Dein Freund und Helfer - schwer bewaffnet!

Wird demonstriert, ist sie stets dabei, die nimmermüde Polizei. Mit ihr meist auch ein breites Arsenal an Waffen: Tränengas und Wasserwerfer, Schlagstock und Gummischrot, bissige Hunde und zähnefletschende Bullen trüben nicht selten die Demonstrationsfreude. Obwohl all diese Dinge offiziell als ganz harmlos eingestuft werden, kommt es immer wieder zu üblen Verletzungen. Nicht zuletzt durch die tatkräftige Unterstützung der BeamtInnen selber. Sie beweisen immer wieder Kreativität bei der Interpretation von Vorschriften, verwechseln ihre Waffen mit Scherzartikeln oder benutzen sie gar bewusst als Folterinstrument. Natürlich praktisch ohne Risiko, jemals dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden...

Tränengas
Unter Tränengas werden diverse chemische Reizstoffe verstanden. Sie verursachen tränende Augen, Husten, Brennen in der Lunge, Brechreiz sowie ein allgemeines Unwohlsein. Sie werden eingesetzt, um Menschenansammlungen aufzulösen oder zu zerstreuen. Die von den Schweizer Polizei am häufigsten verwendeten Tränengase sind CS (Chlorbenzylidenmalodinitril) und CN (Chloracetonphenon). Verkauft und geliefert werden sie unter anderem von der Firma IDC System AG im Kanton Schwyz. Obwohl im Kriegsfall laut Genfer Konvention verboten, werden beide dieser Gase immer wieder gerne und oft gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt.
Die Polizei verfügt über mehrere Möglichkeiten, Tränengas einzusetzen. Sie unterscheiden sich sowohl in Wirkung wie auch in Reichweite.
In einer geringen Reichweite von ein paar wenigen Metern wird Tränengas mit Sprühdosen, ähnlich dem Pfefferspray, versprüht.
Für Distanzen von 20 - 30m wird der Reizstoffwerfer 99 (RW 99) eingesetzt. Er wird von PolizistInnen auf dem Rücken getragen und versprüht ein meist schaumförmiges CN-Wassergemisch.
Besonders gefährlich ist, wenn Tränengas dem Wasserwerfer (Reichweite bis 65m) beigemischt wird. Da Wasser die Reizwirkung des Gases verstärkt, können direkte Treffer zu schwersten Verätzungen der Haut führen.
Mit dem Mehrzweckwerfer (MZW), entwickelt aus dem Holzschaft des alten Militärkarabiners, lassen sich Tränengaspetarden in einer Reichweite zwischen 80 - 180m verschiessen. Die Reichweite lässt sich dabei mittels eines Drehrings einstellen. Mittlerweile werden zum Teil auch modernere Werfer verwendet. Namentlich das Modell ARWEN 37, das von der englischen Firma Royal Ordnance hergestellt wird und bereits bei der Genfer Polizei zum Einsatz kommt. Mit geeigneten Handschuhen könnten die heissen Petarden (unfrankiert) zum Absender zurück spediert werden! Allerdings spielt dabei die Bauart eine entscheidende Rolle. Und seit die Polizei bei Demos auch Schockgranaten (siehe unten) einsetzt, besteht das Risiko einer fatalen Verwechslung.

Schutz vor Tränengas

Deine Haut schützt du am besten mit wasserfester Kleidung, die Augen mittels dicht schliessenden Brillen. Kontaktlinsen bieten zwar im ersten Augenblick einen gewissen Schutz, müssen aber bei Kontakt mit Tränengas sofort herausgenommen werden, da sich Gaspartikel darunter festsetzten und die Augen verätzen können. Atemwege lassen sich mit einer Atemmaske mit anorganischem Filter schützen. Allerdings erschwert solch eine Vollmaske das Atmen sehr stark. Alternativ eignen sich trockene Tücher. Da Tücher durch das Atmen aber recht schnell feucht werden und sich dadurch die Konzentration des Reizstoffes erhöht, müssen diese möglichst oft gewechselt werden. Empfehlenswert ist auch der zurückhaltende Einsatz von Schminke und fettenden Cremes, da Gaspartikel daran besser haften bleiben.
Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, die Einwirkungsdauer von Tränengas so kurz wie möglich zu halten. Begib dich so fix wie möglich aus dem Tränengasschwaden, lege CN/CS-verseuchte Kleider sofort ab. Sind Augen oder Haut betroffen, ist Wasser das geeignete Mittel. Durch andauerndes Ausspülen, resp. Abduschen mit kaltem Wasser lassen sich die Reizstoffe wegschwemmen. Treten nach einem Tränengaskontakt Verätzungserscheinungen wie Hautrötungen, Bläschen und Brechreiz auf, ist ärztliche Hilfe unbedingt zu empfehlen.

Gummischrot
Mit demselben Mehrzweckwerfer (MZW), mit dem auch Tränengaspetarden verschossen werden, kann die Polizei Gummigeschosse abfeuern. Die in der Schweiz verwendeten Geschosse sind 6-kantig, 10g schwer und werden in Packungen zu 35 Stück verschossen. Beim Verlassen des Gewehrs zerspringt die Packungshaut und die Gummigeschosse fliegen mit einer mehr oder weniger starken Streuung ins Ziel. Massgebend für die Wirkung von Gummischrot ist die Abschussdistanz und die dämpfende Wirkung der Kleidung. Die Reichweite beträgt 50m, die offizielle Mindestdistanz 20m. Sehr oft kommt es aber zu illegalen Nahschüssen (wie zuletzt am 17. Januar an einer Anti-WEF-Demo in Burgdorf), was zu üblen Verletzungen wie Rissquetschwunden, Knochenbrüchen und Sehverlusten führen kann. Aber auch bei Distanzen von weit über 20m können Augen irreparabel geschädigt werden. Allein in Zürich haben seit den 80er-Unruhen über 10 Personen das Augenlicht verloren. Dabei traf es nicht selten auch völlig unbeteiligte PassantInnen.

Schutz vor Gummischrot

Gegen Verletzungen durch Gummischrot helfen dir Schutz bietende Kleidung oder allenfalls verstärkte Transpis. Am wichtigsten ist es, deine Augen zu schützen. Dazu eignet sich eine schlag- und bruchfeste SUVA-Schutzbrille am besten.
Bei Augenverletzungen sowie bei Schwindelgefühl, Sehstörungen, starken Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen nach Kopftreffern, solltest du unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Paintball
Am 29. März 2003 setzte die Genfer Polizei erstmals das "Markierungssystem" FN 303 ein. Mit diesem Paintball ähnlichen System sollen "Unruhestifter" mit Farbe markiert werden, um anschliessend leicht ausfindig gemacht und festgenommen zu werden. Obwohl laut Angaben der belgischen Herstellerfirma FN Herstal S.A. jegliches Verletzungsrisiko ausgeschlossen werden kann, führte gleich der Ersteinsatz zu einer gravierenden Verletzung. Ein Projektil durchschlug die Schläfe der Gewerkschafterin Denise Chervet und brach ihr den Wangenknochen. Aufgrund der Nähe zu einem Gesichtsnerv war eine chirurgische Entfernung sämtlicher Plastik- und Metallfragmente aus dem Knochen nicht mehr möglich.
Aufgrund dieser Ereignisse wollen andere Schweizer Polizeikorps diese Waffe zumindest vorläufig nicht einführen.

Schockgranaten
Schockgranaten haben das Ziel, Personen durch einen ohrbetäubenden Knall (teilweise auch kombiniert mit Blitzwirkung) kurzfristig handlungsunfähig zu machen. Sie wurden ursprünglich für militärische Zwecke und Spezialeinsätze (z.Bsp. Geiselbefreiung) konzipiert, werden aber seit kurzer Zeit auch gegen DemonstrantInnen eingesetzt.
Der Ersteinsatz von Schockgranaten am G8-Gipfel in Evian führte gleich zu zahlreichen Verletzungen. Dem Fotografen Guy Smallman wurde in Genf ein Teil der Wade weggerissen. Etliche weitere Personen erlitten durch explodierende Granaten Platzwunden, Verbrennungen und Gehörschäden.
Die SUVA hat für Schalldruck einen Maximalpegel von 125 dB festgelegt und betont, dass eine einzige, auch nur Millisekunden andauernde Überschreitung dieses Wertes zu lebenslangen Gehörschäden führen kann. Die in Genf zum Einsatz gekommenen Granaten der deutschen Herstellerfirma Nico detonieren mit einer Lautstärke zwischen 153 - 161 dB ! Eine Zunahme von 3 dB bedeutet übrigens eine Verdopplung der Schallenergie...
Besonders gefährlich sind Schockgranaten auch, weil sie leicht mit Tränengaspetarden verwechselt werden und beim Versuch zurückzuwerfen, in der Hand explodieren können. In Frankreich verlor ein Raver letztes Jahr so seine Hand.

Taser
Für glänzende Äuglein bei den Schweizer PolizistInnen sorgt zur Zeit eine neue Elektroschockwaffe aus den USA: Der sogenannte Taser. Mit einer Pistole werden zwei an Drähten befestigte Pfeile verschossen. Sie haben eine Reichweite von bis zu 6 Metern, durchdringen die Kleider des Opfers und setzen dieses dann mit einem Stromschlag von 50'000 Volt ausser Gefecht. Viele Polizeikorps bekundeten ihr Interesse, diverse sind bereits in der Testphase und einige haben den Taser schon fix im Programm. Obwohl die Polizei vorgibt, diese Waffe nur bei Schwerstkriminalität einzusetzen, bleibt zu befürchten, dass sie früher oder später auch an Demos auftauchen wird. Dass diese Angst nicht ganz unbegründet ist, zeigt die Erfahrung mit den Schockgranaten...

Dieser Text soll euch weder vom Demonstrieren abhalten noch für risikoärmere Hobbies wie Socken stricken oder Briefmarken sammeln werben. Allerdings ist es wichtig, zu wissen, welche Gefahren von Polizeiwaffen ausgehen und wie ihr euch allenfalls dagegen schützen könnt. Denn Nah- und Direktschüsse, Tränengas in geschlossenen Räumen, Angriffe auf Flüchtende, Abduschen von Eingekesselten, Zielen auf Köpfe usw. kommen zwar in Polizeimeldungen nie vor, im Demoalltag leider schon.


inkulant #3 / frühling 2004