Oder:
Mit welchen Tricks die CSU 2003 nochmals die Wahl gewann
Diesmal wird es eng für die CSU. Nach
verschiedenen Umfragen liegt die mehrheitsgewohnte Partei, wenige Wochen vor der
bayerischen Landtagswahl am 28. September 2008, unter 50 Prozent. Allein der Gedanke,
einen Koalitionspartner für die Regierungsmehrheit suchen zu müssen, treibt die
Schweißperlen auf die Stirn der CSU-Oberen.
In keinem anderen Bundesland hat sich eine Partei aufgrund langjähriger Herrschaft den
Staat derartig zur Beute gemacht wie die CSU in Bayern. Doch 20 Jahre nach dem Tode ihres
einstigen Übervaters Franz-Josef-Strauß sind die Christsozialen in einem
armseligen Zustand. Das Tandem Huber-Beckstein ist außerstande der CSU als
Integrationsfiguren zu dienen. Dies fällt um so mehr ins Gewicht, als die CSU-Führung in
keinem Politikfeld mehr den Ton angibt. Die Machmaschine stottert. Posten und Mandate sind
bedroht. Machtverlust ist das Letzte, was die CSU-Funktionäre ihrer Parteiführung
verzeihen.
Da ist es doch mal ganz interessant,
nachzufragen wie die Position der CSU-Führung vor der letzten Landtagswahl im Jahre 2003
war und mit welchen Tricks sie ihre Macht damals nochmals retten konnte. Auch damals hatte
die Partei einige Probleme. Ihr hölzerner Chef und bayerische Ministerpräsident Edmund
Stoiber war 2002 als Kanzlerkandidat gegen Gerhard Schröder gescheitert und hatte bereits
erste Akzeptanzprobleme bei der Basis. Dazu kam die Stimmenkaufaffäre, die im Sommer 2003
als Baretti-Affäre die Schlagzeilen beherrschte. Da hatte der damalige
Innenminister und heutige Ministerpräsident Günther Beckstein eine rettende Idee...
Lesen sie auf den folgenden Seiten fast unglaubliche Geschichten von Amtsmißbrauch,
Rechtsbruch, Vetternwirtschaft und Korruption. Mit der Gewaltenteilung ist es nicht weit
her in Bayern. Der Rechtsstaat ist da nur noch Fassade und die verfassungsmäßigen
Grundrechte sind bedroht. Am Ende werden Sie sich fragen, ob die Unterschiede zwischen den
Schwarzen unter Robert Mugabe in Simbabwe und den Schwarzen in Bayern nur gradueller Natur
sind.
Der Fall Beckstein-Wiese
Die Bombe
Am 9. September 2003 platzte die Bombe: Der Bayerische Rundfunk berichtet in den Vormittagsstunden von Verhaftungen in der Münchener Neonaziszene und von einem geplanten Bombenanschlag, der damit vereitelt worden wäre. Noch am gleichen Tag übernehmen die deutschen Fernsehsender die Meldung. Bei Rechtsextremisten in München seien 14 Kilo Sprengstoff gefunden worden, es habe sechs Verhaftungen gegeben. Der Kopf der Gruppe sei der gefährliche Rechtsextremist Martin Wiese, Chef des Aktionsbüro Süd. In den darauffolgenden Tagen überschlagen sich die Printmedien: Nazi plante Bombenanschlag (Abendzeitung), Anschlag auf Oktoberfest geplant? (Bildzeitung), Das Ziel war Mord und Totschlag (Süddeutsche Zeitung), Ganz München steht unter einem großen Schock (Augsburger Allgemeine). Ein Mann hat jetzt seinen großen Auftritt: Innenminister Günther Beckstein. Er spricht davon, daß eine große Gefahr in letzter Sekunde vereitelt werden konnte und daß die Bürger jetzt beruhigt auf dem bevorstehenden Oktoberfest ihre Maß Bier trinken könnten. Er dankt seinen Polizeibeamten für ihren schnellen und entschlossenen Zugriff und er warnt vor der rechten Gefahr. Beckstein warnt vor Neonazi-Terror und Beckstein: Kampf den Nazis so die Überschriften dieser Tage. O-Ton, Beckstein: [Der Anschlag ist...] in einer Kriminalität, wie sie nach dem Krieg wohl das Scheußlichste ist, was man sich vorstellen kann. O-Ton, Christian Ude, SPD-Oberbürgermeister von München: Jetzt geht es um hochkriminellen Terrorismus.
Inzwischen sind in den Zeitungen die einschränkenden Worte
wie mutmaßlich und angeblich geplant aus der Berichterstattung
verschwunden. Durch die Anschlagpläne der Neonazis sei auf München
wieder ein Schatten gefallen, der durch die Solidarität mit unseren
jüdischen Mitbürgern beseitigt werden müsse.
Noch Wochen und Monate später war die Sache gut für typische Schlagzeilen:
Marienplatz: Neo-Nazi (17) plante Selbstmordanschlag (Abendzeitung),
Schockierende Neonazi-Pläne: Er wollte Isarkanal sprengen (Bildzeitung),
Terror-Anschlag bei Grundsteinlegung des Jüdischen Zentrums (Abendzeitung),
Wiese wollte Polizisten umblasen (Süddeutsche Zeitung), Münchner
Neo-Nazis: Seine Schergen packen aus (tz), So wurde ich zur Nazi-Braut
(Abendzeitung), Wiese hätte die Bombe gezündet (Münchner Merkur) usw.
Noch heute vermitteln die Medien den Eindruck, es sei ein Anschlag auf die Baustelle des
Jüdischen Zentrums am St.Jakobs-Platz in München geplant gewesen. Tatsächlich gab es
keinen geplanten Bombenanschlag. Die ganze Sache war eine gewaltiger Propagandacoup des
bayerischen Innenministeriums. Daß er bis heute seine Wirkung tut, konnte nur unter der
willfährigen Mitwirkung von Polizei, Justiz und Medien gelingen.
Was war geschehen?
Nach dem Fiasko des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens
2002 hatten die Hauptbeteiligten Günther Beckstein (Innenminister in Bayern) und Otto
Schily (Innenminister des Bundes) noch versprochen, keine Agenten mehr in die
Führungskader rechter Organisationen einzuschleusen. Doch Beckstein ließ noch im Jahre
2002 den Agenten Didier Francis Paul Magnien in die Führung jenes "Aktionsbüros
Süd" einschleusen, das er am 9. September 2003 (zwei Wochen vor der bayerischen
Landtagswahl) mit großem Medienspektakel als "Braune-Armee-Fraktion" hochgehen
ließ. Becksteins Agent hatte dort die Vorarbeit für jene Inszenierung geleistet, die das
bayerische Innenministerium von langer Hand geplant hatte.
Drei Fliegen mit einer Klappe, könnte man sagen. Im Sommer 2003, nur wenige Wochen vor
der Landtagswahl am 21. September, beherrschten noch die Schlagzeilen der sogenannten
Baretti-Affäre (Urkundenfälschung eines CSU-Stadtrates) und die Stimmenkaufaffäre der
Münchener CSU die Titelseiten der Münchener Zeitungen. Das war schlechte
Presse für die sieggewohnte Partei. Die CSU brauchte ein Ablenkungsmanöver. Mit
dem gerade noch rechtzeitig aufgedeckten Sprengstoffanschlag auf das Jüdische
Zentrum erfolgte der Befreiungsschlag. Zudem konnte sich die CSU kurz
vor der Wahl wieder in ihrer Lieblingsrolle, als Sicherheits- und Ordnungspartei
präsentieren. Und fast genauso wichtig: Am jüdischen Zentrum wurde fortan keine
öffentliche Kritik mehr geäußert. Unliebsame Personen und Organisationen wurden
diskreditiert und ausgeschaltet.
Agent als Stichwortgeber
In der ARD-Sendung Report Mainz vom 26.7.2004
wurde Becksteins Mann Didier Magnien wie folgt zitiert: Wenn ich über den
Marienplatz gehe, dann stelle ich mir vor, wie toll es wäre, wenn so ein Ding hochgeht
und 2000 Leute draufgehen. So sprach der Agent des bayerischen Innenministeriums
in (vom Innenministerium) abgehörten Räumen. In den Medien wurde später diese
Äußerung den Neo-Nazis zugeschrieben.
Wieses Anwältin Anja Seul in der gleichen Sendung: Der V-Mann hat Wiese eine Menge
erzählt und beigebracht, was Wiese noch nicht wußte. Und hat insofern nicht nur Wiese
inspiriert und geprägt, sondern mittelbar über Wiese selbstverständlich auch diese
ganze Gruppierung. Denn Wiese hat alles, was er da neu erfahren hat, postwendend an die
Gruppe weitergegeben.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhard-Rudolf Baum sagte
dazu: Er hat eine sehr aktive Rolle übernommen und nicht gewartet, was die anderen
machen, um es dann seinem Auftraggeber zu offenbaren. Er hat nicht nur mitgemacht, er hat
gemacht. Er war in vieler Hinsicht der aktive, der treibende Teil, der Organisator, das
Gehirn der Truppe. Und ich meine, so weit darf ein V-Mann nicht gehen.
Und was sagte Beckstein dazu? O-Ton von Innenminister Günther Beckstein in der gleichen
Sendung:
»Zunächst ist es auch nach meinen Informationen richtig, daß er von einem Bum
gesprochen hat. Allerdings in Zusammenhang mit Phantasien über eine europaweite
Revolution, also von irgendwelchen Dingen die nicht ganz einer realistischen
Betrachtungsweise entsprechen. Man muß sich darüber klar sein, ein V-Mann hat nicht die
ethische Klarheit, die ich von einem Kardinal oder einem Bischof erwarte, sondern er ist
jemand, der in der Szene mitschwimmt.«
Wer einen derartigen Unsinn daherstammelt hat etwas zu verbergen. Die angeblichen
Anschlagspläne stammten nicht aus der Gruppe um Martin Wiese sondern allem Anschein nach
aus Becksteins Innenministerium. Alle Stichworte und Vorschläge in diesem Sinne gingen
von Becksteins Agenten Didier Magnien aus. Magnien hatte Zugang zum Wohnbereich und zum
Computer von Martin Wiese. Auf der Handgranate, deren Herkunft bis heute nicht geklärt
ist, befinden sich seine Fingerabdrücke. Mit seinen Aussagen vor Gericht am 16.02.2005
bestätigte er seine maßgebliche Rolle bei den sog. Anti-Antifa-Aktivitäten der Gruppe,
welche dem Gericht dann als Begründung für eine terroristische Vereinigung
herhielt. Er war es gewesen, der den Vorschlag machte, Polizisten umzublasen.
Er machte den Vorschlag, im Ausland mit scharfen Waffen zu schießen. Er soll sogar von
Wiese verlangt haben einen Menschen zu töten, nur dann könne er ihm rückhaltlos
vertrauen. Zudem ist seinen Aussagen klar zu entnehmen, daß er das Innenministerium stets
umgehend über alle Aktivitäten der Gruppe unterrichtete. All diese Fakten, die im
Prozeß zur Sprache kamen, sind in den Medien sorgfältig unterschlagen worden. Auf die
Rolle der Medien kommen wir aber noch.
Es ist nicht das erste Mal, daß eingeschleuste Agenten auftragsgemäß als Provokateure und Stichwortgeber agieren. Magnien erhielt für seine Tätigkeit als Agent und Provokateur vom bayerischen Staat größere Geldbeträge. Das Bayerische Innenministerium verhinderte mit einer Sperrerklärung eine Vorladung des V-Mann-Führers von Didier Magnien. Am 3. Februar 2004 erteilt Lothar Gold, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz seinem Agenten eine beschränkte Aussagegenehmigung (siehe unten).

Innenminister Günther Beckstein, heute Ministerpräsident in Bayern, war über alle Vorgänge persönlich informiert. Didier Magnien war Führungsfigur der Kameradschaft Süd.
Der Einsatz von Agenten und Provokateuren entspricht
üblicher Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist immer die Frage zu stellen: Wem
nützt es?
So hat sich erst im April 2008 ein Angeklagter im Prozeß um die verbotene rechtsextreme
Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida vor Gericht als
Informant des polizeilichen Staatsschutzes zu erkennen gegeben. Nach Aussagen des
40-Jährigen begann der Kontakt bereits mehrere Monate vor Gründung der Kameradschaft,
die Anfang März 2006 erfolgte. Er habe Mitarbeitern der Staatsschutzabteilung bei der
Chemnitzer Polizei per SMS Hinweise über Aktivitäten der Gruppierung gesendet und auch
Fotos übergeben, sagte er beim zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Dresden. Zudem
sei er regelmäßig mit den Beamten zusammengetroffen.
ARD Report Mainz berichtet am 26.07.2004: » Ein Kronzeuge im Verfahren nennt
ihn das "zweite Gehirn" der Gruppe. Kurz bevor Wiese Chef der Kameradschaft
wurde, lernte er Didier kennen. Der V-Mann war zuvor viele Jahre ein Anführer in der
französischen Faschistenszene. Nach Wieses Aussage hat Didier damit geprahlt
Fremdenlegionär und Waffenhändler gewesen zu sein, eine Detektivausbildung zu haben.
O-Ton, Anja Seul, Rechtsanwältin von Martin Wiese:
Wiese stellte also fest, daß er zwar keine Kenntnisse hatte, wie man Leuten
hinterherspioniert, wie man sie verfolgt, wie man Adressen sammelt, wie man an Adressen
herankommt, daß man jemanden auch fotografieren kann, wie man ein Register anlegt, all
diese Dinge. Und der V-Mann wußte eben darüber Bescheid und hat Herrn Wiese peu à peu
erklärt, wie so was geht.
Und Didier hat tatsächlich linke Einrichtungen in München ausspioniert. Er hat
politische Gegner ausgekundschaftet, die Informationen an Wiese weitergegeben. Mit dieser
Spitzeltätigkeit habe sich der V-Mann aber nicht strafbar gemacht, sagt Innenminister
Beckstein.
O-Ton, Günther Beckstein, CSU, Innenminister Bayern:
Er wurde eng geführt. Er hat sich an die Vorgaben präzise gehalten. Diese Vorgaben
heißen, daß er sich nicht an Straftaten beteiligt, aber über fremde Tatplanungen
sorgfältig berichtet.
Doch wahr ist: Didier verstrickte sich in Straftaten. Das geht aus den Akten des
Generalbundesanwalts hervor. Didier fuhr Wiese und einen Kumpanen im April 2003 in seinem
Auto nach Güstrow. Dort besorgte sich Wiese illegal sechs Pistolen und Munition.
Didier wußte das. Anschließend fuhr er ihn wieder mit den Waffen zurück. Nach
Zeugenaussagen soll er Wiese geraten haben, bei einer Polizeikontrolle die Polizisten
einfach umzublasen.
Und schließlich war es Didier, der die Idee eines Bombenanschlags auf den Marienplatz ins
Spiel brachte. Mehrmals, wie Zeugen aus Wieses Umfeld sagen. Wieses Stellvertreter
Alexander Metzing zitiert ihn so:
Zitat: Wenn ich über den Marienplatz gehe, dann stelle ich mir vor, wie toll es
wäre, wenn so ein Ding hochgeht und zweitausend Leute draufgehen.
In den Akten aber ist davon nur am Rande die Rede.
O-Ton, Anja Seul, Rechtsanwältin von Martin Wiese:
Das Interessante an der Rolle dieses V-Mannes, in Verbindung mit den Sprüchen vom
großen Bum, ist, daß es so gut wie nicht beachtet wird. «
Am 4. Februar 2004 hebt der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Hebenstreit den
Haftbefehl gegen Magnien vom 12. September 2003 auf. Magnien taucht sofort in das
Zeugenschutzprogramm des Innenministeriums ab. Nur am 16.02.2005 sollte er noch einmal,
mit angeklebten Bart, Brille und Perücke und unter strenger Bewachung von LKA-Beamten,
vor Gericht erscheinen. Im Kreuzverhör erwies er sich dann eher als ein Zeuge der
Verteidigung als der Staatsanwaltschaft. Doch diese hatte bereits für die darauffolgende
dreiwöchige Prozeßpause ihren Deal vorbereitet.
Zuerst aber wollen wir aber noch die Gründe für Becksteins Bombenanschlag
untersuchen.
Die Gründe für Becksteins Coup
Die Geschichte vom Anschlag auf das geplante jüdische
Zentrum am St. Jakobs Platz in München war von Anfang an getürkt. Das Ziel war eine
politische Kampagne, die jeden Widerstand gegen das in München unbeliebte jüdische
Zentrum im Keime ersticken sollte. Daher auch die auffällige Einbeziehung der
Bürgerinitiative Demokratie Direkt und des Republikaner-Stadtrates
Weinfurtner gleich zu Beginn der Schmuddelkampagne.
Von dieser Seite wurden durchaus berechtigte Bedenken gegen das monströse
Synagogen-Projekt artikuliert. Gleich mit der Bekanntgabe der Verhaftung Wieses lancierte
der stellvertretende bayerische Verfassungsschutz-Chef Franz Gruber entsprechende
Verdächtigungen, die vom Bayerischen Rundfunk, der in Bayern als CSU-Haussender gilt,
sofort verbreitet und danach von der Presse begierig aufgegriffen wurde. Gruber brachte in
einem Atemzug mit Sprengstoff und Festnahmen den Hinweis, daß
Wiese bei Demokratie Direkt tätig gewesen sei, was einige Zeitungen dazu
brachte, sogar von einer Mitgliedschaft Wieses in diesem kommunalpolitischen Verein zu
schreiben. Genauso war es auch beabsichtigt. Der Verein sollte kriminalisiert werden, da
er in München bestimmte einflußreiche Kreise gestört hatte.
Gewaltiges Synagogenprojekt gegen den Willen der Bürger
Das neue jüdische Zentrum am St. Jakobs Platz in Herzen
Münchens stieß von Anfang an auf große Bedenken der Bürger. Mitten in der Altstadt
sollte ein 60 Millionen Euro teures Projekt mit Synagoge, Konferenzräumen und Museum für
die rund 8000 Juden in München entstehen. Mit dem Projekt verloren die Altstadtbürger
auch ihren Luftschutzbunker, der im Zweiten Weltkrieg vielen Menschen das Leben gerettet
hatte. Direkt neben dem Zentrum befindet sich das Stadtmuseum, ein Altenheim und eine
stark frequentierte Geschäftsstraße. Mit Anträgen vom 05.11.2002 und 07.01.2003 hatte
der damalige Republikaner-Stadtrat der bayerischen Landeshauptstadt Johann Pius
Weinfurtner ein Sicherheitskonzept angemahnt und gegen große Anfeindungen seiner
Stadtratskollegen auf die Gefahrenlage hingewiesen. Auch in der Zeitung der
Bürgerinitiative Demokratie Direkt e.V. München Direkt wurde mehrfach auf
die prekäre Sicherheitslage aufmerksam gemacht (November-Ausgabe 2002: Der St.
Jakobsplatz darf nicht zum Hochsicherheitstrakt werden. Für eine Lösung, die dem Frieden
dient siehe unten). In der Ausgabe vom 16./17. November 2002 (Seite 60)
schrieb die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit dem Jüdischen
Zentrum von einer Festung mit Panzersperre.
Im Verlauf des Jahres 2003 wurde der Widerspruch lauter und kam auch in
Bezirksversammlungen zum Ausdruck. Das alles sehr zum Mißfallen der CSU-Staatsregierung
und der SPD-Stadtführung, die das Projekt der Vorsitzenden der Israelitischen
Kultusgemeinde Charlotte Knobloch bereits fest zugesagt hatten.
Es bestand Handlungsbedarf. Da war ein geplanter Anschlag auf die Grundsteinlegung am 9.
November 2003 natürlich die Lösung. Jeder Widerspruch wäre dann vom Tisch.
Genauso kam es auch. Die Gruppe Demokratie Direkt löste sich Ende 2003 auf.
Gegen Stadtrat Weinfurtner setzte ein politisches Kesseltreiben ein. Münchens
Oberbürgermeister Christian Ude scheute sich nicht, den honorigen Weinfurtner in die Ecke
von Sprengstoffattentätern zu stellen. Die Münchener Schmuddelpresse, zu der Ude aus
seiner Volontärszeit bis heute beste Kontakte unterhält, unterstellte dem
Diplomingenieur Weinfurtner sogar die Zündvorrichtung konstruiert zu haben. Weinfurtner
ist nicht zuletzt aufgrund dieser schäbigen Kampagnen im Sommer 2005 66-jährig an einem
Herzleiden gestorben.

Die Gruppe um Wiese war unbequem und sollte zerschlagen werden
Ein weiterer Grund für den erfundenen
Sprengstoffanschlag war die Virulenz der Neo-Nazi-Gruppe um Martin Wiese. Die Münchener
Polizei hatte mit der Gruppe, die immerhin bis zu 60 Personen umfaßte, alle Hände voll
zu tun. Mit Aktionen gegen die Anti-Wehrmachtsausstellung in München (2002), gegen den
Irak-Krieg (Frühjahr 2003) und ihren Auftritten auf Wahlkampfveranstaltungen der großen
Parteien machte sich die Gruppe zunehmend unbeliebt. Da gab es etwa den Disput, den Wiese
mit dem SPD-Spitzenkandidaten Franz Maget auf einer SPD-Veranstaltung am Rotkreuzplatz
hatte, wobei sich Maget schließlich der Diskussion entzog und hinter einem
Kaffeeautomaten versteckt haben soll. Später verkaufte Maget der Presse die Diskussion
mit Wiese, in der Form, er habe Wiese die Leviten gelesen.
Da viele Aktionen am Wochenende oder abends stattfanden, wurden stets Polizeikräfte
gebunden. Die Gruppe unterlag der permanenten Überwachung des Staatsschutzes
(Kommissariat 14 beim Polizeipräsidium München). Der Staatsschutz wußte, aufgrund
längerer Beobachtungen, daß Wiese mit Waffen handelte um Geld zu verdienen. Beckstein:
Wir hatten zeitweilig bis zu 30 Spezialbeamte gegen Martin Wiese im Einsatz und
konnten mit dem IMSI-Catcher alle Telefonate abhören. Wiese war arbeitslos, hatte
kein Geld und kein Auto. Wiese hatte auch keinen Führerschein. Bei der Beschaffungsfahrt
für den Sprengstoff im Mai 2003 saß deshalb der Agent aus dem Hause Beckstein am Steuer
des Fahrzeuges. Die Herrschaften aus dem bayerischen Innenministerium wußten also seit
Mai 2003 wo sich welches Material befand. Sie hätten gleich zugreifen können, etwa aus
Gründen des Brandschutzes. Doch man brauchte noch eine passende Geschichte dazu.
Ablenkung von CSU-Affären
Die Münchner CSU war 2003 unter der Führung der Strauß-Tochter und damaligen
Kultusministerin Monika Hohlmeier, in einer Skandal-Serie verstrickt. Jung-Karrieristen
wie Joachim Haedke (MdL), Christian Baretti und Rasso Graber standen für kriminelle
Machenschaften in der örtlichen Parteiführung: Stimmenkauf, Vorteilsnahme,
Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung. Doch diese Herren waren dann nur
Bauernopfer. Die Drahtzieher saßen anscheinend ganz oben, in der Staatskanzlei des
damaligen Ministerpräsidenten und Parteichefs Edmund Stoiber.
Im Münchener Ortsverband Trudering waren in den Jahren 2001/2002 für neue Mitglieder 500
Euro pro Kopf gezahlt worden. Die Mitglieder wurden gebraucht, um dem altgedienten
Landtagsabgeordneten Heinrich Traublinger, einem treuen Gefolgsmann Edmund Stoibers, trotz
dessen Basisferne eine Mehrheit in den parteiinternen Abstimmungen zur Landtagskandidatur
zu sichern.
Organisator des groß angelegten Mitgliederkaufs war der CSU-Landtagsabgeordnete Joachim
Haedke. Nach einem Bericht der WELT vom 22. Mai 2005, hat die damalige Bezirksvorsitzende
Monika Hohlmeier (Duzfreundin von Haedke) von alledem gewußt. Pikant: Das Geld für den
Stimmenkauf habe Curt Niklas gebracht, CSU-Kreisvorsitzender im Münchner Süden, der auch
anderweitig auffiel: Er ist Empfänger eines dubiosen Kredits über etwa 35 000 Euro, den
ihm der in Augsburg wegen Steuerhinterziehung angeklagte Max Strauß vor Jahren gewährte
und von dem Niklas bis heute nichts zurückbezahlt hat.
Im späteren Prozeß gegen die CSU-Funktionäre Baretti und Graber (beide wurden zu
mehreren tausend Euro Geldstrafe verurteilt) war dann auch von mafiösen
Strukturen, von einer Skrupellosigkeit des Vorgehens und von
hemmungslosen Machtstreben die Rede. Alle diese Eigenschaften scheinen die
jungen CSU-Karrieristen von ihrem obersten Boss Edmund Stoiber gelernt zu haben. Monika
Hohlmeier wurde alsbald von ihrem Posten als Bezirksvorsitzende und Ministerin abgelöst.
Eingeleitet hatte sie diese Entwicklung wohl mit der Fehleinschätzung ihrer
innerparteilichen Machtbasis. Sie hatte gemeint, auf einer CSU-Vorstandssitzung mit
Dossiers drohen zu können, die sie von jedem von euch gehabt haben soll. So
geht es zu, in der CSU-Führung und im Kabinett.
Wie schon gesagt: Im Sommer 2003 war die Presse nicht gut für die CSU.
Die beschämende Rolle von Polizei und Justiz
Die Polizeiarbeit war im Fall
Beckstein-Wiese von den Vorgaben aus dem CSU-Innenministeriums geprägt. Die maßgeblichen
Beamten waren von Anfang an auf das vorgegebene Ergebnis fixiert: Wiese und seine
Gruppe plante einen Anschlag auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Zentrums. Alle
Aussagen wurden mit psychologischen Druck, u.U. auch Manipulation und gezielter
Falschinterpretation in die gewünschte Tendenz gebracht. Auch als die erfahrenen
Ermittler längst erkannten, daß an der Geschichte nichts dran war, arbeiteten sie im
Sinne ihres obersten Dienstherren, des damaligen Innenministers und heutigen
Ministerpräsidenten Günther Beckstein, weiter. Unter Druck zustande gekommene
Geständnisse und manipulierte Aussagen werfen ein Zwielicht auf die Polizeiermittler. Im
Kreuzverhör der Verteidigung am 8. Dezember 2004 mußten einige von ihnen zugeben, daß
sie mit Lügen und Psychodruck gewünschte Aussagen erzwangen, die dann im Prozeß von den
Beschuldigten wieder revidiert wurden.
Der eigentliche Skandal ist aber, daß die Justiz, die eigentlich unabhängig sein und
derartige Machenschaften korrigieren sollte, bei dem Possenspiel von A bis Z mitgewirkt
hat.
Für die Justiz bestand die Aufgabe
darin, durch Politik und Medien bereits vorverurteilte Angeklagte zu möglichst
langjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Es durfte nicht sein, daß Wiese angesichts der
zu einem Berg aufgetürmten Vorwürfen, nur wegen des einzigen haltbaren Anklagepunktes
des unerlaubten Waffenbesitzes zu zwei Jahren Haft verurteilt wird. Nachdem
der Vorwurf des Sprengstoffanschlages nur aus politischen Spekulationen und
Pressekampagnen bestand, jedenfalls nicht annähernd gerichtsfest war, mußte
der Anklagepunkt der terroristischen Vereinigung herhalten um eine
langjährige Verurteilung zu erwirken. Dabei bediente sich die Justiz eines
Schmierentheaters zu einem Zeitpunkt, wo sich Richter und Staatsanwälte längst im Klaren
waren, daß an dem geplanten Anschlag nichts dran war. Alle Angeklagten wurden
stets mit Blaulichtkorso nach München gebracht und in Fuß- und Handfesseln zu den
Gerichtsverhandlungen geführt. Im Gerichtsgebäude an der Nymphenburger Straße, nur
wenige Meter von der CSU-Parteizentrale entfernt, wurden pompöse Sicherheitskontrollen
durchgeführt, als säße Bin Laden persönlich auf der Anklagebank. Doch der Prozeß
konnte auf derartige theatralische Effekte nicht verzichten.
Die Justiz am Gängelband von Medien und Politik. Bevor die geradezu grotesken und
beschämenden Mechanismen am Bayerischen Obersten Landesgericht im Verfahren 6 St 006/04
beschrieben werden, sollen erst die Fakten sprechen.
Wie war die Faktenlage?
Der Fall Beckstein-Wiese hat von Anfang
an viele Fragen offen gelassen, die weder vor Gericht noch in den Medien behandelt worden
sind.
Neben Wiese wurden am 9. September auch die anderen Bewohner der Wohnung in der
Landsberger Straße festgenommen. Einige Bewohner, die ja auch zur Braunen
Armee-Fraktion gehören sollten, wurden nach den Verhören im Polizeipräsidium
wieder freigelassen. Die 17-jährige Monika S., die am 15. September wegen der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen wurde, wurde
ebenfalls zunächst wieder freigelassen, ohne dies zur Flucht zu nutzen.
Viele Fragen blieben offen: Warum
beseitigt der Hauptverdächtigte das belastende Material nicht, obwohl er wußte, daß die
Polizei ihm auf den Fersen war. Warum flüchtet der Hauptverdächtige nicht, wo doch seine
Wohnung bereits mehrfach durchsucht wurde und seine Observierung bereits nicht mehr zu
übersehen war? Warum bespricht er Einzelheiten über einen angeblichen Anschlag am
Telefon, obwohl er wußte, daß dieses abgehört wird (laut Innenministerium stammen die
Hinweise von den angeblich geplanten Anschlagszielen aus abgehörten Telefongesprächen)?
Warum macht Wiese eine 17-seitige Ausarbeitung über die Wohnungsnot in München, die er
zwei Tage vor seiner Verhaftung vorträgt, wo er doch mit einer Anschlagsplanung
beschäftigt sein soll? Vieles paßt nicht zusammen.
Wiese hatte zwar mit anderen Gruppenmitgliedern Sprengstoff und Munitionsteile im Mai 2003
von Brandenburg nach München geschafft. Dies aber nicht um damit einen Anschlag zu
machen, sondern um das Zeug an Liebhaber (die gibt es tatsächlich)
weiterzuverkaufen. Der sich latent in finanziellen Nöten befindliche Wiese hatte bereits
für einen Auftraggeber Faustfeuerwaffen besorgt und diese gegen Provision abgeliefert.
Der Zeuge und Waffenbeschaffer Andreas Joachim aus Brandenburg beschrieb in einer Stelle
der Vernehmung, daß Wiese ihm eine unansehnliche Mauser-Pistole zum
aufpäppeln gegeben habe, damit sie sich besser verkaufen ließe.
Hätte Wiese und seine Gruppe tatsächlich vorgehabt die Grundsteinlegung am Jakobsplatz
am 9.11.2003 mit Sprengstoff zu verhindern, dann ist nicht erklärlich, weshalb die Gruppe
bis zu ihrer Verhaftung am 09.09.2003 dann nach der Beschaffung des Materials
keine weiteren Aktivitäten für eine Anschlagsvorbereitung entwickelt hat.
So wurden alle Computer der Gruppenmitglieder sichergestellt und ausgewertet. Auf keinem
der Computer fanden sich z.B. Anleitungen zum Bau von Bomben oder Erläuterungen zum
Umgang mit Sprengstoff. Es würde naheliegen, wenn sich die Gruppe tatsächlich ernsthaft
mit einem Anschlag beschäftigt hätte, daß man sich dann Seiten im Internet zur Thematik
Sprengstoff und Munition heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt hätte.
Tatsächlich gab es hierfür bei den Sicherstellungen keine solche Hinweise. Da von der
Gruppe aber, außer Maik P., niemand einen Militärdienst abgeleistet hatte, hatten die
Gruppenmitglieder keine Ahnung wie man mit den in Brandenburg eingesammelten Material eine
sprengfähige Ladung konstruieren könnte. Abgesehen davon war der größte Teil des
Materials (ca. 90 Prozent) auch ungeeignet, da es aus Übungsmunition, genau
gesagt, aus Gips und Bitumen bestand.
Selbst wenn ein Gruppenmitglied bei der Bundeswehr gewesen wäre, wäre ihm dort nicht das
notwendige wissen zum Bombenbau vermittelt worden. Sogar bei Pioniereinheiten der
Bundeswehr wird nicht das Wissen vermittelt, wie man aus TNT, Zündschnüren,
Schwarzpulver und anderen Utensilien eine Bombe bastelt. Insofern war die Gruppe darauf
angewiesen, sich Fachwissen zu diesem Thema anzueignen. Derjenige der in der Gruppe noch
das meiste Fachwissen zu diesem Thema hatte, war der V-Mann des Verfassungsschutzes,
Didier Magnien, von dem bekannt war, daß er in Frankreich bei den Fallschirmjägern war
und von dem es gerüchteweise hieß, daß er bei der Fremdenlegion gewesen sein soll.
Didier Magnien, der sozusagen als das zweite Gehirn von Wiese bezeichnet
werden könte (so eng und vertrauensvoll war die Zusammenarbeit), hat ausgesagt, daß er
aber von Martin Wiese niemals zum Umgang mit Sprengstoff befragt wurde. Auch gibt es
keinen Hinweis dafür, daß Wiese bei der Sprengstoffbeschaffung im Mai 2003 etwa den
Zeugen Kuhnt, der ihm eine Rohrbombenhülle gab, gefragt hätte wie denn dieses Rohr
tatsächlich als effektive Bombe verwendet werden könnte. Solche Nachfragen von Wiese
haben die Zeugen Kuhnt und Zietal aber verneint. Wiese hätte dort auch fragen können, ob
etwa der Zeuge Andreas Joachim ihm aus dessen umfangreicher Zündersammlung einen
passenden Zünder mitgeben könnte. Alles das fand nicht statt.
Insofern hatte Martin Wiese kein Wissen für einen Bombenbau. Aus der Panzerfaust, die in
Brandenburg aufgesägt wurde, wurde zwar ein funktionsfähiger Zünder herausgenommen,
diesen aber hat nicht Wiese an sich genommen sondern der Zeuge Andreas Joachim, der mit
derartigen Teilen handelte.
Der Gruppe um Wiese war auch noch vier Monate nach Besitzerlangung des
Materials bis zur Verhaftung im September 2003 nicht bekannt, daß sich in der
Tasche nur ca. 1000 Gramm Sprengstoff befanden. Als Alexander Maetzig und Ramona S. die
Wohnung wechselten, wurde die Tasche im Keller vergessen und erst auf Vorhalt der
Vermieterin abgeholt. Die Gruppe um Wiese hat sich dann auch nicht ansatzweise bemüht den
Besitz der Tasche zurückzuerlangen, nachdem die Tasche von Alexander Maetzig mitgenommen
wurde und sich seitdem in einem Versteck in der Arbeitsstelle des bereits am 19. Juli 2003
wegen einer Schlägerei verhafteten Alexander Maetzig befand. Lediglich der Agent des
Herrn Beckstein, Didier Magnien, machte am Telefon den Vorschlag einen Bekannten Maetzigs
zu dessen früheren Arbeitsstelle (einer großen Schreinerei) zu schicken, um den genauen
Ort der Tasche ausfindig zu machen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von Wiese nicht
aufgegriffen.
Nach Aussage des Gutachters in der Verhandlung am 20. Januar 2005 hätte mit dem in der
Tasche befindlichen Material auch keine funktionsfähige Bombe gebaut werden können.
Allein schon die nicht vorhandene Zündvorrichtung hätte dies nicht möglich gemacht.
Auch verschiedene (abgehörte) Äußerungen, in dem Sinne, man müsse etwas gegen den
Judenbunker am Jakobsplatz unternehmen, geben keine Anhaltspunkte für eine
konkrete Planung einer derartigen Tat, da negative Äußerungen über das unbeliebte
Jüdische Zentrum in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreitet waren. Der
Anklagepunkt geplanter Bombenanschlag war also nicht mehr zu halten, lediglich
für durchsichtige Pressekampagnen und für das Plädoyer des Staatsanwaltes taugte er
noch.
Nach der Vernehmung des Beckstein-Agenten Didier Magnien am 16.02.2005 kam die Anklage in
Bedrängnis. Im mehrstündigen Kreuzverhör der Verteidigung bestätigte auch Magnien,
daß es keine Anschlagspläne gegeben hat. Alle Vorschläge zur
Professionalisierung der Gruppe (Codewörter, PGP-Verschlüsselung,
Antifa-Recherche, Beschattungen), bis hin zur Aufforderung sich Waffen zu besorgen, kamen
vom V-Mann Magnien. Alle diese Punkte wurden später vom Gericht zur Begründung der
terroristischen Vereinigung herangezogen. Da sah es auf einmal recht gut aus
für Wiese und seine Mitangeklagten. Am nächsten Prozeßtag wollte Wiese eine Erklärung
verlesen. Der Prozeß wurde auf den 8.März 2005 vertagt. Drei Wochen, in der die in die
Defensive geratene Staatsanwaltschaft unter Bundesanwalt Steudl ihren bereits angeleierten
Deal zum Abschluß bringen sollte. Der Deal ist in der US-Justiz
üblich und heiß: Gibst du mir etwas, gebe ich dir etwas. Am 8. März folgten
Geständnisse erkaufte Geständnisse!
Erkaufte Geständnisse
Die Anwälte der beiden Mitangeklagten Alexander Maetzig und David Schulz verlasen gleich
zu Beginn der Verhandlung Geständnisse ihrer Mandanten. Ja, es sei so gewesen, wie die
Anklage es vorwirft, ja man habe einen Anschlag geplant und man habe eine terroristische
Vereinigung mit Umsturzplänen unterhalten. Wiese war wütend und der Herr
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Bernd Steudl lehnte sich zufrieden zurück.
Schon von Beginn an wurden die Verfahren gegen Wiese und den weniger belasteten
jugendlichen Frauen getrennt. Das Ziel war von den jüngeren Mitangeklagten belastende
Aussagen und Geständnisse zu bekommen, die gegen die Hauptangeklagten im
Parallelverfahren Verwendung finden sollten. Bei den Verfahren gegen die jugendlichen
Frauen saßen die gleichen Staatsanwälte auf der Bank der Ankläger, die Verteidiger aber
bekamen keine Einsicht in die Akten der jeweiligen Parallelverfahren. Ein strategischer
Vorteil für die Staatsanwaltschaft.
Schon in den Parallelverfahren haben also zahlreiche Mitangeklagte
Geständnisse oder Teilgeständnisse abgelegt. Den dort
Angeklagten wurde dann teilweise sogar schriftlich Bewährungsstrafen vom Gericht
zugesichert. Andere Mitangeklagte durften, unmittelbar nachdem sie solche Geständnisse
abgelegt hatten, nach eineinhalb Jahren die Untersuchungshaft verlassen, wie dies beim
Mitangeklagten Schulz der Fall war. Eine Zeugin und im Parallelverfahren Angeklagte war
ebenfalls im Sinne der Anklage geständig und sie mußte hernach neben einer
Bewährungsstrafe nicht einmal die Kosten des Verfahrens tragen und wurde diesbezüglich
wie nach einem Freispruch behandelt.
Auch im Hauptsacheverfahren ist zu bezweifeln, ob die jeweiligen Zeugen bei der Wahrheit
geblieben sind, oder ob sie sich selbst und damit auch andere Gruppenmitglieder
fälschlich belasteten um eine geringere Strafe zu erhalten. Teilweise sind die
Geständnisse auch lediglich so allgemein gehalten, daß darin nur ausgesagt wird, daß
alles was in der Anklageschrift steht stimmen würde, wie dies bei den Mitangeklagten
Schulz und Maetzing der fall war. Gleichzeitig wurden aber keine Nachfragen zugelassen.
Insofern bestand bei diesen Geständnissen keine Möglichkeit durch Nachfragen
die Glaubwürdigkeit derartiger Aussagen zu überprüfen.
Der eigentliche Beschaffer des Sprengstoffs und in einem Parallelverfahren Angeklagte,
Andreas Joachim, bekam eine Bewährungsstrafe, nachdem er Wiese belastet hatte, und dies
nachdem ein weiterer Zeuge Joachim als jemand beschrieben hatte, der seine eigene
Mutter verkaufen würde, um nicht in den Knast zu gehen.
Dank der aufwendigen Arbeit des Anhörens der abgehörten Telefonmitschnitte durch die
Wiese-Anwältin Anja Seul konnte sie belegen, daß der Zeuge Andreas Joachim von
Kripobeamten trainiert wurde, um vor Gericht glaubwürdig zu
wirken. Im Verhandlungstag am 9. Dezember 2004 bestreitet dies der Joachim. Seine
Falschaussage wird vom Gericht hingenommen. Den ausdrücklichen Wunsch der Anwältin, dies
zu protokollieren, wird vom 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichtes
ignoriert. Joachim taucht in das Zeugenschutzprogramm des Bayerischen Innenministeriums
ab.
Am 21. Dezember 2004 war der letzte Verhandlungstag mit der sehr rührigen Wiese-Anwältin
Anja Seul. Wenige Tage später brach die 35jährige Frau nach einem Restaurantbesuch auf
offener Straße zusammen. Diagnose: Schlaganfall ohne Heilungsaussicht. Zufall? Ist
Anja Seul auf etwas gestoßen, was Herrn Beckstein in Schwierigkeiten bringen könnte? Sie
hatte seinerzeit mehreren Zeugen gegenüber erklärt, daß sie vermute, in ihrem Büro
abgehört worden zu sein. Für derartige Maßnahmen gab es zu dieser Zeit keine
gesetzliche Grundlage. Doch Bayern ist dafür bekannt, daß Maßnahmen durchgeführt
werden, für die die gesetzlichen Grundlage erst später geschaffen werden.
Die Terroristische Vereinigung wurde konstruiert
Auch beim Anklagepunkt des § 129 a StGB, der Terroristischen Vereinigung,
taten sich die Richter schwer. Im Verfahren gewann man schnell den Eindruck wie lustlos
aber krampfhaft sie an diesem Anklagepunkt festhielten. Da wurde ziellos nach Gesinnungen
und Aktivitäten gefragt: Welche Übungen haben Sie im Wald gemacht? oder
Wurde bei Ihren Zusammenkünften auch über Juden gesprochen? Jede Spielübung
im Wald, jedes Heft eines Waffenmagazins gilt als Indiz für den geplanten Umsturz. Die
Richter blättern in ihren Akten und wissen nicht mehr was sie fragen sollen. Aber sie
brauchen noch ein paar Fakten um die Urteilsbegründung zu unterfüttern.
Am 2. Mai 2005 plädieren die Staatsanwälte als ob sie an den Verhandlungstagen nicht
zugegen gewesen wären. Alles entlastende wird ignoriert, alles belastende zu Anklage
aufgebauscht. Staatsanwalt Olaf Jurterzenka unterstellte der so genannten Schutzgruppe von
Wiese, sie sei zielgerichtet für Anschläge und ähnliche Aktionen trainiert und
vorbereitet gewesen. Wiese sei ein politischer Verführer, der sich hinter
einer Maske des Friedfertigen versteckt habe. Die Schutzgruppe habe
Vorbereitungen für einen Umsturz getroffen. Ziel sei die Beseitigung der
demokratischen Grundordnung gewesen und die Etablierung eines
nationalsozialistischen Staates. Die Schutzgruppe als innerer Zirkel der
Kameradschaft Süd sei antisemitisch und ausländerfeindlich geprägt gewesen.
Wiese habe sie nach zu einer Elitegruppe umfunktionieren wollen, um die
blutige Revolution einzuleiten.
Staatsanwalt Christian Ritscher bezeichnete in seinem Plädoyer die Aussagen Wieses,
Waffen und Sprengstoff seien zum Weiterverkauf an Militaria-Sammler bestimmt gewesen, als
Schutzbehauptungen. Diese Angaben gehörten ins Reich der Fabeln, so Ritscher.
Bundesanwalt Bernd Steudl begründete als
letzter die Anträge der Anklage. Er bezeichnete die Gruppe als
menschenverachtend. Sie habe Mord und Totschlag geplant und müsse daher als
terroristische Vereinigung eingestuft werden. Steudl forderte für Wiese als Haupttäter
acht Jahre Haft. Sein Stellvertreter Alexander Maetzing soll für sechs Jahre hinter
Gitter. Für Karl-Heinz Statzberger forderte er viereinhalb Jahr Haft, für den zur
Tatzeit erst 20 Jahre alten David Schulz zweieinhalb Jahre Jugendstrafe.
Strafverschärfend bewertete Steudl, daß Wiese nach wie vor der NS-Gesinnung
anhänge. Seine aggressive Grundhaltung ergebe sich nicht zuletzt aus
beschlagnahmten Briefen.
Am 3. Mai 2005 plädieren die Anwälte. Die Anwälte von Alexander Maetzig und David
Schulz plädieren im Sinne des mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelten Deals. Die
Anwälte von Martin Wiese und Karl-Heinz Statzberger zerpflücken die Anklage und weisen
auf Revisionsgründe wie dem Parallelprozessen und den ausgehandelten
Strafnachlässen bei Belastungszeugen hin.
Am 4. Mai 2005 verkündet der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichtes das
Urteil im Namen des Volkes. Alle Angeklagten werden der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung (§129a Abs.1 Nr.1 StGB) für schuldig
befunden. Außer David Schulz werden die Angeklagten auch des ungenehmigten Erwerbs
von Kriegswaffen und des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen
Stoffen für schuldig befunden. Keiner der Angeklagten wird wegen der Planung eine
Bombenanschlages verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es hierzu: Es hat
keine konkretisierten Anschlagspläne gegeben.
Der bis dato nicht vorbestrafte Hauptangeklagte Wiese erhält sieben Jahre
Freiheitsstrafe, Maetzig fünf Jahre und neun Monate, Statzberger vier Jahre und drei
Monate und Schulz zwei Jahre und drei Monate. Bei Schulz wird die Strafe zur Bewährung
ausgesetzt, er braucht zudem die Kosten des Verfahrens nicht bezahlen. Bei dem Strafmaß
für den geständigen Maetzig sind Strafen aus anderen Verurteilungen
enthalten.
Die Richter des Prozesses mit Aktenzeichen 6St 006/04 am 6. Strafsenat des Bayerischen
Obersten Landgerichtes heißen: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg (Vorsitzender), Dr.
Seidl, Kaiser, Thalheim und Richterin Ruderisch.
Ein Vorgang, der die Art und Weise dieser ganzen Gerichtsverhandlung
verdeutlichte, soll hier noch erwähnt werden: Als das Urteil gesprochen und die
Verhandlung beendet war, holen die Staatsanwälte Bernd Steudl und Olaf Jurterzenka ihre
Fotoapparate aus der Tasche und fotografieren die Verurteilten! Es hat den Anschein, als
ob die Jäger ihre erbeuteten Opfer für das Familienalbum fotografieren.
Der Prozeß des Bayerischen Obersten Landgerichtes war ein Offenbarungseid für die
bayerische Rechtpflege. Die Verurteilten waren nicht Täter, sondern Opfer von
CSU-Machenschaften. Sie wurden wegen ihrer politischen Ausrichtung zu
unverhältnismäßigen Haftstrafen verurteilt, die bayerische Gerichte sonst nicht einmal
für Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge verhängen.
Friedrich dem Großen wird folgende Äußerung zugeschrieben:
Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und
schlimmer als eine Diebesbande; vor der kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die
den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor der kann sich
kein Mensch hüten. Sie sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind und
verdienen eine doppelte Bestrafung.
Lebte der Preußenkönig noch, stünde er heute im Bayerischen
Verfassungsschutzbericht und wäre zudem Zielscheibe der Bayerischen Justiz.
Zusammenfassung:
Den angebliche Anschlag auf die Baustelle
des jüdischen Zentrum in München war ein virtuelles Projekt aus dem Hause Beckstein. Die
Gruppe um Wiese hatte keine Anschlagsvorbereitungen durchgeführt. Die Gruppe wurde
derartig massiv überwacht, daß alle Aktivitäten sofort im Innenministerium bekannt
waren. Die auffällige Überwachung war auch der Gruppe selbst nicht entgangen, wurde in
ihrer Bedeutung von ihr aber unterschätzt. Der V-Mann des Innenministeriums Didier
Magnien war Stichwortgeber und Provokateur. Er bleib ohne Strafe. Die Beschaffung von
Sprengmaterial und Pistolen fand zum Zwecke der Weiterveräußerung an Sammler statt. Der
Waffenhändler Andreas Joachim wird von der Polizei für Aussagen präpariert, die Wiese
belasten. Auch er bleibt straffrei. Mit dem Material hätte niemals ein Anschlag
durchgeführt werden können, selbst wenn Pläne in dieser Richtung vorhanden gewesen
wären. Das Vorhandensein dieses Materials inspirierte das Innenministerium zur Erfindung
eines geplanten Anschlages aus wahltaktischen und politischen Gründen. Polizei und Justiz
haben bei diesen politischen Machenschaften mitgewirkt. Um langjährige Verurteilungen zu
rechtfertigen mußte die terroristische Vereinigung herhalten. Die hierbei
angesetzte Meßlatte müßte, bei Anwendung des Legalitätsprinzips, zur Verurteilung von
Hunderten Linksextremisten führen, die weitaus professionellere Strukturen in Hamburg,
Berlin, Rostock, Leipzig, Frankfurt und München aufgebaut und nicht nur davon geredet
haben, sondern tatsächlich Anschläge verübt haben. Die Medien haben eine klare
Vorverurteilung betrieben und wirkten aufhetzend im Sinne der Anklage.
Von dem amerikanischer Publizisten Gore Vidal stammt die Erkenntnis: Obwohl unsere
Machthaber das Wort auf gewalttätige Feinde des Staates umgemünzt haben, finden sich die
meisten faktischen Terroristen in unseren eigenen Behörden. Nichts trifft die
gegenwärtigen Verhältnisse besser als diese Aussage.
Die jungen Menschen, die man verhaftet und dem Publikum als große Terroristen vorführt,
sind eigentlich die Opfer die Täter sitzen hinter den Schreibtischen in den
Ministerien, Polizeidienststellen, Justizpalästen und Redaktionsstuben. Gäbe es noch
eine unabhängige Justiz, müßten die Verantwortlichen, allen voran Günther Beckstein,
auf die Anklagebank.
Die Rolle der Medien
Das vorstehende Kapitel ist deshalb so ausführlich behandelt worden, weil es die ganze
Bandbreite des korrumpierten CSU-Systems in Bayern aufzeigt. Es bleibt die Frage, warum
die Medien, die üblicherweise nicht auf der Seite der Machtpartei CSU stehen, hier so
widerspruchslos mitgewirkt haben, ja sogar tendenzverschärfend wirkten. Parallelen zu den
Fällen Sebnitz und Eremyas M. stechen ins Auge. Beschäftigen wir uns also
noch mit der sehr bedeutenden Rolle der Medien.
Um die Rolle der Medien zu begreifen, müßten deren Auftraggeber und Mechanismen
aufgezeigt werden. Dies kann hier nur stark verkürzt stattfinden. Die Medien sind in den
westlichen Demokratien nichts anderes als die Propagandazentralen des Großkapitals.
Hinter den Verlagen und Sendeanstalten stehen Banken und Konzerne. Die Pressefreiheit ist
die Freiheit gekaufter Journalisten im Sinne der Banken und Konzerne des
kapitalistischen Geistes zu berichten. Alles was der Bürger zu sehen
und zu hören bekommt ist Propaganda, was ihm aber nicht bewußt wird, da sie in Form
unterhaltsamer Aufklärung daherkommt. Um die Verwirrung zu vervollständigen, propagieren
die Medien sowohl Standpunkte als auch Gegenstandpunkte, Regierung und
Opposition z.B. Wachstumszwang und als Gegenpol den
Umweltschutz. Alle Standpunkte und Organisationen, die in den maßgeblichen
Medien die Möglichkeit zur Darstellung erhalten, sind systemkonform. Alle nicht konformen
Positionen werden von den Medien entweder ausgeblendet oder kriminalisiert. Dazu gehören
Rechtsextremismus, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit
und dergleichen. Ein anschauliches Beispiel liefert der Siemens-Konzern in München. In
den Computernetzwerken des bis in die Führungsspitzen korrupten Konzerns werden alle
rechten Seiten herausgefiltert und geblockt. Kommunistische Seiten,
antifaschistische Foren und sogar stalinistische Netzangebote sind hingegen
problemlos erreichbar. Abgesehen davon, daß hier eine Internetzensur wie in China
realisiert ist, ist dies bereits ein Fingerzeig auf die ideologische Nähe zwischen
Kapitalismus und Kommunismus.
Im Fall Beckstein-Wiese fällt auf, daß die Medien, ohne Fragen zu stellen, sofort die
Propagandaversion des Beckstein-Ministeriums übernahmen und sogar verstärkten. Dabei
sind die Medien in Bayern (abgesehen vom Bayerischen Rundfunk und bürgerlichen Blättern,
wie Münchener Merkur und Augsburger Allgemeine) durchaus
CSU-kritisch und tendieren eher zu den kapitalistischen Alternativparteien SPD und
Die Grünen.
Das Verhalten der Medien erklärt sich aus ihrem Auftrag zur Kontrolle des
politischen Reinheitsgebotes. Der globale Kapitalismus, der im rechten
Gedankengut seinen Gegenpol ausgemacht hat, bläst in seinen Medien zum permanenten
Kampf gegen Rechts. Dies hat sich geradezu zu einer Nazi-Phobie
verselbständigt, bei der Journalisten und Politiker mit pawlowschen Reflexen reagieren.
Die Kampagne gegen die sächsische
Kleinstadt Sebnitz ist kennzeichnend für Medienkampagnen dieser Art. Der
Leithammel aus dem Hause Springer gab die Tendenz vor: Neonazis ertränken Kind. Am
hellichten Tag im Schwimmbad. Keiner half. Und eine ganze Stadt hat es
totgeschwiegen (BILD-Titel am 23. November 2000). Wie auf ein geheimes Kommando fuhr
die gesamte Medienmeute auf diese Geschichte ab. In den darauffolgenden Wochen die
üblichen Klischees: Skinheads, Springerstiefel, Tätowierungen.
Kahlrasierte Schädel und Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln sind in den Medien
die typischen Bildzeichen für Kampagnen gegen Rechts. Gleichzeitig sind diese
Zeichen aber auch Hinweise auf die vollkommene Abschaltung der Vernunft. 50 Neonazis
sollen den sechsjährigen Joseph überfallen, mißhandelt und ertränkt haben. 300
Besucher des Spaßbades sollen zugesehen haben. Der Fall sei bereits 1997
geschehen und erst jetzt durch die Mutter des kleinen Joseph an die Öffentlichkeit
gekommen. Alle maßgeblichen Politiker äußerten Abscheu und Betroffenheit.
Die Münchener Abendzeitung schrieb am 25. November, Sebnitz sei eine
Albtraumstadt, wo die Glatzen wieder da seien und der braune
Mob die Opfer verhöhnen würde. Auch das andere Münchener Schmuddelblatt
tz verstieg sich in irrsinnige Schlagzeilen: Vergeßt die
Nazi-Stadt, Kauft keine Kunstblumen aus Sebnitz, Keinen Urlaub in
der Stadt der Schande!. Auf dem Höhepunkt der Kampagne, am 27. November 2000
empfing Bundeskanzler Schröder die Mutter des kleinen Joseph im Willy-Brandt-Haus. Wenige
Tage später brach die Kampagne in sich zusammen. Die Mutter hatte die Nazi-Geschichten
erfunden, die Medien diese aufgebauscht und ausgeschmückt. Der Junge war tatsächlich an
einer angeborenen Herzschwäche gestorben und ertrunken, ohne jede Fremdeinwirkung. Der
Presserat äußert Bedauern und BILD entschuldigt sich bei den Sebnitzern.
Der Fall Sebnitz hinderte die Medien nicht daran, im gewohnten Stil weiterzuhetzen, wenn
es gegen Rechts geht. Schon wenige Tage nach dem Fiasko von Sebnitz, tischt
BILD am 16. Dezember 2000 seinen Lesern eine neue Nazi-Story auf: Neonazis
prügelten Schwarzen nieder. 10 Neonazis, mit kahlen Köpfen, Bomberjacken und
Springerstiefeln hätten einen 16jährigen Schwarzafrikaner in Mühldorf am Inn
umringt und zusammengeschlagen. Dabei hätten sie gerufen: Drecks-Neger, was willst
du hier bei uns, geh dahin, wo du hingehörst! Auch diese Geschichte war erfunden.
Der 16jährige hatte die Tat aus Angst vor seinen Eltern vorgetäuscht, nachdem er
verspätet von einer Disco nach Hause ging und gestürzt war.
Es gibt immer wieder vorgetäuschte Skinheadüberfälle, die jedesmal von den
Medien begierig aufgegriffen und aufgebauscht werden. Im November 2007 schlug die
Nachricht ein wie eine Bombe, wonach im sächsischen Städtchen Mittweida wieder einmal
die blutrünstigen Nazi-Bestien zugeschlagen hätten und sich an einer
Jugendlichen vergingen, indem sie ihr mit einer skalpellartigen Waffe ein
Hakenkreuz in die Hüfte ritzten. Angeblich hatten seinerzeit vier Neonazis
mit NSDAP-beschrifteten Jacken unter den Augen vieler Zeugen aus den umliegenden Häusern
zuvor auf einem Parkplatz ein fünfjähriges Kind mißhandelt, dem dann eine 17-Jährige
heldenhaft zur Hilfe eilte und diese Zivilcourage mit dem Einritzen eines Hakenkreuzes
büßen mußte.
Monate später stellt sich nun heraus, daß wohl alles frei erfunden war. Das
Berliner Bündnis für Demokratie und Toleranz entschloß sich dennoch, der
17jährigen den Ehrenpreis für Zivilcourage zu verleihen, obwohl die
Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen sie wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat
ermittelte. Sebnitz war also kein Betriebsunfall, Sebnitz ist Methode.
Die Kampagne Zenettistraße
Eine Medienkampagne mit sehr ähnlichem Muster lief bereits im Januar 2001 in München ab.
Aus einer Wirtshausschlägerei in der Zenettistraße machten die Medien die Story des
Brutalen Skinhead-Überfalls auf den Griechen Artemios T. Auch hier war die
Polizeiarbeit politisch gesteuert, auch hier verstärkten die Medien den Druck auf
Ermittler und Justiz.
Die selbst von der Bundesanwaltschaft seinerzeit als Wirtshausschlägerei eingestufte
Auseinandersetzung soll sich so zugetragen haben: Anna Maria von Papen, ein zierliches
17jähriges Mädchen, soll den 31-jährigen Griechen Artemios T. auf der Straße
angepöbelt und angegriffen haben. Als dieser sich gewehrt habe, seien
Skinhead-Bekannte des Mädchens aus der Gaststätte "Burg Trausnitz" gekommen.
Diese hätten dann den Griechen erbarmungslos geschlagen und getreten. Artemios T. wurde,
wie alle Bilder in den Medien zeigten, ganz erheblich am Kopf verletzt. Dann seien Türken
aus einer benachbarten Wirtschaft herbeigeeilt und hätten dem Griechen das Leben
gerettet. Zwischen den Türken und den Skinheads habe sich dann eine regelrechte
Straßenschlacht entwickelt.
Die Presse steuerte gleich in die gewünschte Richtung: Mordversuch der
Haupttäter ist noch frei (Süddeutsche Zeitung, 16.01.2001). Als nach der
Schlägerei die ersten Polizeistreifen eintrafen, war es zunächst Routine. Besucher der
"Burg Trausnitz" konnten noch unbehelligt das Lokal verlassen und zur U-Bahn
gehen. Doch inzwischen kam die Politabteilung im Polizeipräsidium darauf, daß es sich um
eine Nazikneipe handele und daß sich dort bekannte Neonazis aufhielten. Diese
Gelegenheit wollte man sich nicht entgehen lassen. Es wurde Großalarm
ausgelöst, alle U-Bahnen angehalten, die Waggons, Straßen und Plätze nach Skinheads
abgesucht. Im Zuge der Ermittlungen kam es wie beim späteren Wiese-Verfahren zu "Geständnissen",
die mit entsprechenden "Angeboten" verbunden waren und zu kunstvoll
konstruierten Anklagen. Man wollte sich schließlich nicht nachsagen lassen, mit
Nazischlägern zu milde umzugehen. Unter dem Eindruck der Medienkampagnen
wurden hohe Haftstrafen verhängt. Anna Maria von Papen wurde wegen versuchten
Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren, Ihr zur
Tatzeit 19jähriger Freund Christoph S. zu sechs Jahre Haft verurteilt.
Auch hier offensichtlich ein Gesinnungsurteil, das die Richter Werner Ulrich und Silvia
Wieser verhängten. Auch hier wurden Parallelprozesse geführt, wobei einigen
Beschuldigten Strafnachlaß eingeräumt wurde, wenn sie ihre Mitangeklagten belasteten.
Auf diese Weise konnten mehrere Neonazis, die man schon länger im Visier
hatte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Es war sozusagen die Generalprobe
für den Umgang mit Neonazis Menschen zweiter Klasse.
Die Presse jubelte in gleichgeschalteter Terminologie: München setzt ein Zeichen.
Lange Haftstrafen für die Nazischläger (tz), Hohe Haftstrafen für die
Neonazi-Schläger (Süddeutsche Zeitung), Gefängnis für die
Nazi-Schläger (Abendzeitung).
Üblicherweise fallen Jugendstrafen bei versuchtem Totschlag in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung milder aus. Zwei Jahre und neun Monate oder drei Jahre und
sechs Monate - so oder ähnlich lauten Urteile wenn die Gerichte keine Zeichen
setzen müssen. Ein Urteil des OLG Rostock verhängt eine Jugendstrafe von vier
Jahren wegen versuchten Mordes an zwei Menschen und gefährlicher Körperverletzung an
zwei Menschen und fällt damit nicht aus dem Rahmen. Und manchmal kommen selbst bei
Gewaltdelikten, die den Tod des Opfers nach sich ziehen, die Täter mit Bewährungsstrafen
oder einer Verwarnung davon.
Die 17jährige von Papen hatte zur Tatzeit 2,2 Promille Alkohol im Blut und ihr wurde von
dem Griechen Artemios T. mit einem Kopfstoß das Nasenbein gebrochen. Es ist auch
eher unwahrscheinlich, daß ein sturzbetrunkenes Mädchen nachts in einer fremden
Großstadt einen viel größeren und stärkeren Mann angeht. Artemios T. ist einige Monate
später dadurch hervorgetreten, daß er seine Freundin auf offener Straße schlug und
anschließend einen Passanten und einen zur Hilfe gerufenen Polizisten prügelte. Auch die
als Retter geltenden, und von den Medien gefeierten, Türken sind teilweise strafrechtlich
nicht unbescholten. Einer von ihnen bekam wegen Vortäuschung einer Straftat Ärger mit
der Polizei. Er hatte angegeben, er sei im Oktober 2001 von Skinheads überfallen und mit
einem Messer verletzt worden. Mehrere Zeugen sagten jedoch übereinstimmend aus, daß er
sich die Verletzungen selbst zugefügt habe. Das Bild der verletzten Nazibraut
(BILD) wurde von der Presse nicht gezeigt. Das Gericht mußte einen (nicht nachgewiesenen)
Tötungsvorsatz unterstellen um die hohen Haftstrafen zu rechtfertigen.
Der Fall Ermyas M.
Der Potsdamer Fall des Ermyas M., im April 2006, trug ebenfalls alle Merkmale einer
Medienkampagne. Auch hier trieben die Schreibtischtäter in den Redaktionsstuben die
Ermittler und Staatsanwälte vor sich her. Auch hier machte Generalbundesanwalt Kay Nehm
keine gute Figur. Schon in der Beckstein-Wiese-Affäre hatte er sich in beschämender
Weise instrumentalisieren lassen. Unter dem Druck der Medien zog Nehm eine Sache an sich,
die eigentlich Angelegenheit der Staatsanwaltschaft in Potsdam gewesen wäre.
Vor einer Diskothek in Potsdam pöbelte der Äthiopier Ermyas M. nachts zwei Passanten an.
Nach einer verbalen Auseinandersetzung trat Ermyas M. nach den einem der Passanten und
erhielt von diesem einen Faustschlag, worauf er zu Boden ging und wegen einer
Gehirnblutung mehrere Tage im Koma lag. Täter und Opfer waren erheblich betrunken. Ein
Fall, wie er täglich mehrfach in deutschen Städten vorkommt. Doch hier griff der
Beißreflex der Medienmeute: Die Täter waren Deutsche, das Opfer Ausländer. Die
Medienkampagne lief an.
Etwa zur gleichen Zeit und ebenfalls in Potsdam wurde ein junger Deutscher von einem
18jährigen Mann auf Afghanistan erstochen. Zuvor hatte es eine Schlägerei zwischen
betrunkenen deutschen und ausländischen Jugendlichen gegeben. Der junge Deutsche starb
noch am Tatort. Lediglich in der lokalen Presse fanden sich vereinzelte Berichte über die
Bluttat. Anders als im Fall Ermyas M. gab keine Sondersendungen im Fernsehen, keine
Demonstrationen und Lichterketten, keinen Generalbundesanwalt. Das Opfer war ja
nur ein Deutscher.
Die Medienkampagne unterstellte im Fall Eryas M. sofort ausländerfeindliche Motive.
Sofort begann ein wochenlanges Geheule über die Nazischläger von Potsdam.
Der Generalbundesanwalt sah die Sicherheit des Landes gefährdet. In
Guantánamo-Manier ließ er sich die Verdächtigen mit Augenbinden, Fuß- und Handfesseln
vorführen. Das von Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye geprägte Wort der
No-Go-Areas in Mitteldeutschland gab im Ausland zu Spekulationen Anlaß, ob
man Deutschland noch besuchen könne.
Nach gut einem Jahr, im Juli 2007, stelle sich im Prozeß heraus, daß die beiden
Verdächtigen unschuldig waren. Durch die vorschnelle Fokussierung auf
rechtsextreme und rassistische Täter, werden wohl die wirklichen
Täter kaum mehr zu ermitteln sein.
Zwischenzeitlich hatten sich ähnliche Vorfälle ereignet, die aber von den Medien als
untauglich für Kampagnen ausselektiert wurden. Dies ist stets der Fall, wenn die Täter
Ausländer sind.
Die Medien im Prozeß gegen Wiese
In München herrscht ein inniges Verhältnis zwischen der Journaille und der Justiz. Die
Gerichtsreporter können wie Polizeibeamte oder Angestellte des Gerichts
ohne Kontrollen das Gebäude betreten oder verlassen. Sie können ungehindert von
Beschuldigten und Zeugen und Besuchern Fotos machen und während der Verhandlung
Nachrichten per Funktelefon absetzen oder empfangen. Sie sind im Besitz von
Ermittlungsakten der Staatanwaltschaft und können schon mal bei Bedarf in den Unterlagen
der Staatsanwälte blättern. Sie haben eigene Aufenthaltsräume und plaudern mit Richtern
und Staatsanwälten auf den Fluren. Wie ist diese privilegierte Stellung zu erklären?
Können die Gerichte sich gegenüber den Medien noch als unabhängig bezeichnen?
Es sind mitunter schmuddelige Gestalten, die da beim Prozeß gegen Wiese und seiner Gruppe
auf den Pressebänken sitzen: Georg Gomolka von Bild-München, Alexander Krug, der sich
mitunter als Jörg Schallenberg vorstellt und besonders tendenziös für die
Süddeutsche Zeitung berichtet, Torsten Huber und Ralph Hub für die
Abendzeitung und Bettina Link von tz bzw. Münchener
Merkur. Eine Sonderstellung nimmt der 1973 in Ellwangen geborene Tobias-Raphael
Bezler ein, der bei allen Prozessen bis zur letzten Minute ausharrt und einen
Presseausweis des Bayerischen Rundfunk mit sich führt. Er berichtet für die linksextreme
Antifa und für die Anprangerungs-Zeitschrift "Der rechte Rand", tingelt aber
auch als Robert Andreasch mit Vorträgen über die Braune Armee-Fraktion durch
Land.
Die Journalisten sind hochmotiviert, wenn
es gegen Rechts geht. Beim Plädoyer der Verteidigung sind sie empört als der
Statzberger-Anwalt mit kühler Logik die Anklage zerpflückt. Alexander Krug wirft empört
seinen Kugelschreiber auf Blatt und schüttelt den Kopf. Es kann nicht sein, was nicht
sein darf.
Aber immerhin: Diese Gestalten können als bezahlte Schreiberlinge des Großkapitals der
Justiz den Kurs vorgeben.
© Ulf Bergmann