| Dein
Freund und Helfer - schwer bewaffnet!
Wird demonstriert,
ist sie stets dabei, die nimmermüde Polizei. Mit ihr meist
auch ein breites Arsenal an Waffen: Tränengas und Wasserwerfer,
Schlagstock und Gummischrot, bissige Hunde und zähnefletschende
Bullen trüben nicht selten die Demonstrationsfreude. Obwohl
all diese Dinge offiziell als ganz harmlos eingestuft werden, kommt
es immer wieder zu üblen Verletzungen. Nicht zuletzt durch
die tatkräftige Unterstützung der BeamtInnen selber. Sie
beweisen immer wieder Kreativität bei der Interpretation von
Vorschriften, verwechseln ihre Waffen mit Scherzartikeln oder benutzen
sie gar bewusst als Folterinstrument. Natürlich praktisch ohne
Risiko, jemals dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden...
Tränengas
Unter Tränengas werden diverse chemische Reizstoffe verstanden.
Sie verursachen tränende Augen, Husten, Brennen in der Lunge,
Brechreiz sowie ein allgemeines Unwohlsein. Sie werden eingesetzt,
um Menschenansammlungen aufzulösen oder zu zerstreuen. Die
von den Schweizer Polizei am häufigsten verwendeten Tränengase
sind CS (Chlorbenzylidenmalodinitril) und CN (Chloracetonphenon).
Verkauft und geliefert werden sie unter anderem von der Firma IDC
System AG im Kanton Schwyz. Obwohl im Kriegsfall laut Genfer Konvention
verboten, werden beide dieser Gase immer wieder gerne und oft gegen
die eigene Bevölkerung eingesetzt.
Die Polizei verfügt über mehrere Möglichkeiten, Tränengas
einzusetzen. Sie unterscheiden sich sowohl in Wirkung wie auch in
Reichweite.
In einer geringen Reichweite von ein paar wenigen Metern wird Tränengas
mit Sprühdosen, ähnlich dem Pfefferspray, versprüht.
Für Distanzen von 20 - 30m wird der Reizstoffwerfer 99 (RW
99) eingesetzt. Er wird von PolizistInnen auf dem Rücken getragen
und versprüht ein meist schaumförmiges CN-Wassergemisch.
Besonders gefährlich ist, wenn Tränengas dem Wasserwerfer
(Reichweite bis 65m) beigemischt wird. Da Wasser die Reizwirkung
des Gases verstärkt, können direkte Treffer zu schwersten
Verätzungen der Haut führen.
Mit dem Mehrzweckwerfer (MZW), entwickelt aus dem Holzschaft des
alten Militärkarabiners, lassen sich Tränengaspetarden
in einer Reichweite zwischen 80 - 180m verschiessen. Die Reichweite
lässt sich dabei mittels eines Drehrings einstellen. Mittlerweile
werden zum Teil auch modernere Werfer verwendet. Namentlich das
Modell ARWEN 37, das von der englischen Firma Royal Ordnance hergestellt
wird und bereits bei der Genfer Polizei zum Einsatz kommt. Mit geeigneten
Handschuhen könnten die heissen Petarden (unfrankiert) zum
Absender zurück spediert werden! Allerdings spielt dabei die
Bauart eine entscheidende Rolle. Und seit die Polizei bei Demos
auch Schockgranaten (siehe unten) einsetzt, besteht das Risiko einer
fatalen Verwechslung.
Schutz vor Tränengas
Deine Haut schützt
du am besten mit wasserfester Kleidung, die Augen mittels dicht
schliessenden Brillen. Kontaktlinsen bieten zwar im ersten Augenblick
einen gewissen Schutz, müssen aber bei Kontakt mit Tränengas
sofort herausgenommen werden, da sich Gaspartikel darunter festsetzten
und die Augen verätzen können. Atemwege lassen sich mit
einer Atemmaske mit anorganischem Filter schützen. Allerdings
erschwert solch eine Vollmaske das Atmen sehr stark. Alternativ
eignen sich trockene Tücher. Da Tücher durch das Atmen
aber recht schnell feucht werden und sich dadurch die Konzentration
des Reizstoffes erhöht, müssen diese möglichst oft
gewechselt werden. Empfehlenswert ist auch der zurückhaltende
Einsatz von Schminke und fettenden Cremes, da Gaspartikel daran
besser haften bleiben.
Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, die Einwirkungsdauer
von Tränengas so kurz wie möglich zu halten. Begib dich
so fix wie möglich aus dem Tränengasschwaden, lege CN/CS-verseuchte
Kleider sofort ab. Sind Augen oder Haut betroffen, ist Wasser das
geeignete Mittel. Durch andauerndes Ausspülen, resp. Abduschen
mit kaltem Wasser lassen sich die Reizstoffe wegschwemmen. Treten
nach einem Tränengaskontakt Verätzungserscheinungen wie
Hautrötungen, Bläschen und Brechreiz auf, ist ärztliche
Hilfe unbedingt zu empfehlen.
Gummischrot
Mit demselben Mehrzweckwerfer (MZW), mit dem auch Tränengaspetarden
verschossen werden, kann die Polizei Gummigeschosse abfeuern. Die
in der Schweiz verwendeten Geschosse sind 6-kantig, 10g schwer und
werden in Packungen zu 35 Stück verschossen. Beim Verlassen
des Gewehrs zerspringt die Packungshaut und die Gummigeschosse fliegen
mit einer mehr oder weniger starken Streuung ins Ziel. Massgebend
für die Wirkung von Gummischrot ist die Abschussdistanz und
die dämpfende Wirkung der Kleidung. Die Reichweite beträgt
50m, die offizielle Mindestdistanz 20m. Sehr oft kommt es aber zu
illegalen Nahschüssen (wie zuletzt am 17. Januar an einer Anti-WEF-Demo
in Burgdorf), was zu üblen Verletzungen wie Rissquetschwunden,
Knochenbrüchen und Sehverlusten führen kann. Aber auch
bei Distanzen von weit über 20m können Augen irreparabel
geschädigt werden. Allein in Zürich haben seit den 80er-Unruhen
über 10 Personen das Augenlicht verloren. Dabei traf es nicht
selten auch völlig unbeteiligte PassantInnen.
Schutz vor Gummischrot
Gegen Verletzungen
durch Gummischrot helfen dir Schutz bietende Kleidung oder allenfalls
verstärkte Transpis. Am wichtigsten ist es, deine Augen zu
schützen. Dazu eignet sich eine schlag- und bruchfeste SUVA-Schutzbrille
am besten.
Bei Augenverletzungen sowie bei Schwindelgefühl, Sehstörungen,
starken Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen nach Kopftreffern,
solltest du unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Paintball
Am 29. März 2003 setzte die Genfer Polizei erstmals das "Markierungssystem"
FN 303 ein. Mit diesem Paintball ähnlichen System sollen "Unruhestifter"
mit Farbe markiert werden, um anschliessend leicht ausfindig gemacht
und festgenommen zu werden. Obwohl laut Angaben der belgischen Herstellerfirma
FN Herstal S.A. jegliches Verletzungsrisiko ausgeschlossen werden
kann, führte gleich der Ersteinsatz zu einer gravierenden Verletzung.
Ein Projektil durchschlug die Schläfe der Gewerkschafterin
Denise Chervet und brach ihr den Wangenknochen. Aufgrund der Nähe
zu einem Gesichtsnerv war eine chirurgische Entfernung sämtlicher
Plastik- und Metallfragmente aus dem Knochen nicht mehr möglich.
Aufgrund dieser Ereignisse wollen andere Schweizer Polizeikorps
diese Waffe zumindest vorläufig nicht einführen.
Schockgranaten
Schockgranaten haben das Ziel, Personen durch einen ohrbetäubenden
Knall (teilweise auch kombiniert mit Blitzwirkung) kurzfristig handlungsunfähig
zu machen. Sie wurden ursprünglich für militärische
Zwecke und Spezialeinsätze (z.Bsp. Geiselbefreiung) konzipiert,
werden aber seit kurzer Zeit auch gegen DemonstrantInnen eingesetzt.
Der Ersteinsatz von Schockgranaten am G8-Gipfel in Evian führte
gleich zu zahlreichen Verletzungen. Dem Fotografen Guy Smallman
wurde in Genf ein Teil der Wade weggerissen. Etliche weitere Personen
erlitten durch explodierende Granaten Platzwunden, Verbrennungen
und Gehörschäden.
Die SUVA hat für Schalldruck einen Maximalpegel von 125 dB
festgelegt und betont, dass eine einzige, auch nur Millisekunden
andauernde Überschreitung dieses Wertes zu lebenslangen Gehörschäden
führen kann. Die in Genf zum Einsatz gekommenen Granaten der
deutschen Herstellerfirma Nico detonieren mit einer Lautstärke
zwischen 153 - 161 dB ! Eine Zunahme von 3 dB bedeutet übrigens
eine Verdopplung der Schallenergie...
Besonders gefährlich sind Schockgranaten auch, weil sie leicht
mit Tränengaspetarden verwechselt werden und beim Versuch zurückzuwerfen,
in der Hand explodieren können. In Frankreich verlor ein Raver
letztes Jahr so seine Hand.
Taser
Für glänzende Äuglein bei den Schweizer PolizistInnen
sorgt zur Zeit eine neue Elektroschockwaffe aus den USA: Der sogenannte
Taser. Mit einer Pistole werden zwei an Drähten befestigte
Pfeile verschossen. Sie haben eine Reichweite von bis zu 6 Metern,
durchdringen die Kleider des Opfers und setzen dieses dann mit einem
Stromschlag von 50'000 Volt ausser Gefecht. Viele Polizeikorps bekundeten
ihr Interesse, diverse sind bereits in der Testphase und einige
haben den Taser schon fix im Programm. Obwohl die Polizei vorgibt,
diese Waffe nur bei Schwerstkriminalität einzusetzen, bleibt
zu befürchten, dass sie früher oder später auch an
Demos auftauchen wird. Dass diese Angst nicht ganz unbegründet
ist, zeigt die Erfahrung mit den Schockgranaten...
Dieser Text
soll euch weder vom Demonstrieren abhalten noch für risikoärmere
Hobbies wie Socken stricken oder Briefmarken sammeln werben. Allerdings
ist es wichtig, zu wissen, welche Gefahren von Polizeiwaffen ausgehen
und wie ihr euch allenfalls dagegen schützen könnt. Denn
Nah- und Direktschüsse, Tränengas in geschlossenen Räumen,
Angriffe auf Flüchtende, Abduschen von Eingekesselten, Zielen
auf Köpfe usw. kommen zwar in Polizeimeldungen nie vor, im
Demoalltag leider schon.
inkulant #3 / frühling 2004
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