niedriglohnsektor an der Grenze zwischen tariflich gebundenen und »irregulären« Beschäftigungsverhältnissen festmachen, ist das heute schlechterdings nicht mehr möglich. Weder sind niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse »irregulär« noch sind Tariflöhne automatisch Mittel- oder gar Hochlöhne: »Wer glaubt, dass allein durch Tarifverträge ein ausreichendes und sozial akzeptables Einkommensniveau gesichert werden kann, kennt die Tarifverträge nicht«, so Reinhard Bispinck vom WSI-Tarifarchiv. (10)

Auch in Branchen mit gültigen Tarifverträgen gibt es reguläre Niedriglöhne mit einer tariflichen Grundvergütung zwischen vier und zehn Euro in der Stunde. Auch wenn in ganz Ostdeutschland von vorneherein gegenüber dem Westen nach abgesenkten Tarifen entlohnt wird und somit hier weite Teile per se ein Niedriglohnterritorium darstellen: Niedriglöhne nach Tarif werden auch im Westen gezahlt, und sie gelten keineswegs nur für Un- oder Angelernte, Jugendliche oder Arbeiter in einfachen Tätigkeiten. Eine Friseurmeisterin in Rheinland-Pfalz bekommt nach Tarif 8,19 Euro pro Stunde, in Sachsen sind es 5,59 Euro. Ein gelernter Konditor verdient im ersten Jahr in Hamburg 7,87 Euro, in Brandenburg 7,68 Euro. Eine Floristin im dritten Berufsjahr verdient in Westdeutschland tariflich 7,66 Euro, in Sachsen-Anhalt nur 5,33 Euro. Weitere Beispiele sind: Verkäuferin im Einzelhandel im zweiten Berufsjahr: Niedersachen 8,44 Euro, Mecklenburg-Vorpommern 8,27 Euro; Gebäudereiniger: in Nordrhein Westfalen 8,17 Euro, in Sachsen-Anhalt 5,79 Euro; Wachmann im Veranstaltungsdienst: Schleswig-Holstein 5,60 Euro, Sachsen 4,32 Euro. Filmvorführer mit drei Berufsjahren: 8,17 Euro in Ost und West. Näherinnen in der Bekleidungsindustrie in Bayern bekommen 9,44 Euro, Industriekaufleute in der Papier verarbeitenden Industrie im Saarland 9,84 Euro, Autoverkäuferinnen in Schleswig-Holstein 9,42 Euro, ein Stahlfacharbeiter in Nordrhein-Westfalen ohne Berufserfahrung ist mit 10,43 Euro Tariflohn »Spitzenreiter«. (11)

Eine vollständige Erfassung aller tariflichen Niedriglöhne liegt bis heute nicht vor, allerdings gibt es eine Auswertung des Bundesministeriums für Arbeit über tarifvertraglich vereinbarte Stundenentgelte bis zu sechs Euro. Mit dem Stand vom 31. Dezember 2003 sahen demnach 130 von 2800 gültigen Verbandsentgelttarifverträgen im gesamten Bundesgebiet Vergütungen unter sechs Euro die Stunde bzw. unter 1000 Euro im Monat vor, nicht selten mit Stundenlöhnen von drei bis vier Euro. (12) Es handelt sich hier also um Entgelte, die nach der WSI-Definition nicht über den Status von Armutslöhnen hinauskommen. Die Anzahl aller regulären Niedriglohntarife, also einschließlich der Prekärlöhne, dürfte folglich deutlich größer sein.

Die gewerkschaftliche Tarifpolitik selbst hat also zu einem guten Teil dazu beigetragen, dass der Niedriglohnsektor im Herzen des Normalarbeitsverhältnisses angekommen ist. Die alte gewerkschaftliche Parole, nach der jeder Tarif besser sei als keiner, hat inzwischen viel von ihrer früheren Plausibilität verloren. Mit der Tarifierung von Löhnen am und unter dem Sozialhilfesatz in Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes bis hin zur freiwilligen Tarifierung des gesamten Leiharbeitssektors im Jahr 2003 hat die gewerkschaftliche Tarifpolitik die Etablierung von Niedriglöhnen begleitet und teilweise auch abgesichert. (13) Mit den aktuellen oder bevorstehenden Abschlüssen bei Siemens, DaimlerChrysler, Karstadt/Quelle oder Opel/GM und VW lässt sich auch nicht mehr sagen, dass die Kernbereiche der tariflich regulierten Arbeitsverhältnisse vor einem tariflich begleiteten Abgleiten in Niedriglohnbereiche verschont wären: Niedrigere Sondertarife für Berufsanfänger oder Neueinsteiger, für ausgegründete Unternehmensteile oder auch tariflich regulierte Einbußen bei anderen Teilen des Lohns bzw. bei den Arbeitszeiten führen zwar noch nicht dazu, dass die Mehrzahl der ehemaligen »Kernbelegschaften« plötzlich zu Niedriglohnbedingungen arbeiten müssen. Doch die schiefe Bahn ist gelegt, auf der eben nicht nur die so genannten Ränder ins Rutschen kommen. (14) Immerhin zeigt sich in der innergewerkschaftlichen Debatte um Mindestlöhne, dass die Fixierung auf eine Tarifpolitik, die nicht die gesamtgesellschaftliche Einkommensstruktur mit berücksichtigt, zumindest in Teilen der Gewerkschaften in die Kritik gerät. (15)

Konturen eines neuen Normalarbeitsverhältnisses

Niedriglöhne gehören also längst zur Normalität der Arbeitswelt. Entsprechend irreführend ist es, immer noch von einem klar abgrenzbaren Niedriglohnsektor zu sprechen. Es gilt vielmehr, die Niedriglohn-Diskussion nicht auf einen Teilaspekt von Arbeitsmarkt- oder Beschäftigungspolitik zu verkürzen. Stattdessen sollte sie als Bestandteil einer umfassenden Neugestaltung der bisherigen Normalarbeitsverhältnisse begriffen werden.

Das, was - oftmals reichlich pauschal - als fordistisches Normalarbeitsverhältnis bezeichnet worden ist, befindet sich seit Jahren in einem fortschreitenden Auflösungsprozess. Die Art und Weise, wie die Verwertung der Ware Arbeitskraft in den Betrieben und Büros organisiert und kontrolliert wird, ist genauso im Fluss wie Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und die sozialstaatliche Regulierung der Reproduktionsbedingungen. Vielfältige Patchwork-Szenarien in den betrieblichen Alltagswirklichkeiten weisen zwar darauf hin, dass sich bisher noch keine neue Form eines Normalarbeitsverhältnisses fest etabliert hat, dass wir uns gewissermaßen in einer Phase des Übergangs oder des Experimentierens befinden. (16) Jedoch deutet sich eine tief greifende Prekarisierung im Sinne einer (Zwangs-) Flexibilisierung von Lebens- und Arbeitsverhältnissen an, die jeglicher Garantien beraubt sind. Demnach bildet sich in den prekären Lebensumständen das Normalarbeitsverhältnis des 21. Jahrhunderts heraus. (17) Die tarifliche wie außertarifliche Prekarisierung ganz normaler Vollzeitbeschäftigung (Flexibilisierungsregelungen, Auflösung des Flächentarifs, Lohnsenkungen und Lohnspreizung etc., Honorarverhältnisse) belegt das genauso wie die Vielzahl »klassischer« prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs, Leih- und Heimarbeit, (Schein-)Selbstständigkeit, Ich-AGs usw.

Die Prozesse, die an dieser Art von Prekarisierung und Neudefinition von »Normalarbeit« beteiligt sind, firmieren unter Schlagworten wie »Flexibilisierung«, »Eigenverantwortung« und »Aktivierung«. Sie schlagen sich in der Auflösung des Flächentarifs genauso nieder wie in der Aushöhlung der Sozialversicherungssysteme oder in dem wachsenden Heer der neuen Selbstständigen, der »Arbeitskraftunternehmer«. Es ist also keineswegs ein Zufall, wenn Gerhard Schröder in seiner berühmt-berüchtigten Agenda-2010-Rede vom 14. März 2003 die Umgestaltung der Sozialversicherungssysteme, die Drohungen gegenüber Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern und die Attacke auf die Tarifautonomie in einem Atemzug nennt. (18) Genauso wenig zufällig ist der Umstand, dass die Umsetzung der Hartz IV-Maßnahmen zusammenfällt mit direkten unternehmerischen Angriffen auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in den industriellen Kernbereichen. Hartz IV und die Auseinandersetzungen bei Siemens, DaimlerChrysler, Opel etc. sind bloß zwei Seiten einer Medaille.

In vielerlei Hinsicht kommt dabei mit Hartz IV eine Entwicklung zu ihrem vorläufigen Abschluss, die sich bereits in den letzten zehn Jahren immer deutlicher abgezeichnet hat. Seit Jahren ist der gesamte Bereich der öffentlichen Beschäftigung für Sozialhilfeempfänger und Erwerbslose zu einem einzigen Niedriglohnbereich umgewandelt worden. Mit der Abkehr von Zielen wie »Tariflohn statt Sozialhilfe«, die bis Anfang der 90er Jahre noch staatliche aktive Arbeitsmarktpolitik dominiert hatten, sind die Beschäftigungsmaßnahmen nicht nur zurückgefahren, sondern dabei auch die Löhne kontinuierlich bis auf das Sozialhilfeniveau abgesenkt worden. Die Einführung der staatlich organisierten Leiharbeit, die aktive Förderung von Minijobs oder der flächendeckende Ausbau der gemeinnützigen Pflichtarbeit für einen Euro pro Stunde sind in ihrem Kern also keineswegs neue Entwicklungen. In welcher Weise auch immer dabei mit Lohnkostensubventionierung, Leistungskürzungen bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe bzw. »Anreizen« für Erwerbslose experimentiert wurde: Erklärtes Ziel war es immer, »Beschäftigung im Niedriglohnsektor« zu schaffen.

Auch wenn der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung ein Niedriglohnbereich par excellence ist, so liegt die eigentliche Bedeutung der staatlichen Niedriglohnstrategie nicht im quantitativen Umfang niedrig entlohnter staatlicher Beschäftigungsprogramme. Bedeutsamer scheint die ideologische und strafende Funktion der staatlichen »Aktivierungspolitik« des »Förderns und Forderns«. (19) Weniger tatsächliche Job-Perspektiven oder Integrationschancen, sondern vielmehr die Disziplinierung und das Brechen »überzogener Anspruchshaltungen« bei Erwerbslosen standen und stehen bei den arbeitsmarktpolitischen Akteuren im Vordergrund. Niedriglohnstrategien im Bereich der staatlichen Beschäftigungsprogramme beinhalteten daher stets Elemente der »Nachsozialisation«, des »Gewöhnens an realistische Verwertungschancen«. (20) Niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen müssen gegen die Bedürfnisse und Interessen von Erwerbslosen durchgesetzt werden, was in nicht unerheblichem Umfang den offenen Zwangscharakter solcher Maßnahmen erklärt. (21) Der staatliche Niedriglohnsektor mit seinen Zwangselementen soll Erwerbslosen also klar machen, dass sich ihre Perspektiven nicht an einem irgendwie gearteten schönen Leben, sondern an der tristen Wirklichkeit von schlechter und schlecht bezahlter Arbeit zu orientieren haben. Je mehr also im öffentlichen Diskurs die »Arbeit« als nacktes Prinzip überhöht und ihre Bedeutung für die individuelle und gesellschaftliche Identitäts- und Sinnstiftung beschworen wird, umso weniger wird über Ansprüche an die Arbeit, über konkrete Arbeitsbedingungen und Löhne gesprochen, umso mehr werden solche Ansprüche denunziert.

Wenn das neue SGB II eine »Grundsicherung« definiert und diese staatliche Transferzahlung gleichzeitig an die prinzipielle Verpflichtung knüpft, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, so wird das Arbeiten im staatlichen wie nicht-staatlichen Niedriglohnbereich zur eigentlichen Form der Grundsicherung, für die es keine unbedingte Garantie mehr gibt. Staatliche Aktivierungspolitik exerziert mit ihren Zwangsinstrumentarien die Flexibilisierung durch, die auf dem Arbeitsmarkt zur neuen Norm werden sollen. Hilmar Schneider vom Institut Zukunft der Arbeit hat dieses Credo wie folgt auf den Punkt gebracht: »Entweder gibt es ein hohes Niveau an sozialer Sicherheit oder einen funktionierenden Arbeitsmarkt«. (22) Die Debatte um Niedriglöhne ist vor diesem Hintergrund also eine politische Debatte darüber, welche Arbeitsbedingungen und Löhne als »normal« anerkannt werden sollen. Sie ist somit auch eine Debatte darüber, was einem Menschen im Namen der Arbeit zugemutet werden darf, oder - wie es Vivianne Forrester einmal genannt hat - wo und wie dem »Terror der Ökonomie« Grenzen gesetzt werden. (23)

Blätter für deutsche und internationale Politik 12/2004

Anmerkungen

(1) Vgl. Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne: Thesen zum gesetzlichen Mindestlohn, www.labournet.de/diskussion/arbeit/ <=

(2) Bundestagsdrucksache (BT-Ds.)15/2932, 19.4.2004, S. 7. <=

(3) Claus Schäfer: Effektiv gezahlte Niedriglöhne in Deutschland, in: »WSI-Mitteilungen«, 7/2003, S. 420-428. <=

(4) Bert Warich, Minijobs im Einzelhandel. Analyse zu Umfang und Struktur geringfügiger Beschäfti- gungsverhältnisse im Einzelhandel der Bundesrepublik Deutschland, Studie im Auftrag von ver.di, Ressort Handel, Berlin 2004. <=

(5) BT-Ds. 15/2932, 19.4.2004, Anlage 1; die Bundesregierung räumt dabei gleichzeitig ein, dass in ihren Zahlen nicht alle Beschäftigten erfasst sind. <=

(6) Schäfer, a.a.O., S. 422. <=

(7) Der Bezugszeitraum 1980 bis 1997 liegt darin begründet, dass die aktuellsten und umfassenden Daten über Effektivlöhne erst für das Jahr 1997 vorliegen. Sie basieren auf der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der IAB-Regionalstichprobe; vgl. Schäfer, a.a.O., S. 420. <=

(8) Das heißt nicht, dass Jugendliche nicht in hohem Maße von Niedriglöhnen betroffen wären. So waren 1997 63,9 Prozent aller Jugendlichen unter 20 Jahren - ohne Auszubildende! - Bezieher von Armutslöhnen, und 31,1 Prozent haben Prekärlöhne bezogen. Zwischen 20 und 25 Jahren bezogen 20,8 Prozent Armutslöhne und 51,3 Prozent Prekärlöhne; vgl. Schäfer, a.a.O., S. 424 f. <=

(9) So bereits 1997 vom Institut der Deutschen Wirtschaft, vgl. »IW-Trends«,3/1997. <=

(10) WSI-Pressemitteilung vom 17.3.2004. <=

(11) WSI-Tarifarchiv, 31.12.2003. <=

(12) BT-Ds., 15/2932, S. 7 f. sowie Anlage 2. <=

(13) In Hamburg etwa hatten ÖTV bzw. ver.di bei den staatlichen Beschäftigungsgesellschaften der Absenkung der Löhne auf das Niveau der Sozialhilfe stets zugestimmt. Die gewerkschaftliche Tarifierung der Leiharbeit hat z.B. das Gleichstellungsgebot unterlaufen und Niedriglöhne erst zementiert; vgl. dazu Mag Wompel, Schmuddeltarif. DGB tarifiert Leiharbeit, in: »analyse + kritik« (ak), 21.3.2003, S. 32. <=

(14) Zu dieser schiefen Bahn gehört zurzeit insbesondere die indirekte Lohnsenkung durch die Ausdeh- nung von Arbeitszeiten. In eine vollständige Bilanz des Niedriglohnsektors gehören also auch Aspekte, die durch die reinen Lohnstatistiken nicht hinreichend erfasst werden. <=

(15) So etwa Detlef Hensche, Hunger-, Niedrig-, Mindestlohn, in: »Blätter«, 10/2004, S. 1163-1166. Ähnlich auch Martin Dieckmann, der darauf hingewiesen hat, dass ständig schlechtere Tarifregelungen auch zu einem gesamtgesellschaftlichem Absenken dessen führen, was als »zumutbare« Arbeits- und Entlohnungsbedingungen gilt; vgl. Martin Dieckmann, Was von der Stunde übrig bleibt? Sozialpolitische Anmerkungen zur Tarifpolitik, in: ak. 15.10.2004, S. 12-13. <=

(16) Vgl. Gruppe Blauer Montag, Arbeitskraftunternehmer, Ich-AG und aktivierender Sozialstaat?. Die neuen Hierarchien des Arbeitsmarktes, in: »Das Argument«, 5/6 2002, S. 709-723. <=

(17) Vgl. Dies., Prekäres Leben ? prekäre Kämpfe. Zur Normalität des Prekären und den Ambivalenzen des Widerstandes, in: ak, 18.6.2004, S.13-14. <=

(18) Vgl. die Dokumentation in: »Blätter«, 5/2003, S. 616-624. <=

(19) Das gilt selbst für die flächendeckende Einführung von 1-Euro-Jobs. Das Lohndumping-Potenzial dieser Pflichtarbeiten ist sicherlich unübersehbar, doch inwieweit sie tatsächlich der Rammbock für den regulären Arbeitsmarkt sind, ist fraglich. Selbst die führenden Wirtschaftsinstitute gehen nicht von einer direkten Ausstrahlung auf den Arbeitsmarkt aus; vgl. »die tageszeitung« (taz), 20.10.2004. <=

(20) So etwa Detlef Scheele, Arbeitsmarktstratege der Hamburger SPD; vgl. Detlef Scheele: Gerecht gefördert. Anmerkungen zur Entlohnung von Jungerwachsenen ohne Berufsausbildung in der Beschäfti- gungsförderung, Hamburg 1999. <=

(21) Zur verbreiteten Klage über »sozio-kulturelle« und »mentale« Einstellungen als Blockade für Niedriglohnverhältnisse vgl. Bodo Hombach, Die neue Republik. Wagnis rot-grün?, in: »Der Spiegel», 41/1998, S. 41-43 sowie Roland Kopfleisch et al: Möglichkeiten des Wiedereinstiegs ins Erwerbsleben für Langzeitarbeitslose in Hessen, Darmstadt 1998. <=

(22) »Arbeit gibt es schließlich genug«, taz, 29.4.2002. <=

(23) Vivianne Forrester, Der Terror der Ökonomie, Wien 1997. <=


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Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2005
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