Inhalt
Dieser Beitrag wird hier wiedergegeben, da er die vorgenommenen
Kürzungen im ALG II nachrechnet und real belegt. Zudem bezieht sich
auf ihn der Artikel
Wie aus mehr weniger wird
Nachgerechnet
Seine »Sozialreformen« sind gar nicht so
unsozial, sagt Bundeskanzler Gerhard Schröder, Sozialhilfeempfänger
würden bessergestellt. Walter Spilka* aus Erfurt hat nachgerechnet und
stellt fest: Im Prinzip stimmt's, allerdings...
Guten Tag! Ich bin alleinerziehender
Sozialhilfeempfänger und möchte Sie einladen, sich anzusehen, wie
sich »Hartz IV« auf meine Haushaltskasse auswirkt. Wenn Sie Arbeitslosenhilfe-
oder Sozialhilfeempfänger sind, werden Sie sehen, mit wieviel weniger Sie
ab 2005 tatsächlich auskommen sollen, und wenn Sie arbeiten, werden Sie
sehen, was Sie wirklich erwartet, wenn Sie langzeitarbeitslos werden und Ihre
Wertgegenstände versetzt und Ihre Ersparnisse bis zur Freibetragsgrenze
aufgebraucht haben.
Laut Sozialhilfebescheid vom 22.6.04 haben meine Tochter
und ich zur Zeit einen Bedarf an laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in
Höhe von 475,25 Euro (183 Euro für meine Tochter und 282 Euro
für mich, dazu 10,25 Euro Familienfreibetrag) zuzüglich Warmmiete und
Krankenversicherung. Ab 1.1.2005 werden wir laut dem Rundschreiben des Erfurter
Sozialamts vom Juli 2004 einen durch den Sozialgeldanspruch meiner Tochter und
meinen Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu deckenden Bedarf in Höhe von 530
Euro (199 Euro Sozialhilfe für meine Tochter und 331 Euro ALG-II für mich) haben.
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 knapp 55 Euro mehr
pro Monat zur Verfügung stehen. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich das
auf 657 Euro mehr.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf Freistellung von den
Rundfunk- und Fernsehgebühren, die monatlich 16,15 Euro betragen.
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht
knapp 55 Euro, sondern lediglich knapp 39 Euro mehr pro Monat zur
Verfügung stehen. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich das auf gut 463
Euro mehr.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf eine verbilligte, im Haushalt
übertragbare Monatskarte zur Benutzung der Erfurter
Verkehrsbetriebe; nicht nur die bisher vom Sozialamt getragene Hälfte von
monatlich 16,25 Euro ist ab 1.1.05 von uns selbst zu tragen, sondern die Karte
verteuert sich auch von 32,50 Euro auf 39 Euro.
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 39
Euro, sondern lediglich knapp 16 Euro mehr pro Monat zur Verfügung
stehen. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich das auf gut 190 Euro
mehr.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf die
Bekleidungspauschale in Höhe von 540 Euro (zweimal 120 Euro
für meine Tochter und zweimal 150 Euro für mich) pro Jahr.
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht gut 190 Euro
mehr pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern knapp 350 Euro weniger. Auf
den Monat gerechnet beläuft sich das auf gut 29 Euro weniger.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf Weihnachtsgeld
in Höhe von 124 Euro (62 Euro für meine Tochter und 62 Euro für
mich).
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 350
Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern knapp 474 Euro
weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf gut 39 Euro
weniger.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf die jährliche
Lernverbrauchsmittelpauschale für meine Tochter in Höhe von 41
Euro.
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht knapp 474
Euro weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern knapp 515 Euro
weniger. Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf knapp 43 Euro
weniger.
Einmalige Beihilfen ade.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf eine einmalige
Beihilfe für die jährlich zu beschaffenden
Schulübungsbücher für meine Tochter, die
durchschnittlich zusammen 30 bis 40 Euro kosten.
Entsprechend werden uns ab 1.1.05 nicht knapp 515 Euro
weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern etwa 550 Euro weniger.
Auf den Monat gerechnet beläuft sich das auf etwa 46 Euro
weniger.
Am 16.4.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe
zur Anschaffung von Ersatz meiner Matratze in Höhe von 55 Euro.
Am 5.5.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe
zur Anschaffung von Ersatz meines Waschmaschinenanschlußschlauchs in
Höhe von 15,40 Euro.
Am 22.10.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe
zur Anschaffung von Ersatz meines Kühlschranks in Höhe von
167 Euro.
Am 12.11.03 erhielt meine Tochter eine
einmalige Beihilfe zur Anschaffung eines Fahrrads in Höhe von 65
Euro.
Am 27.12.03 erhielt ich eine einmalige Beihilfe
zu Anschaffung eines Fernsehgeräts in Höhe von 50 Euro.
Am 5.1.04 erhielt ich zur Teilnahme an einer Trauerfeier
eine einmalige Beihilfe in Höhe von 36 Euro.
Im Januar 2004 mußte ich mir von der laufenden Hilfe zum
Lebensunterhalt einen neuen Staubsauger kaufen im Wert
von 29 Euro, und die dadurch am Monatsende entstandene Mittellosigkeit
wurde vom Sozialamt aufgefangen.
Am 22.6.04 erhielt ich eine
Kostenübernahmezusage zur Reparatur meines Küchenherds,
die 147 Euro gekostet hat.
Und zur Zeit ist eine einmalige Beihilfe
zur Reparatur des Fahrrads meiner Tochter in Höhe von 45 Euro
fällig.
Wir haben entsprechend über 17 Monate verteilt 609
Euro an einmaligen Beihilfen erhalten; knapp 430 Euro aufs Jahr
gerechnet und knapp 36 Euro pro Monat.
Rücklagen ansparen?
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf einmalige Beihilfen,
sondern müssen von dem monatlichen Sozialgeld und Arbeitslosengeld II eine
Rücklage ansparen, um solche notwendigen Ausgaben künftig decken zu
können.
Entsprechend würden uns ab 1.1.05 nicht 550 Euro
weniger pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern etwa 980 Euro weniger. Auf
den Monat gerechnet beläuft sich das auf knapp 82 Euro weniger.
Nach dem Klassenwechsel muß meine Tochter -
durch die vermehrte Schulstundenzahl bedingt - in der Schule zu Mittag
essen. Das Mittagessen in der Schule, das pro Schultag 1,55 Euro kostet,
entsprechend pro Jahr (etwa 200 Schultage) etwa 310 Euro und somit knapp 26
Euro pro Monat, reduziert natürlich die Haushaltskosten, aber es reduziert
sie nicht in der Höhe des bezahlten Betrags, denn die Portionen in der
Schule sind knapp bemessen und meine Tochter befindet sich im Wachstum -
Teenager verspeisen teilweise gigantische Portionen.
Entsprechend sind die durch das Essen in der Schule
entstehenden Mehrkosten in Höhe von etwa 13 Euro pro Monat ebenso wie die
Zahnersatzversicherung in Höhe von acht Euro pro Monat
(vier Euro für meine Tochter und vier Euro für mich) durch eine
Regelsatzerhöhung zu decken.
Allerdings werden wir laut dem Rundschreiben des
Sozialamts ab 2005 keinen Anspruch mehr haben auf
Regelsatzerhöhungen.
Entsprechend werden uns ab 1.1.05 nicht 980 Euro weniger
pro Jahr zur Verfügung stehen, sondern etwa 1232 Euro weniger. Auf
den Monat gerechnet beläuft sich das auf knapp 103 Euro weniger.
Und es werden keine 10,25 Euro mehr dazu kommen, denn
laut dem Rundschreiben des Sozialamts besteht ab 2005 keinen Anspruch mehr auf
den Familienfreibetrag.
Von den 475,25 Euro pro Monat werden ab 2005 nur noch
etwa 372 Euro übrig bleiben. Das bedeutet eine Verringerung meiner
Haushaltskasse um knapp 22 Prozent, aus der auch Strom und
Warmwasserkosten und andere feste Kosten bezahlt werden
müssen.
Nun ist es aber Zeit für eine Probe: Nach heutigem
Sozialrecht kann SoziaIhilfeempfängern, die mit ihrem Geld notorisch
nicht auskommen oder zumutbare Arbeit nicht aufnehmen, die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt von derzeit 282 Euro pro Monat (Thüringen) für
längstens drei Monate auf etwa zwei Drittel gekürzt werden; dies soll
ausreichen für das sogenannte Lebensnotwendigste - Strom, Warmwasser,
Lebensmittel und Hygieneartikel. Für meinen Haushalt würde eine
solche zeitlich streng begrenzte Kürzung bedeuten, daß ich lediglich
noch 188 Euro erhielte, meine Tochter natürlich weiterhin 183 Euro
erhielte, und dazu noch 10,25 Euro Familienfreibetrag kämen.
Es kämen gut 381 Euro zusammen; gegenüber den
372 Euro ab 2005 also knapp zehn Euro mehr. Was heute noch für meinen
Haushalt als absolutes Existenzminimum gilt, wird ab 2005 um knapp zehn Euro
unterschritten werden.
Unsere Strom- und Warmwasserkosten belaufen sich auf
knapp 37 Euro monatlich und werden sich nicht weiter reduzieren lassen. Und
unsere kürzlich bezogene Wohnung ist angeblich fünf Quadratmeter
zu groß, obwohl es gar keine genau festgelegten Größen
für zumutbare Wohnungen gibt und auch keine kleinere Wohnung zur
Auswahl stand, so daß wir laut dem Sozialhilfebescheid vom 22.06.04
einen Warmmietanteil von monatlich 22,50 Euro von der laufenden
Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen müssen. Und auch diese
Wohnung konnten wir nur beziehen, nachdem wir von der laufenden Hilfe
zum Lebensunterhalt zu bezahlende Versicherungen abgeschlossen hatten,
die monatlich gut zehn Euro kosten.
Nach Abzug der festen Kosten verbleiben als
verfügbares Geld noch knapp 406 Euro pro Monat in meiner Haushaltskasse,
und genau dieses Geld verringert sich um die ausgerechneten knapp 103,40 Euro
auf 303,40 Euro, also um gut 25 Prozent.
Fazit:
Nun ist es endlich klar: Jeder, der länger als ein
Jahr arbeitslos ist, wird ab 2005 als Arbeitsverweigerer identifiziert.
Die als Besserstellung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger
angepriesene Einführung des Arbeitslosengeldes II ist also
tatsächlich eine massive Kürzung der Sozialbezüge unter das
Lebensnotwendigste, und mit diesen stark gekürzten Beträgen
sollen auch die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger
auskommen.
Sollte Ihnen das alles genauso unwahrscheinlich
erscheinen wie mir, möchte ich Ihnen vorschlagen, einmal den Leiter
des Erfurter Sozialamts (0361/6552401) anzurufen. Er wird Ihnen
bestätigen, daß diese Rechnung stimmt und das hier abgebildete
Rundschreiben des Erfurter Sozialamts echt ist. Sie können auch
mailen (sozial-wohnungswesen@ erfurt.de, faxen (0361/ 6552405) oder
schreiben (Sozialamt, Karl-Marx-Platz 1-2, 99084 Erfurt).
Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß
beim Überlegen, ob Sie mit dem Sozialgeld/Arbeitslosengeld II
wirklich auskommen würden, oder ob Sie all Ihre Wertgegenstände
versetzen und Ihre Ersparnisse auch über die Freibetragsgrenze
hinweg komplett verbrauchen würden, um der Not wenigstens
noch eine Zeit lang die Schärfe zu nehmen. Denken Sie dabei auch
daran, daß Sie im Gegensatz zu den heutigen Sozialhilfeempfängern
auch ein Kraftfahrzeug haben dürften, und überlegen Sie sich,
wie Sie es unterhalten würden.

* Der Name wurde geändert.
|