Dossier

 

Die Bombe des Günther B.

Oder: Mit welchen Tricks die CSU 2003 nochmals die Wahl gewann

Diesmal wird es eng für die CSU. Nach verschiedenen Umfragen liegt die mehrheitsgewohnte Partei, wenige Wochen vor der bayerischen Landtagswahl am 28. September 2008, unter 50 Prozent. Allein der Gedanke, einen Koalitionspartner für die Regierungsmehrheit suchen zu müssen, treibt die Schweißperlen auf die Stirn der CSU-Oberen.
In keinem anderen Bundesland hat sich eine Partei aufgrund langjähriger Herrschaft den Staat derartig zur Beute gemacht wie die CSU in Bayern. Doch 20 Jahre nach dem Tode ihres einstigen Übervaters Franz-Josef-Strauß sind die „Christsozialen“ in einem armseligen Zustand. Das Tandem Huber-Beckstein ist außerstande der CSU als Integrationsfiguren zu dienen. Dies fällt um so mehr ins Gewicht, als die CSU-Führung in keinem Politikfeld mehr den Ton angibt. Die Machmaschine stottert. Posten und Mandate sind bedroht. Machtverlust ist das Letzte, was die CSU-Funktionäre ihrer Parteiführung verzeihen.

Da ist es doch mal ganz interessant, nachzufragen wie die Position der CSU-Führung vor der letzten Landtagswahl im Jahre 2003 war und mit welchen Tricks sie ihre Macht damals nochmals retten konnte. Auch damals hatte die Partei einige Probleme. Ihr hölzerner Chef und bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber war 2002 als Kanzlerkandidat gegen Gerhard Schröder gescheitert und hatte bereits erste Akzeptanzprobleme bei der Basis. Dazu kam die Stimmenkaufaffäre, die im Sommer 2003 als „Baretti-Affäre“ die Schlagzeilen beherrschte. Da hatte der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Günther Beckstein eine rettende Idee...
 
Lesen sie auf den folgenden Seiten fast unglaubliche Geschichten von Amtsmißbrauch, Rechtsbruch, Vetternwirtschaft und Korruption. Mit der Gewaltenteilung ist es nicht weit her in Bayern. Der Rechtsstaat ist da nur noch Fassade und die verfassungsmäßigen Grundrechte sind bedroht. Am Ende werden Sie sich fragen, ob die Unterschiede zwischen den Schwarzen unter Robert Mugabe in Simbabwe und den Schwarzen in Bayern nur gradueller Natur sind.
 
  

 

Der Fall Beckstein-Wiese

Die „Bombe“

Am 9. September 2003 platzte die Bombe: Der Bayerische Rundfunk berichtet in den Vormittagsstunden von Verhaftungen in der Münchener Neonaziszene und von einem geplanten Bombenanschlag, der damit vereitelt worden wäre. Noch am gleichen Tag übernehmen die deutschen Fernsehsender die Meldung. Bei Rechtsextremisten in München seien 14 Kilo Sprengstoff gefunden worden, es habe sechs Verhaftungen gegeben. Der Kopf der Gruppe sei der „gefährliche Rechtsextremist“ Martin Wiese, Chef des „Aktionsbüro Süd“. In den darauffolgenden Tagen überschlagen sich die Printmedien: „Nazi plante Bombenanschlag“ (Abendzeitung), „Anschlag auf Oktoberfest geplant?“ (Bildzeitung), „Das Ziel war Mord und Totschlag“ (Süddeutsche Zeitung), „Ganz München steht unter einem großen Schock“ (Augsburger Allgemeine). Ein Mann hat jetzt seinen großen Auftritt: Innenminister Günther Beckstein. Er spricht davon, daß eine große Gefahr in letzter Sekunde vereitelt werden konnte und daß die Bürger jetzt beruhigt auf dem bevorstehenden Oktoberfest ihre Maß Bier trinken könnten. Er dankt seinen Polizeibeamten für ihren schnellen und entschlossenen Zugriff und er warnt vor der rechten Gefahr. „Beckstein warnt vor Neonazi-Terror“ und „Beckstein: Kampf den Nazis“ – so die Überschriften dieser Tage. O-Ton, Beckstein: [Der Anschlag ist...] „in einer Kriminalität, wie sie nach dem Krieg wohl das Scheußlichste ist, was man sich vorstellen kann.“ O-Ton, Christian Ude, SPD-Oberbürgermeister von München: „Jetzt geht es um hochkriminellen Terrorismus.“

Inzwischen sind in den Zeitungen die einschränkenden Worte wie „mutmaßlich“ und „angeblich geplant“ aus der Berichterstattung verschwunden. Durch die „Anschlagpläne der Neonazis“ sei auf München „wieder ein Schatten gefallen“, der durch die „Solidarität mit unseren jüdischen Mitbürgern“ beseitigt werden müsse.
Noch Wochen und Monate später war die Sache gut für typische Schlagzeilen: „Marienplatz: Neo-Nazi (17) plante Selbstmordanschlag“ (Abendzeitung), „Schockierende Neonazi-Pläne: Er wollte Isarkanal sprengen“ (Bildzeitung), „Terror-Anschlag bei Grundsteinlegung des Jüdischen Zentrums“ (Abendzeitung), „Wiese wollte Polizisten „umblasen“ (Süddeutsche Zeitung), „Münchner Neo-Nazis: Seine Schergen packen aus“ (tz), „So wurde ich zur Nazi-Braut“ (Abendzeitung), „Wiese hätte die Bombe gezündet“ (Münchner Merkur) usw.
Noch heute vermitteln die Medien den Eindruck, es sei ein Anschlag auf die Baustelle des Jüdischen Zentrums am St.Jakobs-Platz in München geplant gewesen. Tatsächlich gab es keinen geplanten Bombenanschlag. Die ganze Sache war eine gewaltiger Propagandacoup des bayerischen Innenministeriums. Daß er bis heute seine Wirkung tut, konnte nur unter der willfährigen Mitwirkung von Polizei, Justiz und Medien gelingen.

 
Was war geschehen?

Nach dem Fiasko des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens 2002 hatten die Hauptbeteiligten Günther Beckstein (Innenminister in Bayern) und Otto Schily (Innenminister des Bundes) noch versprochen, keine Agenten mehr in die Führungskader rechter Organisationen einzuschleusen. Doch Beckstein ließ noch im Jahre 2002 den Agenten Didier Francis Paul Magnien in die Führung jenes "Aktionsbüros Süd" einschleusen, das er am 9. September 2003 (zwei Wochen vor der bayerischen Landtagswahl) mit großem Medienspektakel als "Braune-Armee-Fraktion" hochgehen ließ. Becksteins Agent hatte dort die Vorarbeit für jene Inszenierung geleistet, die das bayerische Innenministerium von langer Hand geplant hatte.
 
Drei Fliegen mit einer Klappe, könnte man sagen. Im Sommer 2003, nur wenige Wochen vor der Landtagswahl am 21. September, beherrschten noch die Schlagzeilen der sogenannten Baretti-Affäre (Urkundenfälschung eines CSU-Stadtrates) und die Stimmenkaufaffäre der Münchener CSU die Titelseiten der Münchener Zeitungen. Das war „schlechte Presse“ für die sieggewohnte Partei. Die CSU brauchte ein Ablenkungsmanöver. Mit dem „gerade noch rechtzeitig aufgedeckten Sprengstoffanschlag auf das Jüdische Zentrum“ erfolgte der „Befreiungsschlag“. Zudem konnte sich die CSU kurz vor der Wahl wieder in ihrer Lieblingsrolle, als Sicherheits- und Ordnungspartei präsentieren. Und fast genauso wichtig: Am jüdischen Zentrum wurde fortan keine öffentliche Kritik mehr geäußert. Unliebsame Personen und Organisationen wurden diskreditiert und ausgeschaltet.
 

 

Agent als Stichwortgeber

In der ARD-Sendung „Report Mainz“ vom 26.7.2004 wurde Becksteins Mann Didier Magnien wie folgt zitiert: „Wenn ich über den Marienplatz gehe, dann stelle ich mir vor, wie toll es wäre, wenn so ein Ding hochgeht und 2000 Leute draufgehen.“ So sprach der Agent des bayerischen Innenministeriums – in (vom Innenministerium) abgehörten Räumen. In den Medien wurde später diese Äußerung den „Neo-Nazis“ zugeschrieben.
Wieses Anwältin Anja Seul in der gleichen Sendung: „Der V-Mann hat Wiese eine Menge erzählt und beigebracht, was Wiese noch nicht wußte. Und hat insofern nicht nur Wiese inspiriert und geprägt, sondern mittelbar über Wiese selbstverständlich auch diese ganze Gruppierung. Denn Wiese hat alles, was er da neu erfahren hat, postwendend an die Gruppe weitergegeben.“

Der frühere Bundesinnenminister Gerhard-Rudolf Baum sagte dazu: „Er hat eine sehr aktive Rolle übernommen und nicht gewartet, was die anderen machen, um es dann seinem Auftraggeber zu offenbaren. Er hat nicht nur mitgemacht, er hat gemacht. Er war in vieler Hinsicht der aktive, der treibende Teil, der Organisator, das Gehirn der Truppe. Und ich meine, so weit darf ein V-Mann nicht gehen.“
Und was sagte Beckstein dazu? O-Ton von Innenminister Günther Beckstein in der gleichen Sendung:
»Zunächst ist es auch nach meinen Informationen richtig, daß er von einem Bum gesprochen hat. Allerdings in Zusammenhang mit Phantasien über eine europaweite Revolution, also von irgendwelchen Dingen die nicht ganz einer realistischen Betrachtungsweise entsprechen. Man muß sich darüber klar sein, ein V-Mann hat nicht die ethische Klarheit, die ich von einem Kardinal oder einem Bischof erwarte, sondern er ist jemand, der in der Szene mitschwimmt.«
Wer einen derartigen Unsinn daherstammelt hat etwas zu verbergen. Die angeblichen Anschlagspläne stammten nicht aus der Gruppe um Martin Wiese sondern allem Anschein nach aus Becksteins Innenministerium. Alle Stichworte und Vorschläge in diesem Sinne gingen von Becksteins Agenten Didier Magnien aus. Magnien hatte Zugang zum Wohnbereich und zum Computer von Martin Wiese. Auf der Handgranate, deren Herkunft bis heute nicht geklärt ist, befinden sich seine Fingerabdrücke. Mit seinen Aussagen vor Gericht am 16.02.2005 bestätigte er seine maßgebliche Rolle bei den sog. Anti-Antifa-Aktivitäten der Gruppe, welche dem Gericht dann als Begründung für eine „terroristische Vereinigung“ herhielt. Er war es gewesen, der den Vorschlag machte, Polizisten „umzublasen“. Er machte den Vorschlag, im Ausland mit scharfen Waffen zu schießen. Er soll sogar von Wiese verlangt haben einen Menschen zu töten, nur dann könne er ihm rückhaltlos vertrauen. Zudem ist seinen Aussagen klar zu entnehmen, daß er das Innenministerium stets umgehend über alle Aktivitäten der Gruppe unterrichtete. All diese Fakten, die im Prozeß zur Sprache kamen, sind in den Medien sorgfältig unterschlagen worden. Auf die Rolle der Medien kommen wir aber noch.

Es ist nicht das erste Mal, daß eingeschleuste Agenten auftragsgemäß als Provokateure und Stichwortgeber agieren. Magnien erhielt für seine Tätigkeit als Agent und Provokateur vom bayerischen Staat größere Geldbeträge. Das Bayerische Innenministerium verhinderte mit einer Sperrerklärung eine Vorladung des V-Mann-Führers von Didier Magnien. Am 3. Februar 2004 erteilt Lothar Gold, Präsident des „Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz“ seinem Agenten eine beschränkte Aussagegenehmigung (siehe unten).

 

 

Innenminister Günther Beckstein, heute Ministerpräsident in Bayern, war über alle Vorgänge persönlich informiert. Didier Magnien war Führungsfigur der „Kameradschaft Süd“.

 

Der Einsatz von Agenten und Provokateuren entspricht üblicher Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist immer die Frage zu stellen: Wem nützt es?
So hat sich erst im April 2008 ein Angeklagter im Prozeß um die verbotene rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida vor Gericht als Informant des polizeilichen Staatsschutzes zu erkennen gegeben. Nach Aussagen des 40-Jährigen begann der Kontakt bereits mehrere Monate vor Gründung der Kameradschaft, die Anfang März 2006 erfolgte. Er habe Mitarbeitern der Staatsschutzabteilung bei der Chemnitzer Polizei per SMS Hinweise über Aktivitäten der Gruppierung gesendet und auch Fotos übergeben, sagte er beim zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Dresden. Zudem sei er regelmäßig mit den Beamten zusammengetroffen.

 
ARD „Report Mainz“ berichtet am 26.07.2004: » Ein Kronzeuge im Verfahren nennt ihn das "zweite Gehirn" der Gruppe. Kurz bevor Wiese Chef der Kameradschaft wurde, lernte er Didier kennen. Der V-Mann war zuvor viele Jahre ein Anführer in der französischen Faschistenszene. Nach Wieses Aussage hat Didier damit geprahlt Fremdenlegionär und Waffenhändler gewesen zu sein, eine Detektivausbildung zu haben.
O-Ton, Anja Seul, Rechtsanwältin von Martin Wiese:
„Wiese stellte also fest, daß er zwar keine Kenntnisse hatte, wie man Leuten hinterherspioniert, wie man sie verfolgt, wie man Adressen sammelt, wie man an Adressen herankommt, daß man jemanden auch fotografieren kann, wie man ein Register anlegt, all diese Dinge. Und der V-Mann wußte eben darüber Bescheid und hat Herrn Wiese peu à peu erklärt, wie so was geht.“
Und Didier hat tatsächlich linke Einrichtungen in München ausspioniert. Er hat politische Gegner ausgekundschaftet, die Informationen an Wiese weitergegeben. Mit dieser Spitzeltätigkeit habe sich der V-Mann aber nicht strafbar gemacht, sagt Innenminister Beckstein.
O-Ton, Günther Beckstein, CSU, Innenminister Bayern:
„Er wurde eng geführt. Er hat sich an die Vorgaben präzise gehalten. Diese Vorgaben heißen, daß er sich nicht an Straftaten beteiligt, aber über fremde Tatplanungen sorgfältig berichtet.“
Doch wahr ist: Didier verstrickte sich in Straftaten. Das geht aus den Akten des Generalbundesanwalts hervor. Didier fuhr Wiese und einen Kumpanen im April 2003 in seinem Auto nach Güstrow. Dort besorgte sich Wiese illegal sechs Pistolen und Munition.
Didier wußte das. Anschließend fuhr er ihn wieder mit den Waffen zurück. Nach Zeugenaussagen soll er Wiese geraten haben, bei einer Polizeikontrolle die Polizisten einfach umzublasen.
Und schließlich war es Didier, der die Idee eines Bombenanschlags auf den Marienplatz ins Spiel brachte. Mehrmals, wie Zeugen aus Wieses Umfeld sagen. Wieses Stellvertreter Alexander Metzing zitiert ihn so:
Zitat: „Wenn ich über den Marienplatz gehe, dann stelle ich mir vor, wie toll es wäre, wenn so ein Ding hochgeht und zweitausend Leute draufgehen.“
In den Akten aber ist davon nur am Rande die Rede.
O-Ton, Anja Seul, Rechtsanwältin von Martin Wiese:
„Das Interessante an der Rolle dieses V-Mannes, in Verbindung mit den Sprüchen vom großen Bum, ist, daß es so gut wie nicht beachtet wird. «
 
Am 4. Februar 2004 hebt der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Hebenstreit den Haftbefehl gegen Magnien vom 12. September 2003 auf. Magnien taucht sofort in das Zeugenschutzprogramm des Innenministeriums ab. Nur am 16.02.2005 sollte er noch einmal, mit angeklebten Bart, Brille und Perücke und unter strenger Bewachung von LKA-Beamten, vor Gericht erscheinen. Im Kreuzverhör erwies er sich dann eher als ein Zeuge der Verteidigung als der Staatsanwaltschaft. Doch diese hatte bereits für die darauffolgende dreiwöchige Prozeßpause ihren „Deal“ vorbereitet.
Zuerst aber wollen wir aber noch die Gründe für „Becksteins Bombenanschlag“ untersuchen.


 
Die Gründe für Becksteins Coup

Die Geschichte vom Anschlag auf das geplante jüdische Zentrum am St. Jakobs Platz in München war von Anfang an getürkt. Das Ziel war eine politische Kampagne, die jeden Widerstand gegen das in München unbeliebte jüdische Zentrum im Keime ersticken sollte. Daher auch die auffällige Einbeziehung der Bürgerinitiative „Demokratie Direkt“ und des Republikaner-Stadtrates Weinfurtner gleich zu Beginn der Schmuddelkampagne.
Von dieser Seite wurden durchaus berechtigte Bedenken gegen das monströse Synagogen-Projekt artikuliert. Gleich mit der Bekanntgabe der Verhaftung Wieses lancierte der stellvertretende bayerische Verfassungsschutz-Chef Franz Gruber entsprechende Verdächtigungen, die vom Bayerischen Rundfunk, der in Bayern als CSU-Haussender gilt, sofort verbreitet und danach von der Presse begierig aufgegriffen wurde. Gruber brachte in einem Atemzug mit „Sprengstoff“ und „Festnahmen“ den Hinweis, daß Wiese bei „Demokratie Direkt“ tätig gewesen sei, was einige Zeitungen dazu brachte, sogar von einer Mitgliedschaft Wieses in diesem kommunalpolitischen Verein zu schreiben. Genauso war es auch beabsichtigt. Der Verein sollte kriminalisiert werden, da er in München bestimmte einflußreiche Kreise gestört hatte.
 
 
Gewaltiges Synagogenprojekt gegen den Willen der Bürger

Das neue jüdische Zentrum am St. Jakobs Platz in Herzen Münchens stieß von Anfang an auf große Bedenken der Bürger. Mitten in der Altstadt sollte ein 60 Millionen Euro teures Projekt mit Synagoge, Konferenzräumen und Museum für die rund 8000 Juden in München entstehen. Mit dem Projekt verloren die Altstadtbürger auch ihren Luftschutzbunker, der im Zweiten Weltkrieg vielen Menschen das Leben gerettet hatte. Direkt neben dem Zentrum befindet sich das Stadtmuseum, ein Altenheim und eine stark frequentierte Geschäftsstraße. Mit Anträgen vom 05.11.2002 und 07.01.2003 hatte der damalige Republikaner-Stadtrat der bayerischen Landeshauptstadt Johann Pius Weinfurtner ein Sicherheitskonzept angemahnt und gegen große Anfeindungen seiner Stadtratskollegen auf die Gefahrenlage hingewiesen. Auch in der Zeitung der Bürgerinitiative „Demokratie Direkt e.V.“ München Direkt wurde mehrfach auf die prekäre Sicherheitslage aufmerksam gemacht (November-Ausgabe 2002: „Der St. Jakobsplatz darf nicht zum Hochsicherheitstrakt werden. Für eine Lösung, die dem Frieden dient“ – siehe unten). In der Ausgabe vom 16./17. November 2002 (Seite 60) schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ im Zusammenhang mit dem „Jüdischen Zentrum“ von einer „Festung mit Panzersperre“.
 
Im Verlauf des Jahres 2003 wurde der Widerspruch lauter und kam auch in Bezirksversammlungen zum Ausdruck. Das alles sehr zum Mißfallen der CSU-Staatsregierung und der SPD-Stadtführung, die das Projekt der Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Charlotte Knobloch bereits fest zugesagt hatten.
 
Es bestand Handlungsbedarf. Da war ein geplanter Anschlag auf die Grundsteinlegung am 9. November 2003 natürlich „die Lösung“. Jeder Widerspruch wäre dann vom Tisch. Genauso kam es auch. Die Gruppe „Demokratie Direkt“ löste sich Ende 2003 auf. Gegen Stadtrat Weinfurtner setzte ein politisches Kesseltreiben ein. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude scheute sich nicht, den honorigen Weinfurtner in die Ecke von Sprengstoffattentätern zu stellen. Die Münchener Schmuddelpresse, zu der Ude aus seiner Volontärszeit bis heute beste Kontakte unterhält, unterstellte dem Diplomingenieur Weinfurtner sogar die Zündvorrichtung konstruiert zu haben. Weinfurtner ist nicht zuletzt aufgrund dieser schäbigen Kampagnen im Sommer 2005 66-jährig an einem Herzleiden gestorben.

 

 Mehrere Tausend Exemplare der Zeitung „München Direkt“ wurde Ende 2002 verteilt und sorgten für Verärgerung in einflußreichen Kreisen Münchens

 

 

Die Gruppe um Wiese war unbequem und sollte zerschlagen werden

Ein weiterer Grund für den erfundenen Sprengstoffanschlag war die Virulenz der Neo-Nazi-Gruppe um Martin Wiese. Die Münchener Polizei hatte mit der Gruppe, die immerhin bis zu 60 Personen umfaßte, alle Hände voll zu tun. Mit Aktionen gegen die Anti-Wehrmachtsausstellung in München (2002), gegen den Irak-Krieg (Frühjahr 2003) und ihren Auftritten auf Wahlkampfveranstaltungen der großen Parteien machte sich die Gruppe zunehmend unbeliebt. Da gab es etwa den Disput, den Wiese mit dem SPD-Spitzenkandidaten Franz Maget auf einer SPD-Veranstaltung am Rotkreuzplatz hatte, wobei sich Maget schließlich der Diskussion entzog und hinter einem Kaffeeautomaten versteckt haben soll. Später verkaufte Maget der Presse die Diskussion mit Wiese, in der Form, er habe Wiese die Leviten gelesen.
 
Da viele Aktionen am Wochenende oder abends stattfanden, wurden stets Polizeikräfte gebunden. Die Gruppe unterlag der permanenten Überwachung des Staatsschutzes (Kommissariat 14 beim Polizeipräsidium München). Der Staatsschutz wußte, aufgrund längerer Beobachtungen, daß Wiese mit Waffen handelte um Geld zu verdienen. Beckstein: „Wir hatten zeitweilig bis zu 30 Spezialbeamte gegen Martin Wiese im Einsatz und konnten mit dem IMSI-Catcher alle Telefonate abhören.“ Wiese war arbeitslos, hatte kein Geld und kein Auto. Wiese hatte auch keinen Führerschein. Bei der Beschaffungsfahrt für den Sprengstoff im Mai 2003 saß deshalb der Agent aus dem Hause Beckstein am Steuer des Fahrzeuges. Die Herrschaften aus dem bayerischen Innenministerium wußten also seit Mai 2003 wo sich welches Material befand. Sie hätten gleich zugreifen können, etwa aus Gründen des Brandschutzes. Doch man brauchte noch eine passende Geschichte dazu.
 
 
Ablenkung von CSU-Affären
 
Die Münchner CSU war 2003 unter der Führung der Strauß-Tochter und damaligen Kultusministerin Monika Hohlmeier, in einer Skandal-Serie verstrickt. Jung-Karrieristen wie Joachim Haedke (MdL), Christian Baretti und Rasso Graber standen für kriminelle Machenschaften in der örtlichen Parteiführung: Stimmenkauf, Vorteilsnahme, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung. Doch diese Herren waren dann nur Bauernopfer. Die Drahtzieher saßen anscheinend ganz oben, in der Staatskanzlei des damaligen Ministerpräsidenten und Parteichefs Edmund Stoiber.
 
Im Münchener Ortsverband Trudering waren in den Jahren 2001/2002 für neue Mitglieder 500 Euro pro Kopf gezahlt worden. Die Mitglieder wurden gebraucht, um dem altgedienten Landtagsabgeordneten Heinrich Traublinger, einem treuen Gefolgsmann Edmund Stoibers, trotz dessen Basisferne eine Mehrheit in den parteiinternen Abstimmungen zur Landtagskandidatur zu sichern.
 
Organisator des groß angelegten Mitgliederkaufs war der CSU-Landtagsabgeordnete Joachim Haedke. Nach einem Bericht der WELT vom 22. Mai 2005, hat die damalige Bezirksvorsitzende Monika Hohlmeier (Duzfreundin von Haedke) von alledem gewußt. Pikant: Das Geld für den Stimmenkauf habe Curt Niklas gebracht, CSU-Kreisvorsitzender im Münchner Süden, der auch anderweitig auffiel: Er ist Empfänger eines dubiosen Kredits über etwa 35 000 Euro, den ihm der in Augsburg wegen Steuerhinterziehung angeklagte Max Strauß vor Jahren gewährte und von dem Niklas bis heute nichts zurückbezahlt hat.
 
Im späteren Prozeß gegen die CSU-Funktionäre Baretti und Graber (beide wurden zu mehreren tausend Euro Geldstrafe verurteilt) war dann auch von „mafiösen Strukturen“, von einer „Skrupellosigkeit des Vorgehens“ und von „hemmungslosen Machtstreben“ die Rede. Alle diese Eigenschaften scheinen die jungen CSU-Karrieristen von ihrem obersten Boss Edmund Stoiber gelernt zu haben. Monika Hohlmeier wurde alsbald von ihrem Posten als Bezirksvorsitzende und Ministerin abgelöst. Eingeleitet hatte sie diese Entwicklung wohl mit der Fehleinschätzung ihrer innerparteilichen Machtbasis. Sie hatte gemeint, auf einer CSU-Vorstandssitzung mit Dossiers drohen zu können, die sie „von jedem von euch“ gehabt haben soll. So geht es zu, in der CSU-Führung und im Kabinett.
 
Wie schon gesagt: Im Sommer 2003 war die Presse nicht gut für die CSU.
 

Die beschämende Rolle von Polizei und Justiz

Die Polizeiarbeit war im Fall Beckstein-Wiese von den Vorgaben aus dem CSU-Innenministeriums geprägt. Die maßgeblichen Beamten waren von Anfang an auf das vorgegebene Ergebnis fixiert: „Wiese und seine Gruppe plante einen Anschlag auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Zentrums“. Alle Aussagen wurden mit psychologischen Druck, u.U. auch Manipulation und gezielter Falschinterpretation in die gewünschte Tendenz gebracht. Auch als die erfahrenen Ermittler längst erkannten, daß an der Geschichte nichts dran war, arbeiteten sie im Sinne ihres obersten Dienstherren, des damaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Günther Beckstein, weiter. Unter Druck zustande gekommene Geständnisse und manipulierte Aussagen werfen ein Zwielicht auf die Polizeiermittler. Im Kreuzverhör der Verteidigung am 8. Dezember 2004 mußten einige von ihnen zugeben, daß sie mit Lügen und Psychodruck gewünschte Aussagen erzwangen, die dann im Prozeß von den Beschuldigten wieder revidiert wurden.
Der eigentliche Skandal ist aber, daß die Justiz, die eigentlich unabhängig sein und derartige Machenschaften korrigieren sollte, bei dem Possenspiel von A bis Z mitgewirkt hat.

Für die Justiz bestand die Aufgabe darin, durch Politik und Medien bereits vorverurteilte Angeklagte zu möglichst langjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Es durfte nicht sein, daß Wiese angesichts der zu einem Berg aufgetürmten Vorwürfen, nur wegen des einzigen haltbaren Anklagepunktes – des unerlaubten Waffenbesitzes – zu zwei Jahren Haft verurteilt wird. Nachdem der Vorwurf des Sprengstoffanschlages nur aus politischen Spekulationen und Pressekampagnen bestand, jedenfalls nicht annähernd „gerichtsfest“ war, mußte der Anklagepunkt der „terroristischen Vereinigung“ herhalten um eine langjährige Verurteilung zu erwirken. Dabei bediente sich die Justiz eines Schmierentheaters zu einem Zeitpunkt, wo sich Richter und Staatsanwälte längst im Klaren waren, daß an dem „geplanten Anschlag“ nichts dran war. Alle Angeklagten wurden stets mit Blaulichtkorso nach München gebracht und in Fuß- und Handfesseln zu den Gerichtsverhandlungen geführt. Im Gerichtsgebäude an der Nymphenburger Straße, nur wenige Meter von der CSU-Parteizentrale entfernt, wurden pompöse Sicherheitskontrollen durchgeführt, als säße Bin Laden persönlich auf der Anklagebank. Doch der Prozeß konnte auf derartige theatralische Effekte nicht verzichten.
 
Die Justiz am Gängelband von Medien und Politik. Bevor die geradezu grotesken und beschämenden Mechanismen am Bayerischen Obersten Landesgericht im Verfahren 6 St 006/04 beschrieben werden, sollen erst die Fakten sprechen.

 
Wie war die Faktenlage?

Der Fall Beckstein-Wiese hat von Anfang an viele Fragen offen gelassen, die weder vor Gericht noch in den Medien behandelt worden sind.
Neben Wiese wurden am 9. September auch die anderen Bewohner der Wohnung in der Landsberger Straße festgenommen. Einige Bewohner, die ja auch zur „Braunen Armee-Fraktion“ gehören sollten, wurden nach den Verhören im Polizeipräsidium wieder freigelassen. Die 17-jährige Monika S., die am 15. September wegen der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ festgenommen wurde, wurde ebenfalls zunächst wieder freigelassen, ohne dies zur Flucht zu nutzen.

Viele Fragen blieben offen: Warum beseitigt der Hauptverdächtigte das belastende Material nicht, obwohl er wußte, daß die Polizei ihm auf den Fersen war. Warum flüchtet der Hauptverdächtige nicht, wo doch seine Wohnung bereits mehrfach durchsucht wurde und seine Observierung bereits nicht mehr zu übersehen war? Warum bespricht er Einzelheiten über einen angeblichen Anschlag am Telefon, obwohl er wußte, daß dieses abgehört wird (laut Innenministerium stammen die Hinweise von den angeblich geplanten Anschlagszielen aus abgehörten Telefongesprächen)? Warum macht Wiese eine 17-seitige Ausarbeitung über die Wohnungsnot in München, die er zwei Tage vor seiner Verhaftung vorträgt, wo er doch mit einer Anschlagsplanung beschäftigt sein soll? Vieles paßt nicht zusammen.
 
Wiese hatte zwar mit anderen Gruppenmitgliedern Sprengstoff und Munitionsteile im Mai 2003 von Brandenburg nach München geschafft. Dies aber nicht um damit einen Anschlag zu machen, sondern um das Zeug an „Liebhaber“ (die gibt es tatsächlich) weiterzuverkaufen. Der sich latent in finanziellen Nöten befindliche Wiese hatte bereits für einen Auftraggeber Faustfeuerwaffen besorgt und diese gegen Provision abgeliefert. Der Zeuge und Waffenbeschaffer Andreas Joachim aus Brandenburg beschrieb in einer Stelle der Vernehmung, daß Wiese ihm eine unansehnliche Mauser-Pistole zum „aufpäppeln“ gegeben habe, damit sie sich besser verkaufen ließe.
 
Hätte Wiese und seine Gruppe tatsächlich vorgehabt die Grundsteinlegung am Jakobsplatz am 9.11.2003 mit Sprengstoff zu verhindern, dann ist nicht erklärlich, weshalb die Gruppe bis zu ihrer Verhaftung am 09.09.2003 dann nach der Beschaffung des „Materials“ keine weiteren Aktivitäten für eine Anschlagsvorbereitung entwickelt hat.
 
So wurden alle Computer der Gruppenmitglieder sichergestellt und ausgewertet. Auf keinem der Computer fanden sich z.B. Anleitungen zum Bau von Bomben oder Erläuterungen zum Umgang mit Sprengstoff. Es würde naheliegen, wenn sich die Gruppe tatsächlich ernsthaft mit einem Anschlag beschäftigt hätte, daß man sich dann Seiten im Internet zur Thematik Sprengstoff und Munition heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt hätte. Tatsächlich gab es hierfür bei den Sicherstellungen keine solche Hinweise. Da von der Gruppe aber, außer Maik P., niemand einen Militärdienst abgeleistet hatte, hatten die Gruppenmitglieder keine Ahnung wie man mit den in Brandenburg eingesammelten Material eine sprengfähige Ladung konstruieren könnte. Abgesehen davon war der größte Teil des Materials (ca. 90 Prozent) auch ungeeignet, da es aus „Übungsmunition“, genau gesagt, aus Gips und Bitumen bestand.
 
Selbst wenn ein Gruppenmitglied bei der Bundeswehr gewesen wäre, wäre ihm dort nicht das notwendige wissen zum Bombenbau vermittelt worden. Sogar bei Pioniereinheiten der Bundeswehr wird nicht das Wissen vermittelt, wie man aus TNT, Zündschnüren, Schwarzpulver und anderen Utensilien eine Bombe bastelt. Insofern war die Gruppe darauf angewiesen, sich Fachwissen zu diesem Thema anzueignen. Derjenige der in der Gruppe noch das meiste Fachwissen zu diesem Thema hatte, war der V-Mann des Verfassungsschutzes, Didier Magnien, von dem bekannt war, daß er in Frankreich bei den Fallschirmjägern war und von dem es gerüchteweise hieß, daß er bei der Fremdenlegion gewesen sein soll. Didier Magnien, der sozusagen als das „zweite Gehirn“ von Wiese bezeichnet werden könte (so eng und vertrauensvoll war die Zusammenarbeit), hat ausgesagt, daß er aber von Martin Wiese niemals zum Umgang mit Sprengstoff befragt wurde. Auch gibt es keinen Hinweis dafür, daß Wiese bei der Sprengstoffbeschaffung im Mai 2003 etwa den Zeugen Kuhnt, der ihm eine Rohrbombenhülle gab, gefragt hätte wie denn dieses Rohr tatsächlich als effektive Bombe verwendet werden könnte. Solche Nachfragen von Wiese haben die Zeugen Kuhnt und Zietal aber verneint. Wiese hätte dort auch fragen können, ob etwa der Zeuge Andreas Joachim ihm aus dessen umfangreicher Zündersammlung einen passenden Zünder mitgeben könnte. Alles das fand nicht statt.
 
Insofern hatte Martin Wiese kein Wissen für einen Bombenbau. Aus der Panzerfaust, die in Brandenburg aufgesägt wurde, wurde zwar ein funktionsfähiger Zünder herausgenommen, diesen aber hat nicht Wiese an sich genommen sondern der Zeuge Andreas Joachim, der mit derartigen Teilen handelte.
 
Der Gruppe um Wiese war auch noch vier Monate nach Besitzerlangung des „Materials“ bis zur Verhaftung im September 2003 nicht bekannt, daß sich in der Tasche nur ca. 1000 Gramm Sprengstoff befanden. Als Alexander Maetzig und Ramona S. die Wohnung wechselten, wurde die Tasche im Keller vergessen und erst auf Vorhalt der Vermieterin abgeholt. Die Gruppe um Wiese hat sich dann auch nicht ansatzweise bemüht den Besitz der Tasche zurückzuerlangen, nachdem die Tasche von Alexander Maetzig mitgenommen wurde und sich seitdem in einem Versteck in der Arbeitsstelle des bereits am 19. Juli 2003 wegen einer Schlägerei verhafteten Alexander Maetzig befand. Lediglich der Agent des Herrn Beckstein, Didier Magnien, machte am Telefon den Vorschlag einen Bekannten Maetzigs zu dessen früheren Arbeitsstelle (einer großen Schreinerei) zu schicken, um den genauen Ort der Tasche ausfindig zu machen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von Wiese nicht aufgegriffen.
 
Nach Aussage des Gutachters in der Verhandlung am 20. Januar 2005 hätte mit dem in der Tasche befindlichen Material auch keine funktionsfähige Bombe gebaut werden können. Allein schon die nicht vorhandene Zündvorrichtung hätte dies nicht möglich gemacht.
 
Auch verschiedene (abgehörte) Äußerungen, in dem Sinne, man müsse etwas gegen den „Judenbunker am Jakobsplatz“ unternehmen, geben keine Anhaltspunkte für eine konkrete Planung einer derartigen Tat, da negative Äußerungen über das unbeliebte „Jüdische Zentrum“ in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreitet waren. Der Anklagepunkt „geplanter Bombenanschlag“ war also nicht mehr zu halten, lediglich für durchsichtige Pressekampagnen und für das Plädoyer des Staatsanwaltes taugte er noch.
 
Nach der Vernehmung des Beckstein-Agenten Didier Magnien am 16.02.2005 kam die Anklage in Bedrängnis. Im mehrstündigen Kreuzverhör der Verteidigung bestätigte auch Magnien, daß es keine Anschlagspläne gegeben hat. Alle Vorschläge zur „Professionalisierung“ der Gruppe (Codewörter, PGP-Verschlüsselung, Antifa-Recherche, Beschattungen), bis hin zur Aufforderung sich Waffen zu besorgen, kamen vom V-Mann Magnien. Alle diese Punkte wurden später vom Gericht zur Begründung der „terroristischen Vereinigung“ herangezogen. Da sah es auf einmal recht gut aus für Wiese und seine Mitangeklagten. Am nächsten Prozeßtag wollte Wiese eine Erklärung verlesen. Der Prozeß wurde auf den 8.März 2005 vertagt. Drei Wochen, in der die in die Defensive geratene Staatsanwaltschaft unter Bundesanwalt Steudl ihren bereits angeleierten „Deal“ zum Abschluß bringen sollte. Der „Deal“ ist in der US-Justiz üblich und heiß: Gibst du mir etwas, gebe ich dir etwas. Am 8. März folgten Geständnisse – erkaufte Geständnisse!
 
 
Erkaufte Geständnisse
 
Die Anwälte der beiden Mitangeklagten Alexander Maetzig und David Schulz verlasen gleich zu Beginn der Verhandlung Geständnisse ihrer Mandanten. Ja, es sei so gewesen, wie die Anklage es vorwirft, ja man habe einen Anschlag geplant und man habe eine terroristische Vereinigung mit Umsturzplänen unterhalten. Wiese war wütend und der Herr Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Bernd Steudl lehnte sich zufrieden zurück.
 
Schon von Beginn an wurden die Verfahren gegen Wiese und den weniger belasteten jugendlichen Frauen getrennt. Das Ziel war von den jüngeren Mitangeklagten belastende Aussagen und Geständnisse zu bekommen, die gegen die Hauptangeklagten im Parallelverfahren Verwendung finden sollten. Bei den Verfahren gegen die jugendlichen Frauen saßen die gleichen Staatsanwälte auf der Bank der Ankläger, die Verteidiger aber bekamen keine Einsicht in die Akten der jeweiligen Parallelverfahren. Ein strategischer Vorteil für die Staatsanwaltschaft.
 
Schon in den Parallelverfahren haben also zahlreiche Mitangeklagte „Geständnisse“ oder „Teilgeständnisse“ abgelegt. Den dort Angeklagten wurde dann teilweise sogar schriftlich Bewährungsstrafen vom Gericht zugesichert. Andere Mitangeklagte durften, unmittelbar nachdem sie solche Geständnisse abgelegt hatten, nach eineinhalb Jahren die Untersuchungshaft verlassen, wie dies beim Mitangeklagten Schulz der Fall war. Eine Zeugin und im Parallelverfahren Angeklagte war ebenfalls im Sinne der Anklage geständig und sie mußte hernach neben einer Bewährungsstrafe nicht einmal die Kosten des Verfahrens tragen und wurde diesbezüglich wie nach einem Freispruch behandelt.
 
Auch im Hauptsacheverfahren ist zu bezweifeln, ob die jeweiligen Zeugen bei der Wahrheit geblieben sind, oder ob sie sich selbst und damit auch andere Gruppenmitglieder fälschlich belasteten um eine geringere Strafe zu erhalten. Teilweise sind die Geständnisse auch lediglich so allgemein gehalten, daß darin nur ausgesagt wird, daß alles was in der Anklageschrift steht stimmen würde, wie dies bei den Mitangeklagten Schulz und Maetzing der fall war. Gleichzeitig wurden aber keine Nachfragen zugelassen. Insofern bestand bei diesen „Geständnissen“ keine Möglichkeit durch Nachfragen die Glaubwürdigkeit derartiger Aussagen zu überprüfen.
 
Der eigentliche Beschaffer des Sprengstoffs und in einem Parallelverfahren Angeklagte, Andreas Joachim, bekam eine Bewährungsstrafe, nachdem er Wiese belastet hatte, und dies nachdem ein weiterer Zeuge Joachim als jemand beschrieben hatte, „der seine eigene Mutter verkaufen würde, um nicht in den Knast zu gehen“.
 
 
Dank der aufwendigen Arbeit des Anhörens der abgehörten Telefonmitschnitte durch die Wiese-Anwältin Anja Seul konnte sie belegen, daß der Zeuge Andreas Joachim von Kripobeamten „trainiert“ wurde, um vor Gericht „glaubwürdig“ zu wirken. Im Verhandlungstag am 9. Dezember 2004 bestreitet dies der Joachim. Seine Falschaussage wird vom Gericht hingenommen. Den ausdrücklichen Wunsch der Anwältin, dies zu protokollieren, wird vom 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichtes ignoriert. Joachim taucht in das Zeugenschutzprogramm des Bayerischen Innenministeriums ab.
 
Am 21. Dezember 2004 war der letzte Verhandlungstag mit der sehr rührigen Wiese-Anwältin Anja Seul. Wenige Tage später brach die 35jährige Frau nach einem Restaurantbesuch auf offener Straße zusammen. Diagnose: Schlaganfall – ohne Heilungsaussicht. Zufall? Ist Anja Seul auf etwas gestoßen, was Herrn Beckstein in Schwierigkeiten bringen könnte? Sie hatte seinerzeit mehreren Zeugen gegenüber erklärt, daß sie vermute, in ihrem Büro abgehört worden zu sein. Für derartige Maßnahmen gab es zu dieser Zeit keine gesetzliche Grundlage. Doch Bayern ist dafür bekannt, daß Maßnahmen durchgeführt werden, für die die gesetzlichen Grundlage erst später geschaffen werden.
 
 
Die „Terroristische Vereinigung“ wurde konstruiert
 
Auch beim Anklagepunkt des § 129 a StGB, der „Terroristischen Vereinigung“, taten sich die Richter schwer. Im Verfahren gewann man schnell den Eindruck wie lustlos aber krampfhaft sie an diesem Anklagepunkt festhielten. Da wurde ziellos nach Gesinnungen und Aktivitäten gefragt: „Welche Übungen haben Sie im Wald gemacht?“ oder „Wurde bei Ihren Zusammenkünften auch über Juden gesprochen?“ Jede Spielübung im Wald, jedes Heft eines Waffenmagazins gilt als Indiz für den geplanten Umsturz. Die Richter blättern in ihren Akten und wissen nicht mehr was sie fragen sollen. Aber sie brauchen noch ein paar Fakten um die Urteilsbegründung zu unterfüttern.
 
Am 2. Mai 2005 plädieren die Staatsanwälte als ob sie an den Verhandlungstagen nicht zugegen gewesen wären. Alles entlastende wird ignoriert, alles belastende zu Anklage aufgebauscht. Staatsanwalt Olaf Jurterzenka unterstellte der so genannten Schutzgruppe von Wiese, sie sei zielgerichtet für Anschläge und ähnliche Aktionen trainiert und vorbereitet gewesen. Wiese sei ein „politischer Verführer“, der sich hinter einer „Maske des Friedfertigen“ versteckt habe. Die Schutzgruppe habe Vorbereitungen für einen „Umsturz“ getroffen. Ziel sei die Beseitigung der demokratischen Grundordnung gewesen und die Etablierung eines „nationalsozialistischen Staates“. Die Schutzgruppe als innerer Zirkel der „Kameradschaft Süd“ sei antisemitisch und ausländerfeindlich geprägt gewesen. Wiese habe sie nach zu einer „Elitegruppe“ umfunktionieren wollen, um die „blutige Revolution“ einzuleiten.
Staatsanwalt Christian Ritscher bezeichnete in seinem Plädoyer die Aussagen Wieses, Waffen und Sprengstoff seien zum Weiterverkauf an Militaria-Sammler bestimmt gewesen, als Schutzbehauptungen. Diese Angaben gehörten „ins Reich der Fabeln“, so Ritscher.

Bundesanwalt Bernd Steudl begründete als letzter die Anträge der Anklage. Er bezeichnete die Gruppe als „menschenverachtend“. Sie habe Mord und Totschlag geplant und müsse daher als terroristische Vereinigung eingestuft werden. Steudl forderte für Wiese als Haupttäter acht Jahre Haft. Sein Stellvertreter Alexander Maetzing soll für sechs Jahre hinter Gitter. Für Karl-Heinz Statzberger forderte er viereinhalb Jahr Haft, für den zur Tatzeit erst 20 Jahre alten David Schulz zweieinhalb Jahre Jugendstrafe. Strafverschärfend bewertete Steudl, daß Wiese „nach wie vor der NS-Gesinnung anhänge“. Seine „aggressive Grundhaltung“ ergebe sich nicht zuletzt aus beschlagnahmten Briefen.
 
Am 3. Mai 2005 plädieren die Anwälte. Die Anwälte von Alexander Maetzig und David Schulz plädieren im Sinne des mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelten Deals. Die Anwälte von Martin Wiese und Karl-Heinz Statzberger zerpflücken die Anklage und weisen auf Revisionsgründe – wie dem Parallelprozessen und den ausgehandelten Strafnachlässen bei Belastungszeugen – hin.
 
Am 4. Mai 2005 verkündet der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichtes das Urteil „im Namen des Volkes“. Alle Angeklagten werden der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a Abs.1 Nr.1 StGB) für schuldig befunden. Außer David Schulz werden die Angeklagten auch des „ungenehmigten Erwerbs von Kriegswaffen“ und des „unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“ für schuldig befunden. Keiner der Angeklagten wird wegen der Planung eine Bombenanschlages verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es hierzu: „Es hat keine konkretisierten Anschlagspläne gegeben.“
 
Der bis dato nicht vorbestrafte Hauptangeklagte Wiese erhält sieben Jahre Freiheitsstrafe, Maetzig fünf Jahre und neun Monate, Statzberger vier Jahre und drei Monate und Schulz zwei Jahre und drei Monate. Bei Schulz wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, er braucht zudem die Kosten des Verfahrens nicht bezahlen. Bei dem Strafmaß für den „geständigen“ Maetzig sind Strafen aus anderen Verurteilungen enthalten.
 
Die Richter des Prozesses mit Aktenzeichen 6St 006/04 am 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichtes heißen: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg (Vorsitzender), Dr. Seidl, Kaiser, Thalheim und Richterin Ruderisch.
 
Ein Vorgang, der die Art und Weise dieser ganzen „Gerichtsverhandlung“ verdeutlichte, soll hier noch erwähnt werden: Als das Urteil gesprochen und die Verhandlung beendet war, holen die Staatsanwälte Bernd Steudl und Olaf Jurterzenka ihre Fotoapparate aus der Tasche und fotografieren die Verurteilten! Es hat den Anschein, als ob die Jäger ihre erbeuteten Opfer für das Familienalbum fotografieren.
 
Der Prozeß des Bayerischen Obersten Landgerichtes war ein Offenbarungseid für die bayerische Rechtpflege. Die Verurteilten waren nicht Täter, sondern Opfer von CSU-Machenschaften. Sie wurden wegen ihrer politischen Ausrichtung zu unverhältnismäßigen Haftstrafen verurteilt, die bayerische Gerichte sonst nicht einmal für Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge verhängen.
 
Friedrich dem Großen wird folgende Äußerung zugeschrieben:
„Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande; vor der kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor der kann sich kein Mensch hüten. Sie sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind und verdienen eine doppelte Bestrafung.“
 
Lebte der Preußenkönig noch, stünde er heute im „Bayerischen Verfassungsschutzbericht“ und wäre zudem Zielscheibe der Bayerischen Justiz.
 
 
Zusammenfassung:

Den angebliche Anschlag auf die Baustelle des jüdischen Zentrum in München war ein virtuelles Projekt aus dem Hause Beckstein. Die Gruppe um Wiese hatte keine Anschlagsvorbereitungen durchgeführt. Die Gruppe wurde derartig massiv überwacht, daß alle Aktivitäten sofort im Innenministerium bekannt waren. Die auffällige Überwachung war auch der Gruppe selbst nicht entgangen, wurde in ihrer Bedeutung von ihr aber unterschätzt. Der V-Mann des Innenministeriums Didier Magnien war Stichwortgeber und Provokateur. Er bleib ohne Strafe. Die Beschaffung von Sprengmaterial und Pistolen fand zum Zwecke der Weiterveräußerung an Sammler statt. Der Waffenhändler Andreas Joachim wird von der Polizei für Aussagen präpariert, die Wiese belasten. Auch er bleibt straffrei. Mit dem Material hätte niemals ein Anschlag durchgeführt werden können, selbst wenn Pläne in dieser Richtung vorhanden gewesen wären. Das Vorhandensein dieses Materials inspirierte das Innenministerium zur Erfindung eines geplanten Anschlages aus wahltaktischen und politischen Gründen. Polizei und Justiz haben bei diesen politischen Machenschaften mitgewirkt. Um langjährige Verurteilungen zu rechtfertigen mußte die „terroristische Vereinigung“ herhalten. Die hierbei angesetzte Meßlatte müßte, bei Anwendung des Legalitätsprinzips, zur Verurteilung von Hunderten Linksextremisten führen, die weitaus professionellere Strukturen in Hamburg, Berlin, Rostock, Leipzig, Frankfurt und München aufgebaut und nicht nur davon geredet haben, sondern tatsächlich Anschläge verübt haben. Die Medien haben eine klare Vorverurteilung betrieben und wirkten aufhetzend im Sinne der Anklage.
Von dem amerikanischer Publizisten Gore Vidal stammt die Erkenntnis: „Obwohl unsere Machthaber das Wort auf gewalttätige Feinde des Staates umgemünzt haben, finden sich die meisten faktischen Terroristen in unseren eigenen Behörden.“ Nichts trifft die gegenwärtigen Verhältnisse besser als diese Aussage.
Die jungen Menschen, die man verhaftet und dem Publikum als große Terroristen vorführt, sind eigentlich die Opfer – die Täter sitzen hinter den Schreibtischen in den Ministerien, Polizeidienststellen, Justizpalästen und Redaktionsstuben. Gäbe es noch eine unabhängige Justiz, müßten die Verantwortlichen, allen voran Günther Beckstein, auf die Anklagebank.

 
 
Die Rolle der Medien
 
Das vorstehende Kapitel ist deshalb so ausführlich behandelt worden, weil es die ganze Bandbreite des korrumpierten CSU-Systems in Bayern aufzeigt. Es bleibt die Frage, warum die Medien, die üblicherweise nicht auf der Seite der Machtpartei CSU stehen, hier so widerspruchslos mitgewirkt haben, ja sogar tendenzverschärfend wirkten. Parallelen zu den Fällen Sebnitz und „Eremyas M.“ stechen ins Auge. Beschäftigen wir uns also noch mit der sehr bedeutenden Rolle der Medien.
 
Um die Rolle der Medien zu begreifen, müßten deren Auftraggeber und Mechanismen aufgezeigt werden. Dies kann hier nur stark verkürzt stattfinden. Die Medien sind in den westlichen Demokratien nichts anderes als die Propagandazentralen des Großkapitals. Hinter den Verlagen und Sendeanstalten stehen Banken und Konzerne. Die Pressefreiheit ist die Freiheit gekaufter Journalisten im Sinne der Banken und Konzerne – des kapitalistischen Geistes – zu „berichten“. Alles was der Bürger zu sehen und zu hören bekommt ist Propaganda, was ihm aber nicht bewußt wird, da sie in Form unterhaltsamer Aufklärung daherkommt. Um die Verwirrung zu vervollständigen, propagieren die Medien sowohl Standpunkte als auch Gegenstandpunkte, „Regierung“ und „Opposition“  z.B. „Wachstumszwang“ und als Gegenpol den „Umweltschutz“. Alle Standpunkte und Organisationen, die in den maßgeblichen Medien die Möglichkeit zur Darstellung erhalten, sind systemkonform. Alle nicht konformen Positionen werden von den Medien entweder ausgeblendet oder kriminalisiert. Dazu gehören „Rechtsextremismus“, „Rassismus“, „Ausländerfeindlichkeit“ und dergleichen. Ein anschauliches Beispiel liefert der Siemens-Konzern in München. In den Computernetzwerken des bis in die Führungsspitzen korrupten Konzerns werden alle „rechten“ Seiten herausgefiltert und geblockt. Kommunistische Seiten, „antifaschistische“ Foren und sogar stalinistische Netzangebote sind hingegen problemlos erreichbar. Abgesehen davon, daß hier eine Internetzensur wie in China realisiert ist, ist dies bereits ein Fingerzeig auf die ideologische Nähe zwischen Kapitalismus und Kommunismus.
 
Im Fall Beckstein-Wiese fällt auf, daß die Medien, ohne Fragen zu stellen, sofort die Propagandaversion des Beckstein-Ministeriums übernahmen und sogar verstärkten. Dabei sind die Medien in Bayern (abgesehen vom Bayerischen Rundfunk und bürgerlichen Blättern, wie „Münchener Merkur“ und „Augsburger Allgemeine“) durchaus CSU-kritisch und tendieren eher zu den kapitalistischen Alternativparteien SPD und „Die Grünen“.
Das Verhalten der Medien erklärt sich aus ihrem Auftrag zur Kontrolle des „politischen Reinheitsgebotes“. Der globale Kapitalismus, der im rechten Gedankengut seinen Gegenpol ausgemacht hat, bläst in seinen Medien zum permanenten „Kampf gegen Rechts“. Dies hat sich geradezu zu einer „Nazi-Phobie“ verselbständigt, bei der Journalisten und Politiker mit pawlowschen Reflexen reagieren.

Die Kampagne gegen die sächsische Kleinstadt Sebnitz ist kennzeichnend für Medienkampagnen dieser Art. Der Leithammel aus dem Hause Springer gab die Tendenz vor: „Neonazis ertränken Kind. Am hellichten Tag im Schwimmbad. Keiner half. Und eine ganze Stadt hat es totgeschwiegen“ (BILD-Titel am 23. November 2000). Wie auf ein geheimes Kommando fuhr die gesamte Medienmeute auf diese Geschichte ab. In den darauffolgenden Wochen die üblichen Klischees: Skinheads, Springerstiefel, Tätowierungen.
Kahlrasierte Schädel und Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln sind in den Medien die typischen Bildzeichen für Kampagnen gegen „Rechts“. Gleichzeitig sind diese Zeichen aber auch Hinweise auf die vollkommene Abschaltung der Vernunft. 50 Neonazis sollen den sechsjährigen Joseph überfallen, mißhandelt und ertränkt haben. 300 Besucher des „Spaßbades“ sollen zugesehen haben. Der Fall sei bereits 1997 geschehen und erst jetzt durch die Mutter des kleinen Joseph an die Öffentlichkeit gekommen. Alle maßgeblichen Politiker äußerten Abscheu und Betroffenheit.
Die Münchener „Abendzeitung“ schrieb am 25. November, Sebnitz sei eine „Albtraumstadt“, wo die „Glatzen wieder da“ seien und „der braune Mob die Opfer verhöhnen“ würde. Auch das  andere Münchener Schmuddelblatt „tz“ verstieg sich in irrsinnige Schlagzeilen: „Vergeßt die Nazi-Stadt“, „Kauft keine Kunstblumen aus Sebnitz“, „Keinen Urlaub in der Stadt der Schande!“. Auf dem Höhepunkt der Kampagne, am 27. November 2000 empfing Bundeskanzler Schröder die Mutter des kleinen Joseph im Willy-Brandt-Haus. Wenige Tage später brach die Kampagne in sich zusammen. Die Mutter hatte die Nazi-Geschichten erfunden, die Medien diese aufgebauscht und ausgeschmückt. Der Junge war tatsächlich an einer angeborenen Herzschwäche gestorben und ertrunken, ohne jede Fremdeinwirkung. Der Presserat äußert Bedauern und BILD „entschuldigt“ sich bei den Sebnitzern.
Der Fall Sebnitz hinderte die Medien nicht daran, im gewohnten Stil weiterzuhetzen, wenn es „gegen Rechts“ geht. Schon wenige Tage nach dem Fiasko von Sebnitz, tischt BILD am 16. Dezember 2000 seinen Lesern eine neue Nazi-Story auf: „Neonazis prügelten Schwarzen nieder.“ 10 Neonazis, mit „kahlen Köpfen, Bomberjacken und Springerstiefeln“ hätten einen 16jährigen Schwarzafrikaner in Mühldorf am Inn umringt und zusammengeschlagen. Dabei hätten sie gerufen: „Drecks-Neger, was willst du hier bei uns, geh dahin, wo du hingehörst!“ Auch diese Geschichte war erfunden. Der 16jährige hatte die Tat aus Angst vor seinen Eltern vorgetäuscht, nachdem er verspätet von einer Disco nach Hause ging und gestürzt war.
Es gibt immer wieder vorgetäuschte „Skinheadüberfälle“, die jedesmal von den Medien begierig aufgegriffen und aufgebauscht werden. Im November 2007 schlug die Nachricht ein wie eine Bombe, wonach im sächsischen Städtchen Mittweida wieder einmal die blutrünstigen „Nazi-Bestien“ zugeschlagen hätten und sich an einer Jugendlichen vergingen, indem sie ihr mit einer „skalpellartigen“ Waffe ein Hakenkreuz in die Hüfte ritzten. Angeblich hatten seinerzeit vier „Neonazis“ mit NSDAP-beschrifteten Jacken unter den Augen vieler Zeugen aus den umliegenden Häusern zuvor auf einem Parkplatz ein fünfjähriges Kind mißhandelt, dem dann eine 17-Jährige heldenhaft zur Hilfe eilte und diese Zivilcourage mit dem Einritzen eines Hakenkreuzes büßen mußte.
Monate später stellt sich nun  heraus, daß wohl alles frei erfunden war. Das Berliner „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ entschloß sich dennoch, der 17jährigen den „Ehrenpreis für Zivilcourage“ zu verleihen, obwohl die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen sie wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat ermittelte. Sebnitz war also kein Betriebsunfall, Sebnitz ist Methode. 
 
Die Kampagne Zenettistraße
 
Eine Medienkampagne mit sehr ähnlichem Muster lief bereits im Januar 2001 in München ab. Aus einer Wirtshausschlägerei in der Zenettistraße machten die Medien die Story des „Brutalen Skinhead-Überfalls“ auf den Griechen Artemios T. Auch hier war die Polizeiarbeit politisch gesteuert, auch hier verstärkten die Medien den Druck auf Ermittler und Justiz.
 
Die selbst von der Bundesanwaltschaft seinerzeit als Wirtshausschlägerei eingestufte Auseinandersetzung soll sich so zugetragen haben: Anna Maria von Papen, ein zierliches 17jähriges Mädchen, soll den 31-jährigen Griechen Artemios T. auf der Straße angepöbelt und angegriffen haben. Als dieser sich „gewehrt“ habe, seien Skinhead-Bekannte des Mädchens aus der Gaststätte "Burg Trausnitz" gekommen. Diese hätten dann den Griechen erbarmungslos geschlagen und getreten. Artemios T. wurde, wie alle Bilder in den Medien zeigten, ganz erheblich am Kopf verletzt. Dann seien Türken aus einer benachbarten Wirtschaft herbeigeeilt und hätten dem Griechen „das Leben gerettet“. Zwischen den Türken und den Skinheads habe sich dann eine regelrechte Straßenschlacht entwickelt.
 
Die Presse steuerte gleich in die gewünschte Richtung: „Mordversuch – der Haupttäter ist noch frei“ (Süddeutsche Zeitung, 16.01.2001). Als nach der Schlägerei die ersten Polizeistreifen eintrafen, war es zunächst Routine. Besucher der "Burg Trausnitz" konnten noch unbehelligt das Lokal verlassen und zur U-Bahn gehen. Doch inzwischen kam die Politabteilung im Polizeipräsidium darauf, daß es sich um eine „Nazikneipe“ handele und daß sich dort bekannte Neonazis aufhielten. Diese Gelegenheit wollte man sich nicht entgehen lassen. Es wurde „Großalarm“ ausgelöst, alle U-Bahnen angehalten, die Waggons, Straßen und Plätze nach Skinheads abgesucht. Im Zuge der Ermittlungen kam es wie beim späteren Wiese-Verfahren zu "Geständnissen", die mit entsprechenden "Angeboten" verbunden waren und zu kunstvoll konstruierten Anklagen. Man wollte sich schließlich nicht nachsagen lassen, mit „Nazischlägern“ zu milde umzugehen. Unter dem Eindruck der Medienkampagnen wurden hohe Haftstrafen verhängt. Anna Maria von Papen wurde wegen „versuchten Totschlags“ und „gefährlicher Körperverletzung“ zu fünf Jahren, Ihr zur Tatzeit 19jähriger Freund Christoph S. zu sechs Jahre Haft verurteilt.
 
Auch hier offensichtlich ein Gesinnungsurteil, das die Richter Werner Ulrich und Silvia Wieser verhängten. Auch hier wurden Parallelprozesse geführt, wobei einigen Beschuldigten Strafnachlaß eingeräumt wurde, wenn sie ihre Mitangeklagten belasteten. Auf diese Weise konnten mehrere „Neonazis“, die man schon länger im Visier hatte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Es war sozusagen die Generalprobe für den Umgang mit „Neonazis“ – Menschen zweiter Klasse.
 
Die Presse jubelte in gleichgeschalteter Terminologie: „München setzt ein Zeichen. Lange Haftstrafen für die Nazischläger“ (tz), „Hohe Haftstrafen für die Neonazi-Schläger“ („Süddeutsche Zeitung“), „Gefängnis für die Nazi-Schläger“ (Abendzeitung).
 
Üblicherweise fallen Jugendstrafen bei versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung milder aus. Zwei Jahre und neun Monate oder drei Jahre und sechs Monate - so oder ähnlich lauten Urteile wenn die Gerichte keine „Zeichen setzen“ müssen. Ein Urteil des OLG Rostock verhängt eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Mordes an zwei Menschen und gefährlicher Körperverletzung an zwei Menschen und fällt damit nicht aus dem Rahmen. Und manchmal kommen selbst bei Gewaltdelikten, die den Tod des Opfers nach sich ziehen, die Täter mit Bewährungsstrafen oder einer Verwarnung davon.
 
Die 17jährige von Papen hatte zur Tatzeit 2,2 Promille Alkohol im Blut und ihr wurde von dem Griechen Artemios T. mit einem Kopfstoß das Nasenbein gebrochen. Es ist auch eher  unwahrscheinlich, daß ein sturzbetrunkenes Mädchen nachts in einer fremden Großstadt einen viel größeren und stärkeren Mann angeht. Artemios T. ist einige Monate später dadurch hervorgetreten, daß er seine Freundin auf offener Straße schlug und anschließend einen Passanten und einen zur Hilfe gerufenen Polizisten prügelte. Auch die als Retter geltenden, und von den Medien gefeierten, Türken sind teilweise strafrechtlich nicht unbescholten. Einer von ihnen bekam wegen Vortäuschung einer Straftat Ärger mit der Polizei. Er hatte angegeben, er sei im Oktober 2001 von Skinheads überfallen und mit einem Messer verletzt worden. Mehrere Zeugen sagten jedoch übereinstimmend aus, daß er sich die Verletzungen selbst zugefügt habe. Das Bild der verletzten „Nazibraut“ (BILD) wurde von der Presse nicht gezeigt. Das Gericht mußte einen (nicht nachgewiesenen) Tötungsvorsatz unterstellen um die hohen Haftstrafen zu rechtfertigen.
 
 
Der Fall Ermyas M.
 
Der Potsdamer Fall des Ermyas M., im April 2006, trug ebenfalls alle Merkmale einer Medienkampagne. Auch hier trieben die Schreibtischtäter in den Redaktionsstuben die Ermittler und Staatsanwälte vor sich her. Auch hier machte Generalbundesanwalt Kay Nehm keine gute Figur. Schon in der Beckstein-Wiese-Affäre hatte er sich in beschämender Weise instrumentalisieren lassen. Unter dem Druck der Medien zog Nehm eine Sache an sich, die eigentlich Angelegenheit der Staatsanwaltschaft in Potsdam gewesen wäre. 
 
Vor einer Diskothek in Potsdam pöbelte der Äthiopier Ermyas M. nachts zwei Passanten an. Nach einer verbalen Auseinandersetzung trat Ermyas M. nach den einem der Passanten und erhielt von diesem einen Faustschlag, worauf er zu Boden ging und wegen einer Gehirnblutung mehrere Tage im Koma lag. Täter und Opfer waren erheblich betrunken. Ein Fall, wie er täglich mehrfach in deutschen Städten vorkommt. Doch hier griff der Beißreflex der Medienmeute: Die Täter waren Deutsche, das Opfer Ausländer. Die Medienkampagne lief an.
 
Etwa zur gleichen Zeit und ebenfalls in Potsdam wurde ein junger Deutscher von einem 18jährigen Mann auf Afghanistan erstochen. Zuvor hatte es eine Schlägerei zwischen betrunkenen deutschen und ausländischen Jugendlichen gegeben. Der junge Deutsche starb noch am Tatort. Lediglich in der lokalen Presse fanden sich vereinzelte Berichte über die Bluttat. Anders als im Fall Ermyas M. gab keine Sondersendungen im Fernsehen, keine Demonstrationen und Lichterketten, keinen Generalbundesanwalt. Das Opfer war ja „nur“ ein Deutscher. 
 
Die Medienkampagne unterstellte im Fall Eryas M. sofort ausländerfeindliche Motive. Sofort begann ein wochenlanges Geheule über die „Nazischläger von Potsdam“. Der Generalbundesanwalt sah „die Sicherheit des Landes gefährdet“. In Guantánamo-Manier ließ er sich die Verdächtigen mit Augenbinden, Fuß- und Handfesseln vorführen. Das von Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye geprägte Wort der „No-Go-Areas“ in Mitteldeutschland gab im Ausland zu Spekulationen Anlaß, ob man Deutschland noch besuchen könne.
 
Nach gut einem Jahr, im Juli 2007, stelle sich im Prozeß heraus, daß die beiden Verdächtigen unschuldig waren. Durch die vorschnelle Fokussierung auf „rechtsextreme“ und „rassistische“ Täter, werden wohl die wirklichen Täter kaum mehr zu ermitteln sein.  
 
Zwischenzeitlich hatten sich ähnliche Vorfälle ereignet, die aber von den Medien als untauglich für Kampagnen ausselektiert wurden. Dies ist stets der Fall, wenn die Täter Ausländer sind.
 
 
Die Medien im Prozeß gegen Wiese
 
In München herrscht ein inniges Verhältnis zwischen der Journaille und der Justiz. Die Gerichtsreporter können – wie Polizeibeamte oder Angestellte des Gerichts – ohne Kontrollen das Gebäude betreten oder verlassen. Sie können ungehindert von Beschuldigten und Zeugen und Besuchern Fotos machen und während der Verhandlung Nachrichten per Funktelefon absetzen oder empfangen. Sie sind im Besitz von Ermittlungsakten der Staatanwaltschaft und können schon mal bei Bedarf in den Unterlagen der Staatsanwälte blättern. Sie haben eigene Aufenthaltsräume und plaudern mit Richtern und Staatsanwälten auf den Fluren. Wie ist diese privilegierte Stellung zu erklären? Können die Gerichte sich gegenüber den Medien noch als unabhängig bezeichnen?


Es sind mitunter schmuddelige Gestalten, die da beim Prozeß gegen Wiese und seiner Gruppe auf den Pressebänken sitzen: Georg Gomolka von Bild-München, Alexander Krug, der sich mitunter als Jörg Schallenberg vorstellt und besonders tendenziös für die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, Torsten Huber und Ralph Hub für die „Abendzeitung“ und Bettina Link von „tz“ bzw. „Münchener Merkur“. Eine Sonderstellung nimmt der 1973 in Ellwangen geborene Tobias-Raphael Bezler ein, der bei allen Prozessen bis zur letzten Minute ausharrt und einen Presseausweis des Bayerischen Rundfunk mit sich führt. Er berichtet für die linksextreme Antifa und für die Anprangerungs-Zeitschrift "Der rechte Rand", tingelt aber auch als Robert Andreasch mit Vorträgen über die „Braune Armee-Fraktion“ durch Land.

Die Journalisten sind hochmotiviert, wenn es „gegen Rechts“ geht. Beim Plädoyer der Verteidigung sind sie empört als der Statzberger-Anwalt mit kühler Logik die Anklage zerpflückt. Alexander Krug wirft empört seinen Kugelschreiber auf Blatt und schüttelt den Kopf. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Aber immerhin: Diese Gestalten können als bezahlte Schreiberlinge des Großkapitals der Justiz den Kurs vorgeben.
 

© Ulf Bergmann